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Der Pflegeplan: Aufbau, Ziel und Mitarbeit

Ein Pflegeplan gehört zu dem Handwerkszeug einer professionellen Pflegekraft. Er macht Bedürfnisse sichtbar und gestaltet den Pflegeprozess nachvollziehbar. Damit trägt der individuelle Plan wesentlich zu einer hochwertigen Pflege bei. Für Sie als pflegender Angehöriger ist der Pflegeplan ebenfalls von Interesse. Durch die strukturierte Erfassung der Pflegemaßnahmen erhalten Sie einen wertvollen Einblick in die Pflege Ihres Familienmitglieds.

Wir erklären Ihnen, wie eine Pflegeplanung aufgebaut ist und wie Sie an das Dokument gelangen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Pflegeplan wird von Pflegefachkräften erstellt.
  • Darin führen sie Pflegediagnosen, Pflegeziele und Pflegemaßnahmen auf.
  • Angehörige können mit Informationen dabei helfen, den Pflegeplan auf den Pflegebedürftigen abzustimmen.
  • Familienmitglieder erhalten nur mit Zustimmung des Betroffenen Einsicht in die Pflegedokumentation.

Was ist ein Pflegeplan?

Ein Pflegeplan ist ein Dokument, das die individuellen Bedürfnisse und Pflegemaßnahmen einer Person mit Pflegegrad festlegt. Es wird von Pflegekräften erstellt und dient als Leitfaden für die tägliche Pflege und Betreuung.

Der Pflegeplan enthält Informationen über den Gesundheitszustand der Person, ihre persönlichen Vorlieben und Einschränkungen sowie die zu erbringenden Pflegeleistungen. Und ist damit ein elementarer Teil der Pflegedokumentation.

Er ermöglicht es dem Pflegepersonal, die Pflege individuell anzupassen und sicherzustellen. So können strukturiert notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Person zu fördern.

Wer darf das Dokument erstellen und was gehört in die Pflegeplanung?

Das Pflegeberufegesetz (PflBG) § 4 legt eindeutig fest, dass nur Pflegefachkräfte einen Pflegeplan erstellen dürfen. Natürlich steht es Ihnen frei, für Ihr Familienmitglied wichtige Pflegemaßnahmen und Ziele in einer Art Pflegetagebuch zu notieren. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine offizielle Pflegeprozessplanung.

Was gehört in einen Pflegeplan?

Der Pflegeplan ist das Ergebnis der vorherigen Pflegeplanung. Im Pflegeplan befinden sich alle Informationen und geplanten Maßnahmen, die für die Pflege entscheidend sind. Was Menschen im Pflegefall brauchen, ist aber sehr individuell, dadurch fallen auch die Pflegepläne ganz unterschiedlich aus. Die groben Inhalte sind aber stets gleich.

Folgendes beinhaltet ein Pflegeplan:

  • Informationen zur Krankheitsgeschichte (Anamnese)
  • Informationen zum aktuellen Gesundheitszustand
  • Erfassung von Problemen und Pflegezielen
  • Beschreibung geplanter Pflegemaßnahmen

Gut zu wissen!

Die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Pflegebedürftigen werden bei der Pflegeplanung berücksichtigt.

Pflegedokumentation: In vier Schritten zum Pflegeplan

Wenn Pflegefachkräfte einen Pflegeplan erstellen, müssen sie sich dabei nicht an eine bestimmte Form halten. Tatsächlich kann das Dokument frei formuliert sein. Wichtig ist jedoch, dass der Pflegeplanung eine objektive und sachliche Sprache zugrunde liegt. Als Basis für die Pflegeprozessplanung kann das sogenannte Sechs-Phasen-Modell nach Fiechter und Meier dienen. 

Davon leiten sich folgende Schritte ab: 

  1. Informationen sammeln: Die Informationssammlung ist bei der Pflegeplanung besonders wichtig. Schließlich können Maßnahmen nur dann zielgerichtet geplant werden, wenn etwas über den Patienten und seinen Gesundheitszustand bekannt ist. 
  2. Pflegediagnosen stellen: Bei der Pflegediagnose handelt es sich um eine Reaktion einer Person auf eine momentane oder mögliche Gesundheitsstörung. Hier spielen bei der Pflegeplanung nicht nur der Gesundheitszustand, sondern auch soziale und familiäre Faktoren eine Rolle. 
  3. Pflegeziele festlegen: Die Pflegeziele orientieren sich an den Pflegeproblemen. Pflegefachpersonen unterscheiden hier Nahziele (vergleichsweise schnell erreichbar) und Fernziele (benötigen mehr Maßnahmen und daher Zeit). Ganz wichtig: Die Ziele beziehe sich auf das, was erreicht werden soll und sind realistisch. 
  4. Pflegemaßnahmen planen: Bei welchen Tätigkeiten benötigt die Person Unterstützung? Welche Besonderheiten gilt es zu beachten? Mit diesen und weiteren Leitfragen können Pflegefachkräfte Maßnahmen entwerfen. Achtung: Hier ist eine unmissverständliche Formulierung wichtig. Nur so wissen Kolleg:innen, was sie zu tun haben. 

Nun ist die Pflegeplanung abgeschlossen. Pflegefachkräfte führen die Pflegemaßnahmen im Anschluss durch und überprüfen die Erreichung der festgesetzten Ziele – was einem fünften und sechsten Schritt entspricht. Manchmal ist es nötig, einige Anpassungen vorzunehmen, um die Krankenpflege noch besser zu gestalten.

