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Polnische Pflegekräfte

Mit dem Oberbegriff „polnische Pflegekräfte“ hat sich längst im allgemeinen Sprachgebrauch ein Synonym für die “24-Stunden-Pflege” im häuslichen Umfeld etabliert. Die Pflegekräfte aus dem Ausland entlasten Angehörige, leisten wertvolle Unterstützung im Alltag und tragen dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrem vertrauten Heim leben können.

Das Wichtigste über polnische Pflegekräfte in Kürze

  • Der Ausdruck „polnische Pflegekraft“ ist inzwischen umgangssprachlich zum Sammelbegriff für Betreuungskräfte aus Osteuropa geworden. Natürlich stammen nicht alle Menschen dieser Berufsgruppe aus Polen, sondern auch aus anderen Staaten Osteuropas.
  • Die Bezeichnung „Pflegekraft“ ist oft irreführend, da es meist an einer qualifizierten Ausbildung mangelt. Genau genommen handelt es sich um Betreuungspersonen, die keine Maßnahmen der Behandlungspflege durchführen dürfen.
  • Die Beschäftigung von Pflegekräften aus Osteuropa ist legal. Dabei haben Sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Beschäftigungsmodellen, bei denen Sie entweder selbst als Arbeitgeber auftreten oder eine Vermittlungsagentur nutzen.

Leistungen polnischer Pflegekräfte

Hat die polnische Pflegekraft keine Fachausbildung absolviert, bleiben die Leistungen auf die Grundpflege beschränkt. Sind medizinische Maßnahmen der Behandlungspflege notwendig, bedarf es zusätzlich eines professionellen Pflegedienstes, der diese Aufgaben verrichten darf. Die Tätigkeitsbereiche der Pflegekraft sind damit im Wesentlichen:

  • Grundpflege: Unterstützung bei der Körperpflege und Nahrungsaufnahme sowie Förderung von Eigenständigkeit und Mobilität
  • Haushaltshilfe, z. B. beim Putzen oder Einkaufen
  • Betreuung: Gesellschaft, Unterhaltung, gemeinsame Aktivitäten
  • Begleitung, z. B. zu Arztbesuchen oder Besuchen bei Familie und Freunden

Das Beschäftigungsspektrum beschränkt sich dabei keineswegs nur auf die Pflege von Senior*innen. Darüber hinaus kann die Einstellung einer polnischen Pflegekraft auch sinnvoll sein bei:

  • einer Beeinträchtigung
  • während der Rehabilitation
  • nach einer Krankheit oder einem Unfall
  • bei Menschen mit Demenz

Pflegekräfte – nicht nur aus Polen

Die polnische Pflegekraft gilt gemeinhin als Synonym für Haushaltshilfen und Betreuungspersonen aus dem osteuropäischen Raum. Dabei kommen längst nicht alle Menschen dieser Berufsgruppe aus Polen, sondern auch aus den baltischen Staaten, der Slowakei, Rumänien oder Bulgarien. Da Polen jedoch eher in die EU eingetreten ist als andere Staaten, konnten Erwerbstätige hier früher von der Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren, sodass der Markt in weiten Teilen durch polnische Kräfte dominiert ist.

Der Begriff der Pflegekraft ist dabei allerdings mit Vorsicht zu genießen. Streng genommen handelt es sich um Betreuungskräfte, weil es in Deutschland verboten ist, dass sie medizinische Behandlungspflege übernehmen. Daher bleiben die Tätigkeiten der ausländischen Pflegekräfte in der Regel auf den Bereich der Grundpflege beschränkt, während die Behandlungspflege – Medikamentengabe, Messen des Blutdrucks oder auch das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen – den professionellen Kräften ambulanter Pflegedienste vorbehalten bleibt.

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Entsendungsmodell: Polnische Pflegekraft über eine Agentur buchen

Polnischen Unternehmen ist es gestattet, Arbeitnehmer*innen in andere EU-Staaten zu entsenden. Daneben dürfen sich natürlich auch selbstständige Pflegekräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben.

Um die Vermittlung der Pflegekräfte zu vereinfachen, sind diese in ihrem Heimatland oft bei einer Betreuungsagentur, die in Deutschland mit einer Vermittlungsagentur zusammenarbeitet. Dies ist auch bei den Pflegehelden der Fall.

Die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen erfolgt über die Agentur im Heimatland. Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag mit der Betreuungsagentur, der die Leistungen beinhaltet, sowie einen Vermittlungsvertrag mit der deutschen Agentur, in diesem Fall Pflegehelden.

Meist wechseln sich in diesem Zeitraum 2–3 Pflegekräfte ab, die im Wechsel für jeweils 6–8 Wochen in Deutschland bleiben.

Seriöse Vermittlungsagenturen erkennen

  • Büroadresse
  • telefonische Erreichbarkeit
  • individuelle Personalvorschläge
  • kurzfristige Vermittlung
  • A1-Bescheinigung
  • oft auch Online-Fragebogen


Liegen die Kosten bei monatlich unter 2.000 Euro ist dies ein Indiz dafür, dass die Pflegekräfte nicht nach Mindestlohn bezahlt werden.

Kosten polnischer Pflegekräfte

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft nicht direkt. Wohl aber haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse, die sich zur Finanzierung der Pflegekraft eignen. Erfahren Sie mehr zu den Kosten der „24-Stunden-Pflege“

Legale Beschäftigung der polnischen Pflegekraft

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, bei Aufdeckung drohen empfindliche Bußgelder. Die illegale Beschäftigung mag zwar günstiger sein, doch verzichten Sie damit auch auf sämtliche Sicherheiten. Es mangelt nicht nur an einem Versicherungsschutz, wenn beispielsweise Dinge aus dem Haushalt entwendet werden – bei Krankheit oder Unfällen drohen ernsthafte Konsequenzen. Unabhängig vom Beschäftigungsmodell ist daher eine legale Beschäftigung zu empfehlen, die dem deutschen Arbeitsrecht entspricht. Sehen Sie deshalb davon ab und entscheiden Sie sich für den legalen Weg, bspw. über die Pflegehelden.

