Pflegeheim

Spätestens, wenn die Pflege der Angehörigen physisch oder psychisch nicht mehr tragbar ist, stellt der Umzug ins Pflegeheim eine denkbare Alternative dar. Für die pflegebedürftige Person fühlt sich der Umzug allerdings nicht selten wie ein Abschieben an, der Widerstand dagegen ist groß. Mit der Wahl eines hochwertigen Heims kann der Umzug allerdings auch die Chance bieten, um einer Vereinsamung entgegenzuwirken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Umzug ins Pflegeheim bedeutet für die Betroffenen oft emotionalen Stress. Sie fühlen sich abgeschoben und wissen, dass dies der letzte Umzug vor dem eigenen Lebensende ist. Entsprechend ist der Widerstand in vielen Fällen groß.
  • Um den Wohnortwechsel möglichst angenehm zu gestalten, können Sie die Angehörigen bei ihrem Umzug begleiten. Auch bei der Wahl des Heims gibt es Kriterien, die sich positiv auf die Zufriedenheit der pflegebedürftigen Personen auswirken.
  • Der finanzielle Eigenanteil für den Pflegeheimaufenthalt ist hoch. Neben der Pflegekasse kommen die Betroffenen selbst für die Kosten auf. Und auch die Kinder werden bei der Finanzierung gegebenenfalls in die Pflicht genommen.
  • Vor dem Umzug in ein Pflegeheim ist es sinnvoll, mögliche Alternativen abzuklären. Eventuell erweisen sich diese als zufriedenstellender und günstiger für alle Beteiligten.

Altenheim und Pflegeheim – eine Begriffsbestimmung

Weder der Begriff des Pflegeheims noch des Altenheims oder der Seniorenresidenz ist gesetzlich geschützt. Im Prinzip können alle Einrichtungen inhaltsgleich sein– müssen aber nicht.

Gemeinhin ist für das Altenheim oder auch die Seniorenresidenz jedoch vor allem das Alter für die Aufnahme entscheidend. Zielgruppe sind betagte Menschen, die dauerhaft in einer stationären Einrichtung unterkommen und dort entsprechend ihrer Bedürfnisse gepflegt werden. Die Menschen sind teilweise mental noch fit und können hier durch den Umzug zum Beispiel nach dem Tod ihres Partners einer Vereinsamung entgehen. Vielerorts gibt es gemeinsame Aktivitäten, die soziale Kontakte fördern. Die Träger sind kirchlich, staatlich oder privat organisiert. Die Pflegeintensität lässt sich oft an den Begriffen von Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim erkennen.

Im Pflegeheim ist hingegen nicht das Alter entscheidend, sondern der anerkannte Pflegegrad. Hier gibt es nicht nur vollstationäre Einrichtungen, sondern außerdem sind teilstationäre Angebote der Tages- oder Nachtpflege und auch Angebote der Kurzzeitpflege weit verbreitet. Da es für junge Menschen oft schwierig ist, in Einrichtungen für alte Menschen soziale Kontakte zu knüpfen, gibt es hier inzwischen die eine oder andere Einrichtung, die sich gezielt an jüngere Pflegebedürftige richtet.

Vergleich Pflegeheim Betreuung

CHECKLISTE

Vergleich Pflegeheim und „24-Stunden-Betreuung“

Eine Gegenüberstellung von Pflegeheim und der “24-Stunden-Betreuung”.

Für wen ist das Pflegeheim geeignet?

Anders als im Altenheim ist das Pflegeheim eingestellt auf Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad ab 2. Erst dann trägt die Pflegekasse den Anteil der Pflegekosten. Dies ist z. B. der Fall:

  • bei Menschen, die zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt sind
  • bei sturzgefährdeten Menschen, die allein leben
  • bei an Demenz erkrankten Menschen
  • bei Pflegebedürftigen ohne pflegende Angehörige
  • bei fehlender Barrierefreiheit in der Wohnung
  • bei Intensivpflege-Bedarf
  • bei Menschen in der letzten Lebensphase, wenn Palliativpflege nötig ist

Aber auch eine zu hohe psychische oder physische Belastung der Pflegeperson kann einen Umzug in ein Pflegeheim legitimieren.

