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- Leben im Alter
Bestattungsvorsorge: So sorgen Pflegebedürftige vor
Über das eigene Lebensende zu sprechen, fällt vielen schwer – doch gerade für Pflegebedürftige kann eine frühzeitige Bestattungsvorsorge eine große Erleichterung sein. Sie sorgt dafür, dass persönliche Wünsche respektiert und Angehörige im Ernstfall entlastet werden. Ob Beisetzungsart, Grabgestaltung oder finanzielle Absicherung: Wer rechtzeitig vorsorgt, behält selbstbestimmt die Kontrolle und verhindert, dass im Trauerfall wichtige Entscheidungen unter Zeitdruck getroffen werden müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Bestattungsvorsorge hilft Pflegebedürftigen dabei, die eigenen Wünsche für die Bestattung frühzeitig festzulegen.
- Mit einer Bestattungsvorsorge können Angehörige sowohl organisatorisch als auch finanziell entlastet werden.
- Sie umfasst beispielsweise die Art der Bestattung, die Wahl von Sarg oder Urne, den Ablauf der Trauerfeier und die Grabpflege.
- Pflegebedürftige können Vorlagen als Orientierung nutzen, um nichts zu vergessen – diese gibt es im Internet.
Was bedeutet Bestattungsvorsorge?
Eine Bestattungsvorsorge umfasst alle Maßnahmen, mit denen ein Mensch zu Lebzeiten die eigene Beisetzung plant und finanziell absichert. Im Kern geht es darum, die eigenen Wünsche festzuhalten – etwa, ob eine Erdbestattung oder Feuerbestattung gewünscht ist, wo die letzte Ruhestätte liegen oder welche Musik in der Kirche gespielt werden soll. Doch die Bestattungsvorsorge ist weit mehr als nur eine formale Regelung. Mit ihr schafft Ihr Angehöriger Klarheit und fühlt sich entlastet: Er weiß, dass alles geregelt ist und Sie als pflegender Angehöriger später nicht „rätseln“ müssen, was gewollt gewesen wäre.
Oft umfasst eine Bestattungsvorsorge folgende Punkte:
- Art der Bestattung (Erd-, Feuer-, See- oder Naturbestattung)
- Auswahl des Friedhofs oder Ortes der Beisetzung
- Gestaltung der Trauerfeier (Musik, Reden, Blumenschmuck)
- Grabpflege und Dauer der Grabnutzung
- Auswahl des Bestattungsunternehmens
- Finanzielle Vorsorge
Gut zu wissen!
Sie interessieren sich für das Thema Vorsorge? Dann beschäftigen Sie sich unbedingt auch mit der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsvollmacht.
Darum ist eine Bestattungsvorsorge für Ihren Angehörigen sinnvoll
Eine Bestattung ist nicht nur mit Emotionen, sondern auch mit vielen Entscheidungen verbunden. Angehörige stehen oft unter Zeitdruck und wissen nicht genau, was der oder die Verstorbene gewollt hätte. Eine Bestattungsvorsorge nimmt Ihnen diese Unsicherheit ab. Zudem schützt Sie eine vertragliche Vorsorge vor finanziellen Belastungen. Die vereinbarte Summe ist zweckgebunden – das bedeutet: Sie dürfen das Geld ausschließlich für die festgelegte Bestattung verwenden. So wird sichergestellt, dass alles nach den Vorstellungen Ihres Familienmitglieds umgesetzt wird.
Bestattungsvorsorge: Treuhand, Versicherung und Vertrag
Die Bestattungsvorsorge kann Ihr Angehöriger individuell gestalten, und zwar mit folgenden Varianten:
- Bestattungsvorsorgevertrag: Diesen schließt Ihr Angehöriger direkt mit einem Bestattungsunternehmen. Darin sind alle Wünsche, von der Art der Bestattung bis zur Grabpflege, festgehalten.
- Treuhandkonto: Das Geld für die Bestattung wird auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Die Treuhandgesellschaft verwaltet es sicher und zahlt es im Todesfall nur an den vereinbarten Bestatter aus.
- Sterbegeldversicherung: Dabei handelt es sich um eine Versicherung, die im Todesfall eine festgelegte Summe an die Begünstigten auszahlt. Sie dient dazu, Bestattungskosten zu decken und Hinterbliebene finanziell zu entlasten.
Welche Variante am besten passt, hängt von der persönlichen Situation und den finanziellen Möglichkeiten ab.
| Vorsorgeart | Leistungen | Vorteile | Besonderheiten |
Bestattungs- vorsorgevertrag |
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| Treuhandkonto |
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| Sterbegeldversicherung |
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Bestattungsvorsorge: Kosten im Überblick
Die Kosten einer Bestattungsvorsorge können je nach individuellen Wünschen Ihres Angehörigen deutlich variieren. Eine einfache Einäscherung mit Urnenbeisetzung ist häufig bereits ab rund 3.000 Euro möglich. Eine aufwendiger gestaltete Erdbestattung mit Grabstätte, Trauerfeier und zusätzlicher Ausstattung kann dagegen schnell über 10.000 Euro kosten. Je nach finanzieller Situation können Sie die Bestattungsvorsorge unterschiedlich gestalten: Entweder Ihr Angehöriger zahlt die Summe einmalig ein oder spart sie in monatlichen Raten an – das geht beides sowohl mit einer Bestattungsvorsorge in Form vom Treuhandvertrag als auch mit einer Sterbegeldversicherung. Bei einem Treuhandkonto bleibt das Geld sicher verwahrt und ist zweckgebunden – es darf also ausschließlich für die festgelegte Bestattung verwendet werden. Eine Sterbegeldversicherung bietet sich vor allem dann an, wenn Ihr Angehöriger Rücklagen schrittweise aufbauen möchte.