Pflegeplanung Kommunikation: Helfen Sie mit!

Auch wenn die Pflegeplanung zu den Aufgaben einer professionellen Pflegeperson zählt, ist Ihre Unterstützung als Angehöriger gefragt. Insbesondere Pflegebedürftige aber auch Familienmitglieder können an der Erstellung mitwirken. Sie sind schließlich in der Lage, Auskünfte zu individuellen Bedürfnissen, Pflegeproblemen und Hinweise auf wünschenswerte Ziele zu geben. Die Einbeziehung des Betroffenen und nahestehender Personen ist übrigens auch deshalb sinnvoll, weil die Pflegeziele dann meist schneller erreicht werden.

Stellen Sie sich vor, Ihr Familienmitglied wünscht sich, dass das Zähneputzen zukünftig wieder ohne fremde Hilfe klappt. Das Pflegeziel könnte dann sein: “Patient möchte sich bis Dezember 2023 die Zähne selbst putzen.” Diese und weitere Formulierungen machen deutlich: Dabei handelt es sich um ein Ziel, was gemeinsam mit dem Betroffenen entwickelt wurde. Die Motivation des Pflegebedürftigen ist dadurch meist wesentlich höher.

Pflegeplanung Fallbeispiele und Pflegeplanung Formulierungshilfen

Sie interessieren sich dafür, wie eine Pflegeplanung in der Praxis aussieht? Mit der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Einblick.

Probleme

  • Patient kann sich Mahlzeiten nicht selbst vor- und zubereiten.
  • Patient achtet nicht auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr.

Ziele

  • Patient erhält fertig vor- und zubereitete Speisen.
  • Patient erhält täglich 1200 ml Trinkflüssigkeit.

Maßnahmen

  • Mahlzeiten vor- und zubereiten.
  • Gewicht einmal im Monat kontrollieren und dokumentieren.
  • Ausreichend Flüssigkeit in Reichweite stellen, Säfte mit Wasser verdünnen.

Checkliste Pflegeplanung: das Wichtigste auf einen Blick

  • alle relevanten Informationen, insbesondere zum Gesundheitszustand, erfassen
  • konkrete, leicht verständliche Maßnahmen entwerfen
  • realistische und erreichbare Ziele formulieren
  • Pflegebedürftige/Angehörige miteinbeziehen
  • Grad der Zielerreichung regelmäßig überprüfen und Pflegeplanung, falls nötig, überarbeiten

Vorteile und Herausforderungen bei der Pflegeplanung

Die Pflegeplanung ist rechtlich verbindlich, Pflegefachkräfte müssen sie also durchführen. Glücklicherweise, denn ein Pflegeplan hat viele Vorteile: Er optimiert die Patientenversorgung und sorgt für eine bessere Kommunikation zwischen dem Pflegepersonal und dem Pflegebedürftigen. Dadurch, dass jeder weiß, was er zu tun hat, könnte sich auch ein gewisser zeitlicher Vorteil ergeben. Außerdem greift ein Pflegeplan dem Qualitätsmanagement unter die Arme.

Doch es gibt auch Herausforderungen, die mit einem Pflegeplan in Verbindung stehen. Der ohnehin bereits bestehende Zeitmangel in der Pflege kann dadurch verstärkt werden. Schließlich müssen sich Pflegefachkräfte für die Erstellung Zeit nehmen. Den Pflegebedürftigen mit einzubeziehen, fällt auch nicht immer leicht. Vorhandene Erkrankungen können die Kommunikation erschweren – hier können Angehörige wie Sie eine wertvolle Hilfe sein.

Wie erhalte ich Einsicht in den Pflegeplan meines Angehörigen?

Den Pflegeplan bekommen Sie auch als naher Angehöriger nicht automatisch zu sehen. Das liegt daran, dass es kein grundsätzliches Einsichtsrecht für Familienmitglieder gibt. Tatsächlich unterliegt die Pflegeplan zusammen mit der Pflegedokumentation der Schweigepflicht. Möchten Sie die Unterlagen einsehen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Ihr Angehöriger stimmt einer Einsicht zu und entbindet den Pflegedienst bzw. Mediziner:innen Ihnen gegenüber von der Schweigepflicht.
  • Sie zeigen eine Vorsorgevollmacht vor, in der bereits eine Schweigepflicht-Entbindung enthalten ist.

Übrigens: Ihr Familienmitglied kann jederzeit seine Pflegedokumentation einsehen. Das ist im § 810 BGB geregelt.

FAQ – Häufige Fragen zum Pflegeplan

Ein Pflegeplan umfasst unter anderem Pflegediagnosen, Pflegeziele und Pflegemaßnahmen. Bei der Erstellung ist es wichtig, den Pflegeplan individuell auf den Pflegebedürftigen zuzuschneiden.

Zunächst ist es wichtig, die Patientendaten und Informationen zum Gesundheitszustand zu erfassen, danach können Pflegeprobleme aufgezeigt werden.

Ausschließlich Pflegefachkräfte sind dazu bevollmächtigt, einen Pflegeplan zu erstellen. Pflegende Angehörige können davon unabhängig die für sie wichtigen Pflegetätigkeiten in einem Pflegetagebuch festhalten.

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