Leistungen in Pflegeheimen

Die Leistungen der Heime können stark variieren. Neben der klassischen vollstationären Pflege ist eine Vielzahl verschiedener Konzepte vorhanden, die auch pflegende Angehörige entlasten:

  • Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Abwesenheit der Pflegeperson
  • Verhinderungspflege im Heim als Alternative zur häuslichen Pflege
  • ambulante Tages- und Nachtpflege, die meist auf demente Menschen ausgerichtet ist und die Pflegeperson entlastet
  • Palliativpflege, die nicht nur Sterbende begleitet, sondern auch deren Angehörige unterstützt
  • Betreutes Wohnen, welches sich vor allem an vergleichsweise selbstständige Personen richtet

Qualität von Pflegeheimen

Staatliche Träger unterliegen nicht der freien Marktwirtschaft. Da sie so nicht ausschließlich das Ziel der Gewinnmaximierung verfolgen, steht der Mensch im Fokus. Die Finanzierung der öffentlichen Hand reicht dabei oft zur Instandhaltung, nicht aber für luxuriöse Extras aus. Umgekehrt haben private Träger damit den Vorteil, dass sie sich aufgrund der Konkurrenz zu anderen Einrichtungen durch eine hohe Qualität auszeichnen. Allerdings fallen für die Bewohner*innen oft auch höhere Kosten an. Insgesamt ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bemüht, Pflegeeinrichtungen einer jährlichen Qualitätsprüfung zu unterziehen, um Interessent*innen eine erste Einschätzung zu bieten. Die Ergebnisse sind z. B. auf diesen Seiten hinterlegt: Außerdem veröffentlichen die Pflegekassen eine Liste der Pflegeeinrichtungen, die durch den MDK überprüft wurden.

Kosten und Finanzierung

Die Kosten für ein Pflegeheim richteten sich bis 2016 nach den Pflegegraden: „Je höher der Pflegebedarf, desto teurer ist auch der Platz im Pflegeheim.“ Dies hat sich zugunsten eines einrichtungseinheitlichen Anteils verändert. Die Kosten werden seitdem zu gleichen Teilen auf die Bewohner*innen umgelegt. Das bedeutet: Je größer der Anteil an pflegebedürftigen Personen mit einem hohen Pflegegrad in einer Einrichtung, desto höher ist der Eigenanteil für alle Bewohner*innen, d. h. auch Menschen mit geringerem Pflegegrad. Darüber hinaus spielen auch weitere Faktoren bei der Höhe der Kosten eine Rolle:
  • Kosten für den Standort
  • Personalkosten
  • Ausstattung des Heims
Der Eigenanteil variiert von Bundesland zu Bundesland. Die Pflegekassen verhandeln mit den Anbietern je nach Bundesland, sodass dieser bundesweit sehr unterschiedlich ausfällt. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Durchschnittswerte des Eigenanteils (Quelle: VDEK, 1. Juli 2020):
Bundesland Höhe des Eigenanteils
Thüringen 490 €
Sachsen 595 €
Schleswig-Holstein 603 €
Sachsen-Anhalt 560 €
Niedersachsen 602 €
Mecklenburg-Vorpommern 602 €
Bremen 642 €
Hamburg 702 €
Brandenburg 760 €
Hessen 761 €
Rheinland-Pfalz 787 €
Nordrhein-Westfalen 818 €
Saarland 936 €
Bayern 938 €
Berlin 992 €
Baden-Württemberg 1.062 €