Gut zu wissen!
Das frühere gesetzliche Sterbegeld der Krankenkassen wurde bereits 2004 abgeschafft. Seitdem ist die Bestattungsvorsorge eine private Angelegenheit, die eigenständig organisiert werden muss.
Bestattungsvorsorge und Sozialamt: Was Sie wissen sollten
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Sozialhilfeempfänger:innen ein allgemeines Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person. Auch Ehe- oder Lebenspartner haben Anspruch auf diesen Betrag. Das bedeutet: Das Geld darf Ihr Familienmitglied frei verwenden, ohne dass das Sozialamt darauf Einfluss nehmen darf. Dieses freie Schonvermögen kann auch für eine Bestattungsvorsorge genutzt werden. Es ist nicht erforderlich, dass das Geld auf dem Konto bleibt. Ihr Angehöriger kann es zum Beispiel für den Kauf eines Bettes oder die Einzahlung auf ein Treuhandkonto für eine Bestattung einsetzen.
Vorsorge bezgl. Bestattung: Rechtliche Sicherheit
Damit die Bestattungsvorsorge Ihres Angehörigen im Ernstfall tatsächlich so umgesetzt wird, wie sie vereinbart wurde, sollten Sie auf einige Punkte besonders achten.
- Die Vereinbarung sollte immer schriftlich erfolgen, damit keine Missverständnisse entstehen. Informieren Sie außerdem nahestehende Personen, wo die Unterlagen aufbewahrt werden – etwa in einem Ordner zu Hause, bei einer Vertrauensperson oder im Pflegeheim.
- Idealerweise liegt auch eine Kopie beim Bestattungsunternehmen oder der betreuenden Einrichtung vor. Wenn ein Treuhandkonto besteht, sollte der Zugriff klar geregelt und dokumentiert sein.
- Da sich Lebensumstände und finanzielle Möglichkeiten im Laufe der Zeit verändern können, prüfen Sie die Vorsorge regelmäßig auf Aktualität und passen Sie diese bei Bedarf an. So stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen weiterhin den Wünschen Ihres Angehörigen und den Gegebenheiten entsprechen.
Wo kann ich mich zum Thema Bestattungsvorsorge informieren?
Niemand muss die Entscheidungen rund um die „Wunsch-Beerdigung“ alleine treffen. Sie können sich bei verschiedenen Stellen beraten lassen und Unterstützung erhalten:
- Bestattungsunternehmen, die individuell beraten und bei der Erstellung eines Vorsorgevertrags helfen – hier können Sie die Beerdigung detailliert planen.
- Verbraucherzentralen, die neutral über Kosten, Vertragsbedingungen und rechtliche Fragen informieren.
- Treuhandstellen, die Vorsorgegelder sicher verwalten und zweckgebunden auszahlen.
- Sozialdienste oder Pflegeberater:innen, die Ihnen helfen, den Überblick über rechtliche und finanzielle Aspekte zu behalten.
Ein erstes Beratungsgespräch kann Ihnen und Ihrem Angehörigen bereits viel Klarheit verschaffen. So wissen Sie genau, welche Schritte notwendig sind, um die Vorsorge Ihres Angehörigen rechtssicher und zuverlässig zu gestalten.
FAQ – Häufige Fragen zur Bestattungsvorsorge
Gibt es ein Muster für eine Bestattungsvorsorge?
Ja, es gibt Vorlagen und Musterverträge, die helfen, die eigenen Wünsche schriftlich festzuhalten. Sie enthalten in der Regel Angaben zur Art der Bestattung, Auswahl von Sarg oder Urne, Ablauf der Trauerfeier und Grabpflege. Solche Muster dienen als Orientierung und sollten immer an die persönlichen Vorstellungen angepasst werden.
Was ist eine Bestattungsvorsorge-Versicherung?
Eine Bestattungsvorsorge-Versicherung, oft auch Sterbegeldversicherung genannt, sichert die Kosten für die Bestattung ab. Sie zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe entweder direkt an das Bestattungsunternehmen oder an die Hinterbliebenen. Die Beiträge können je nach Anbieter einmalig oder in Raten gezahlt werden, das entlastet Angehörige finanziell.
Ist die Bestattungsvorsorge steuerlich absetzbar?
Direkt als Vorsorge ist sie in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da es sich um private Ausgaben handelt. Unter bestimmten Bedingungen können die Kosten jedoch als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden – etwa, wenn die Bestattung tatsächlich stattfindet und die Ausgaben das vorhandene Einkommen übersteigen.
Weiterführende Informationen und hilfreiche Links