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Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege: Was ist das und was ist erlaubt?

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stehen Familien oft vor schwierigen Entscheidungen. Besonders belastend sind Situationen, in denen es um die Sicherheit von Familienmitgliedern geht – etwa bei starker Unruhe, Weglauftendenzen oder einem erhöhten Sturzrisiko. Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege sind für viele pflegende Angehörige ein sensibles und emotionales Thema, das häufig mit Unsicherheit, Schuldgefühlen oder rechtlichen Fragen verbunden ist. Wir geben Ihnen einen Überblick über das Thema – einfühlsam und verständlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Freiheitsentziehende Maßnahmen greifen in die Bewegungsfreiheit Ihres Angehörigen ein und dürfen nur unter strengen Voraussetzungen angewendet werden.
  • Solche Maßnahmen sind nur zulässig, wenn eine ernsthafte Gefahr für Ihren Angehörigen oder andere besteht und mildere Alternativen nicht ausreichen.
  • In der Regel ist eine richterliche Genehmigung erforderlich, insbesondere bei länger andauernden Maßnahmen.
  • Der Wille, die Würde und das Wohl Ihres Angehörigen stehen immer im Mittelpunkt aller Entscheidungen.
  • Pflegende Angehörige haben das Recht auf umfassende Aufklärung und Beratung zu möglichen Alternativen.

Definition: Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege sind Handlungen oder Vorrichtungen, die Ihren Angehörigen daran hindern, sich entsprechend seinem natürlichen oder möglichen Bewegungswillen frei fortzubewegen. Sie gelten als freiheitsentziehend, wenn sie gegen den erklärten oder mutmaßlichen Willen Ihres Angehörigen erfolgen.

Ist nicht eindeutig feststellbar, ob Ihr Angehöriger noch einen Bewegungswillen hat, muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass dieser weiterhin besteht. Eine eingeschränkte Mobilität, die Nutzung von Hilfsmitteln oder ein geringes Bewegungsbedürfnis bedeuten dabei nicht, dass kein Bewegungswille vorhanden ist.

Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege?

Die Maßnahmen sind im Pflegealltag nicht immer sofort als solche erkennbar. Viele von ihnen entstehen aus dem Wunsch heraus, Ihren Angehörigen zu schützen oder gefährliche Situationen zu vermeiden. Was dabei oft unterschätzt wird: Auch scheinbar harmlose oder gut gemeinte Handlungen können die Bewegungsfreiheit Ihres Angehörigen einschränken und damit als freiheitsentziehend gelten. Entscheidend ist nicht die Absicht, sondern die Wirkung der Maßnahme auf die Freiheit und den Willen Ihres Angehörigen.

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege – Fallbeispiele:

  • Das Fixieren Ihres Angehörigen im Bett oder im Stuhl, etwa durch Bauchgurte, Bettgurte oder Beckengurte.
  • Das Hochziehen von Bettgittern, wenn Ihr Angehöriger das Bett nicht selbstständig verlassen kann oder möchte.
  • Das Feststellen von Rollstühlen oder Sesseln, sodass ein eigenständiges Aufstehen verhindert wird.
  • Das Verschließen von Türen oder das Wegnehmen von Hilfsmitteln, um Ihren Angehörigen am Verlassen eines Raumes zu hindern.
  • Das Anbringen von Tischplatten an Stühlen, wenn diese das selbstständige Aufstehen unmöglich machen.
  • Das Ruhigstellen durch Medikamente, wenn diese nicht medizinisch notwendig sind, sondern vor allem der Kontrolle des Verhaltens dienen.

Welche Wirkung haben freiheitsentziehende Maßnahmen auf Betroffene?

Freiheitsentziehende Maßnahmen können für Betroffene weitreichende körperliche und seelische Folgen haben. Ihr Angehöriger kann sich dadurch ausgeliefert oder nicht ernst genommen fühlen, insbesondere wenn er die Maßnahme nicht versteht oder ihr nicht zustimmen kann. Gefühle von Angst, Stress oder innerer Unruhe können sich verstärken und das Vertrauen in die pflegenden Personen beeinträchtigen.