Übernahme eines Pflegekostenanteils durch die Pflegekasse

Liegt ein anerkannter Pflegegrad ab 2 vor, steuert die Pflegekasse monatlich einen festen Betrag bei. Dieser umfasst jedoch ausschließlich die reinen Pflegekosten, während Aufwendungen für Kost und Logis durch die pflegebedürftige Person selbst getragen werden müssen. Der Kostenanteil der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege liegt aktuell bei:
  • Pflegegrad 1: 125 Euro (Entlastungsbetrag)
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Der Eigenanteil erhöht sich bei einem steigenden Pflegegrad seit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II am 01.01.2017 nur um wenige Cent. Diese Änderung wurde eingeführt, um zu vermeiden, dass durch die Höherstufung finanzielle Nachteile entstehen. Um die anfallenden Kosten im Pflegeheim zu decken, wird zunächst das Ersparte herangezogen. Allerdings gibt es hier stets ein unantastbares Schonvermögen in Höhe von 5.000 Euro. Sind pflegebedürftige Personen nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, können unter bestimmten Voraussetzungen die eigenen Kinder oder nahe Verwandte herangezogen werden. Erst in dritter Instanz ist ein Beantragen der Hilfe zur Pflege über das Sozialamt möglich. Beispiel für die Kosten im Pflegeheim Hannelore, Pflegegrad 3, wohnt in einem Pflegeheim. Die Kostenaufstellung könnte hier wie folgt aussehen:
  pro Monat (30,42 Tage)
Pflegesatz (abhängig vom Pflegegrad) 2.450 €
Unterkunft inkl. Reinigung und Wäsche 410 €
Verpflegung 220 €
Investitionskosten 523 €
Gesamtkosten 3.603 €
Zuschuss der Pflegekasse – 1.262 €
Eigenanteil 2.341 €
Entlastungsbetrag – 125 €
aus Rente und Ersparnissen 2.216 €

Pflegereform 2024 sorgt für Entlastung bei Pflegeheimkosten

Um Pflegebedürftige und pflegende Angehörige weiter zu entlasten, hat der Gesetzgeber die Leistungszuschläge eingeführt. Pflegekassen beteiligen sich mit einem festen Prozentsatz und reduzieren so den Eigenanteil an den Pflegekosten. Schließlich kommt auf Heimbewohner:innen trotz der übrigen Pflegekassen-Leistungen oft ein nicht unerheblicher Eigenanteil zu. Mit der Pflegereform 2024 steigt der Zuschuss für Menschen mit Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5.
 Verweildauer im Pflegeheim Höhe der Leistungszuschläge bis zum 31.12.2023 Höhe der Leistungszuschläge ab 01.01.2024 Entspricht einem Plus von
0 bis 12 Monate 5 % 15 % 10 %
13 bis 24 Monate 25 % 30 % 5 %
25 bis 36 Monate 45 % 50 % 5 %
über 36 Monate 70 % 75 % 5 %
Tabelle: Leistungszuschläge-Vergleich 2023/2024. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Die Pflegereform 2023 – das ändert sich | Verbraucherzentrale.de

Wann sind die eigenen Kinder in der Pflicht? – Berücksichtigung des Schonvermögens

Seit Anfang 2020 gilt eine neue Regelung hinsichtlich des sogenannten Elternunterhalts nach §§ 1601 ff. BGB. Kinder müssen sich gemäß Angehörigen-Entlastungsgesetz erst dann an den Pflegekosten beteiligen, wenn das Bruttogehalt jährlich über 100.000 Euro liegt. Auch Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen oder Kapitaleinkünfte sind Bestandteil dieser Einkommensermittlung. Ausgenommen bleiben hingegen Immobilien. Über dieser Grenze liegt die Unterhaltspflicht. Der Selbstbehalt beträgt dann noch 2.000 Euro, bevor jeder verdiente Cent darüber zu 50 Prozent für die Pflegekosten der Eltern fällig wird. Hinzu kommt ein Freibetrag von 1.600 Euro für Lebens- oder Ehepartner*innen sowie weitere Summen gegebenenfalls für unterhaltspflichtige Kinder im Haushalt.

Steuerliches Geltendmachen der Kosten

Sowohl als pflegebedürftige Person selbst als auch als Angehörige*r haben Sie die Möglichkeit, die Kosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abzusetzen. Das gilt auch für den Elternunterhalt.