Gesetzlicher Arbeitsschutz

Oft entsteht der Verdacht der Ausbeutung von Pflegekräften durch zu hohe Arbeitszeiten, fehlende Freizeit oder viel zu geringe Löhne. Dies ist illegal und entspricht nicht dem deutschen Arbeitsschutz, der selbstverständlich auch für ausländische Arbeitskräfte gilt:

  • Mindestlohn
  • Arbeitszeiten von 40 bis max. 48 Stunden je Woche
  • gesetzlicher Urlaubs- und Freizeitanspruch
  • keine durchgehende Nachtbereitschaft
  • mindestens 8 Stunden ununterbrochene Nachtruhe

Häusliche Anforderungen

Um eine polnische Pflegekraft zu beschäftigen, die in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus lebt, braucht es einen geeigneten Wohnraum für die Betreuungskraft. Für diesen gelten besondere Anforderungen:

  • eigenes Zimmer, möbliert und abschließbar
  • Tageslicht und Frischluftzufuhr
  • uneingeschränkter Zugang zu Bad und Küche
  • Telefon- und Internetanschluss

FAQ – Polnische Pflegekräfte

Ja, die eingesetzten polnischen Pflegekräfte, die über die Pflegehelden vermittelt werden, arbeiten völlig legal. Seit 2004 ist es osteuropäischen Pflegekräften erlaubt, uneingeschränkt in Deutschland zu arbeiten. Sowohl die Bezahlung, als auch Freizeit und Urlaub sind vertraglich geregelt. Selbstverständlich wird der deutsche Mindestlohn bei der Vergütung berücksichtigt.
Unsere Kund:Innen schließen mit Pflegehelden einen Vermittlungsvertrag, um alles für die sog. 24-Stunden-Betreuung in die Wege zu leiten. Die Pflegekräfte sind bei unseren polnischen Partnerunternehmen beschäftigt, verfügen über die rechtlich notwendige Entsendebescheinigung A1 und die europäische Krankenversicherungskarte EKUZ.

Die Kosten für die Alten- und Krankenpflege müssen Sie nicht komplett selbst zahlen, denn die Pflegekassen und der Staat unterstützen Sie. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegekasse und Pflegefinanzierung.
Der Pflegegrad bestimmt, wie hoch die Sach- und Geldleistungen ausfallen. Wir haben für Sie einen Überblick über die fünf Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungen der Pflegekassen zusammengestellt.
Zudem werden Angehörige von Pflegebedürftigen durch die sogenannte Verhinderungspflege entlastet, eine finanzielle Förderung für Sie als pflegenden Angehörigen, wenn Sie urlaubs- oder krankheitsbedingt eine Pflegekraft beschäftigen müssen.

Die Betreuungskraft, die mit in den Haushalt zieht, sollte ein eigenes Zimmer und freie Kost und Logis erhalten. Ein eigenes, abschließbares Zimmer in der Wohnung oder im Haus ist unverzichtbar, damit sich die Betreuungskraft auch mal zurückziehen kann. Das Zimmer sollte über eine Grundausstattung aus Bett, Schrank, Tisch und Stuhl verfügen. Ein eigenes Bad oder eine eigene Toilette sind nicht nötig. Das Badezimmer und die Küche können gemeinsam genutzt werden. Damit die polnischen Pflegekräfte den Kontakt in ihre Heimat halten können, gilt heute ein Internetanschluss als selbstverständlich. → Mehr zu den Voraussetzungen der „24-Stunden-Pflege“.

Die vermittelten Pflegekräfte übernehmen die Aufgaben einer Haushaltshilfe und grundpflegerische Leistungen eines Seniorenbetreuers oder eines Pflegeassistenten. Sie unterstützen sowohl bei der Wäsche, beim Einkaufen, beim Putzen, beim Kochen als auch beim Anziehen oder der Körperpflege. Zusätzlich werden sie zur Bezugsperson der pflegebedürftigen Person und begleiten diese bei Arztbesuchen und Spaziergängen. Es wird gemeinsam gespielt oder auch einfach nur zugehört. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Pflegekraft die Aufgaben übernimmt, die sonst ein Angehöriger übernehmen würde. → Mehr zu den Aufgaben einer „24-Stunden-Pflegekraft“

Die medizinischen Aufgaben wie das Setzen von Spritzen dürfen die Pflegekräfte trotz ihrer Ausbildung aus rechtlichen Gründen nicht übernehmen. Dazu wird ein ambulanter Pflegedienst benötigt. Sollten Sie schon mit einem ambulanten Pflegedienst zusammenarbeiten, teilen wir das der polnischen Betreuungskraft im Vorhinein mit. Falls Sie aktuell auf der Suche nach einem passenden Pflegedienst sind, ist die Pflegekasse Ihres Angehörigen hierfür Ihr richtiger Ansprechpartner.

Alle von uns vermittelten Pflegekräfte sprechen deutsch, wobei das Niveau hierbei variiert. In einem gemeinsamen Austausch mit Ihrem persönlichen Pflegehelden Ansprechpartner wird das bevorzugte Sprachniveau der Pflegekraft besprochen. Für die Pflegekräfte mit sehr guten Deutschkenntnissen fallen höhere Kosten an als bei Pflegekräften mit geringeren Deutschkenntnissen.

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