Auch körperliche Auswirkungen sind möglich. Eingeschränkte Bewegung kann zu Muskelabbau, Schmerzen oder einem erhöhten Sturzrisiko führen, sobald die Maßnahme aufgehoben wird. Zudem kann der Verlust an Selbstständigkeit das Selbstwertgefühl Ihres Familienmitglieds beeinträchtigen und bestehende gesundheitliche Einschränkungen verschärfen. Deshalb ist es besonders wichtig, jede freiheitsentziehende Maßnahme sorgfältig abzuwägen und ihre Auswirkungen auf das Wohl Ihres Angehörigen im Blick zu behalten.

Gut zu wissen!

Wenn freiheitsentziehende Maßnahmen in einem Pflegeheim angewendet werden, betrifft das auch die Angehörigen. Sie können Gefühle von Hilflosigkeit, Schuld oder Wut erleben, weil sie die Entscheidung oft nicht beeinflussen können oder sich Sorgen um das Wohl ihres Angehörigen machen. Sie sollten daher regelmäßig informiert und in Entscheidungen einbezogen werden.

In welchen Fällen werden freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege angewendet?

Die freiheitsentziehenden Maßnahmen werden in der Pflege nur in Ausnahmefällen eingesetzt, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, um die Sicherheit der betroffenen Person oder anderer zu gewährleisten. Typische Situationen sind:

  • Sturzgefahr: Wenn eine Person stark gefährdet ist, sich beim Aufstehen oder Gehen zu verletzen, setzen Pflegende manchmal vorübergehend Maßnahmen wie Bettschutzgitter ein.
  • Unkontrolliertes Umherlaufen: Bei Bewohner:innen mit Demenz, die etwa nachts umherlaufen und sich oder andere gefährden, können zeitlich begrenzte Maßnahmen nötig sein.
  • Aggressives Verhalten: Wenn eine Person durch aggressives Verhalten sich selbst oder andere bedroht, kann ein vorübergehender Schutz notwendig sein.
  • Medizinische Notwendigkeit: In seltenen Fällen kann es erforderlich sein, die Bewegungsfreiheit einzuschränken, um medizinische Eingriffe oder Behandlungen sicher durchzuführen.

Wichtig: Freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen nie aus Bequemlichkeit oder zur Durchsetzung von Regeln eingesetzt werden. Jede Maßnahme muss rechtlich und ethisch begründet, verhältnismäßig und zeitlich so kurz wie möglich sein.

Gibt es auch freiheitsentziehende Maßnahmen in der häuslichen Pflege?

Nicht nur in Heimen, auch zuhause können freiheitsentziehende Maßnahmen greifen. Meist geschieht dies aus Sorge und Überforderung. Pflegende Angehörige sichern beispielsweise Türen oder Treppen, um Stürze zu verhindern, oder nutzen vorübergehend Bett- oder Stuhlsicherungen.

Solche Maßnahmen können für Angehörige emotional belastend sein: Sie stehen vor der schwierigen Entscheidung, zwischen Sicherheit und Selbstbestimmung ihres Familienmitglieds abzuwägen. Deshalb ist es wichtig, dass pflegende Angehörige unterstützt und geschult werden, etwa mithilfe von Beratung durch Pflegefachkräfte oder Hilfsangebote von ambulanten Pflegediensten. So finden Sie Alternativen, die die Würde und Selbstständigkeit Ihres Familienmitglieds nicht unnötig einschränken.

Freiheitsbeschränkend vs. freiheitsentziehend – worin liegt der Unterschied?

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen greifen in die Bewegungsfreiheit einer Person ein, ohne sie vollständig aufzuheben. Beispiele sind kurzzeitiges Anschnallen im Rollstuhl oder Bettgitter, die den Ausstieg erschweren, aber nicht unmöglich machen. Die Person kann in der Regel weiterhin selbst entscheiden, ob und wie sie sich bewegt.

Freiheitsentziehende Maßnahmen gehen einen Schritt weiter: Sie nehmen der betroffenen Person die Möglichkeit, sich selbstständig zu bewegen oder Räume zu verlassen. Dazu zählen das Fixieren am Bett oder Rollstuhl oder das Abschließen von Zimmern. Diese Maßnahmen stellen die stärkste Form der Freiheitsbeschränkung dar und unterliegen daher besonders strengen rechtlichen Vorgaben.