Der Pflegeheimvertrag

Das wichtigste Dokument beim Einzug in das Pflegeheim dürfte wohl der Pflegeheimvertrag sein. Dieser enthält nicht nur Angaben zum Tag des Einzugs und der Zimmerausstattung, sondern im Wesentlichen vor allem zahlreiche Informationen zu anfallenden Kosten. Wer sich also nicht sicher ist, wie hoch diese sind, sollte einen Blick in dieses Dokumentwerfen.
  • Inkludierte Zimmerkosten (z. B. Reinigung, Wäsche waschen)
  • Verpflegung
  • Selbstzahler-Zusatzleistungen
  • Entgelt bei Abwesenheit
  • Haftungsfragen
  • Regelung im Todesfall

Checkliste zur Auswahl des besten Pflegeheims

Es gibt nicht das ultimative Pflegeheim für alle. Schließlich haben Menschen ganz verschiedene Bedürfnisse. Letztlich ist trotz aller objektiven Kriterien vor allem das subjektive Empfinden entscheidend. Um wirklich sicherzugehen, bietet sich vor dem Einzug ein Probewohnen an. Daneben helfen einige Kriterien bei der Bewertung des ersten Eindrucks:

  • Befragen Sie Nachbarn, andere Bewohner*innen oder auch das Pflegepersonal selbst. Lassen Sie sich das Haus zeigen und verschaffen Sie sich dabei einen Eindruck von den Bewohner*innen, der Sauberkeit oder auch dem Geruch.
  • Kostencheck: Berücksichtigen Sie neben den reinen Wohnkosten auch Pflege, Investitionskosten, Verpflegung, Telefon, Zusatzleistungen und Anmeldegebühren. Wie hoch ist zudem der Eigenanteil und wie sieht es bei einer zeitweisen Abwesenheit aus?
  • Lage der Pflegeeinrichtung: Aufgrund der eingeschränkten Mobilität im Alter ist es hilfreich, wenn Geschäfte des täglichen Bedarfs in der Nähe sind. Ggf. sind auch ein Park, das kulturelle Angebot oder die Erreichbarkeit mit dem Auto von Bedeutung.
  • Die Ausstattung des Heims: Größe, Aufzug, Barrierefreiheit, gemeinsame Räume zum Fernsehen, Hallenbad, Cafeteria, Friseur, Aufenthaltsräume etc., Möglichkeit für Angehörige, ein Gästezimmer anzumieten. Sind Haustiere gestattet, gibt es ein Beschwerdemanagement und welche Ruhezeiten sind festgelegt?
  • Ausstattung der Zimmer: z. B. mit eigenem Bad, Notrufsystem, Fernsehanschluss, die Einrichtung, Vorhandensein eines Balkons.
  • Ausstattung des therapeutischen und pflegerischen Bereichs: Hier zeigt sich die Versorgungsqualität beispielsweise durch den Personalschlüssel, die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bewohner*innen oder auch im Angebot von Massagen, Einrichtungsarzt oder seelsorgerischer Betreuung. Auch der Umgang mit den Bewohner*innen und die Qualifikationen und Zusatzausbildungen können aufschlussreich sein.
  • Ist das Essen gesund und wird es in der eigenen Küche zubereitet? Gibt es spezielle Diäten, wie viele Mahlzeiten täglich werden angeboten und ist die Möglichkeit gegeben, auf dem Zimmer zu essen?

Wie ist es um Freizeit- und Beschäftigungsangebote bestellt, z. B. in Form von Ausflügen, Gottesdiensten oder Spielangeboten?

Die Eingewöhnung im Pflegeheim erleichtern

Der Umzug ins Pflegeheim erfolgt nicht immer freiwillig, sondern ist oft der Überlastung pflegender Angehöriger geschuldet. Entsprechend groß ist manchmal die Ablehnung gegenüber der Einrichtung. Um die Eingewöhnung zu erleichtern und den Wohlfühlfaktor im Heim zu erhöhen, können Sie als Angehörige einen Beitrag leisten:

  • alle wichtigen Strecken mehrfach gemeinsam ablaufen und relevante Räumlichkeiten zeigen, um das Gefühl der Sicherheit zu erhöhen
  • regelmäßige Besuche
  • zusammen Ausflüge machen, auch mal durch gemeinsames essen gehen Abwechslung in den Alltag bringen
  • persönliche Gegenstände zur individuellen Deko des Zimmers nutzen
  • gemeinsam Kontakte mit anderen Bewohner*innen knüpfen
  • das Gefühl vermitteln, dass die Person nicht alleine ist
  • Telefon einrichten, damit der Kontakt zur Außenwelt besteht

Die Eingewöhnung dauert in der Regel einige Zeit, sodass bei Nichtgefallen ein Wechsel nicht allzu vorschnell erfolgen sollte. Abgesehen von den Kündigungsfristen sollten die pflegebedürftigen Personen die Chance haben, sich an die neue Umgebung zu gewöhnen.