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege – rechtliche Grundlagen

Die Pflegepraxis zeigt: Freiheitsentziehende Maßnahmen zählen zu den streng regulierten Eingriffen. Dazu gehört etwa der Freiheitsentzug durch Fixieren am Bett.

Rechtlich gilt: Solche Maßnahmen dürfen in der professionellen Pflege nur eingesetzt werden, wenn akute Gefährdungen für die betroffene Person oder andere bestehen, andere Mittel ausgeschöpft sind und eine richterliche Genehmigung vorliegt (§1906 BGB). Maßnahmen aus organisatorischen Gründen oder zur Vereinfachung der Pflege sind nicht zulässig.

Wichtige Punkte für die Praxis:

  • Jede Maßnahme muss individuell geprüft werden: Ist sie wirklich notwendig, oder gibt es weniger einschränkende Alternativen?
  • Dokumentation und regelmäßige Überprüfung sind Pflicht: Dauer, Grund und Wirkung der Maßnahme müssen nachvollziehbar festgehalten werden.

Auch in der häuslichen Pflege gilt: Angehörige dürfen freiheitsentziehende Maßnahmen nur unter rechtlichen Vorgaben anwenden und sollten sich beraten lassen, bevor sie solche Eingriffe durchführen.

Freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen – Übersicht

MaßnahmeGrad der EinschränkungRechtliche VoraussetzungPraxisbeispiel
Bett- oder RollstuhlsicherungLeicht bis mittelZustimmung der einwilligungsfähigen Person ausreichendBettgitter bei unruhigem Schlaf, Person kann sich selbst bewegen, aber steigt seltener unkontrolliert aus
Bewegungsalarme/ TürsensorenLeichtKeine gerichtliche Genehmigung nötigAngehörige oder Pflegekräfte werden informiert, wenn die Person das Zimmer verlässt, Schutz ohne körperliche Fixierung
Kurzzeitiges AnschnallenMittelIn der Regel keine gerichtliche Genehmigung nötig, Dokumentation empfohlenRollstuhlsicherung bei Transport oder Ausflug, um Stürze zu vermeiden
Abschließen von Räumen/TürenHochFreiheitsentziehende Maßnahme, richterliche Genehmigung nach §1906 BGB nötigSchutz bei akuter Gefährdung, z. B. bei Demenz oder aggressivem Verhalten
Fixierung am BettSehr hochRichterliche Genehmigung, sorgfältige Abwägung, Dokumentation notwendigNur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, muss zeitlich begrenzt sein
Sedierende Medikamente zur BewegungsbegrenzungSehr hochFreiheitsentziehend, richterliche Genehmigung notwendigEinsatz nur in Ausnahmefällen und unter ärztlicher Kontrolle, Ethik- und Dokumentationspflicht

FAQ – Häufige Fragen zu freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen greifen nur teilweise in die Bewegungsfreiheit ein, etwa durch Bettgitter oder kurzzeitiges Anschnallen im Rollstuhl. Freiheitsentziehende Maßnahmen nehmen der Person praktisch jede Bewegungsmöglichkeit, beispielsweise durch das Fixieren im Krankenhaus oder Abschließen von Räumen. Freiheitsentziehende Maßnahmen gelten als besonders einschneidend und unterliegen strengeren rechtlichen Vorgaben.

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen können mit Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden, solange die Einschränkung gering ist. Freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen nur eingesetzt werden, wenn akute Gefährdungen bestehen, andere Mittel versagt haben und eine richterliche Genehmigung (§1906 BGB) vorliegt.

Pflegende Angehörige sollten beim Pflegepersonal oder bei Mediziner:innen nach dem Grund, der Dauer und möglichen Alternativen fragen. Dabei lässt sich klären, ob die Maßnahme rechtlich zulässig ist und ob weniger einschneidende Optionen bestehen.

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Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort
Fachjournalistin für Gesundheit/Medizin & Familie

Über unsere Autor:innen

Jennifer Ann Steinort ist Autorin bei den Pflegehelden. Sie verfasst Ratgeber, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Tipps für den Pflegealltag vermitteln. Ihre Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Finanzierung, Pflegemaßnahmen und Wohlbefinden. Ihr persönliches Anliegen ist, selbst komplexe Sachverhalte leserfreundlich zu formulieren.

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