Pro und Contra Pflegeheim

VorteileNachteile
  • qualifizierte Betreuung
  • Entlastung der Angehörigen
  • soziale Kontakte
  • barrierefreie Ausstattung
  • Tagesstruktur
  • gemeinsame Mahlzeiten
  • medizinische Hilfe vor Ort
  • Zeitmangel des Personals
  • wechselndes Personal
  • Umzugsstress
  • Veränderung des sozialen Umfeldes
  • Zwang zum Wechsel des Tagesrhythmus
  • ggf. Desorientierung bei Menschen mit Demenz
  • hohe Kosten
  • nicht immer patientenorientierte Unterhaltungsangebote

Alternativen zum Pflegeheim

Ist die Pflege für die Angehörigen zu aufwendig, wird der Umzug ins Pflegeheim für die Pflegebedürftigen oft unumgänglich. Es gibt jedoch noch andere Möglichkeiten, um der pflegebedürftigen Person einen Umzug zu ersparen und sich selbst nicht zu überlasten.

Die häusliche Pflege

Bei einem eintretenden Pflegebedarf muss nicht sofort ein Umzug ins Pflegeheim erfolgen. Oftmals ist der Pflegebedarf anfangs gering und kann z. B. durch pflegende Angehörige erfolgen. Durch die Einbindung eines ambulanten Pflegedienstes oder von Angeboten der Tages- und Nachtpflege kann eine Überlastung vermieden werden.

Die “24-Stunden-Pflege”

In den vergangenen Jahren hat sich die sogenannte “24-Stunden-Pflege” weit verbreitet. Hierzu kommen Pflegekräfte meist aus Osteuropa ins eigene Haus und übernehmen die Alltagspflege vor Ort. Das hat den Vorteil, dass immer eine feste Bezugsperson unmittelbar verfügbar ist. Gleichzeitig sind die Kosten geringer als ein Heimaufenthalt.

Umbau zur Barrierefreiheit

Einige Hindernisse in der eigenen Wohnung sind nicht unbedingt ein Grund für einen Umzug. Denn die eigenen vier Wände kann man durch kleinere Umbauten meist einfach barrierefrei gestalten. Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten hier einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro je Maßnahme durch die Pflegekasse.

Pflegeheime im Ausland

Die Überlastung der Pflegekräfte ist neben den Kosten nicht selten ein Grund, um pflegebedürftige Personen in einem Pflegeheim im Ausland unterzubringen. Neben exotischen Einrichtungen in Thailand und Co., die mit ganzjähriger Sonne werben, sind vor allem Domizile im nahe gelegenen Osteuropa begehrt. Die Qualität dürfte dort ebenso schwanken wie hierzulande.

Bei dieser Alternative ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Pflegekasse bei der Wahl eines Pflegeheims im Ausland lediglich Pflegegeld zahlt, nicht jedoch Pflegesachleistungen.

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Pflegeheim

Grundsätzlich dürfen Personen nicht gegen ihren Willen in Pflegeheimen untergebracht werden, da dies einem Entzug der persönlichen Freiheit gleichkommt. Eine Ausnahme ist, wenn Gefahr für Leib und Leben droht, um gesundheitlichen Schaden abzuwenden. Für die Zwangseinweisung nach § 1906 BGB ist die Genehmigung des Betreuungsgerichtes erforderlich.

Neben kirchlichen und staatlichen Trägern liegt mehr als die Hälfte der Pflegeheime in der Hand von gemeinnützigen Trägern wie Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Paritätischem Wohlfahrtsverband, DRK, Diakonischem Werk oder der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Bei den privaten Trägern gibt es immer häufiger auch Pflegeheimketten mit unterschiedlichen Rechtsformen.

Preiserhöhungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und müssen im Falle eines Versorgungsvertrages mit der Pflegekasse vorab ausgehandelt werden. Gründe können hier steigende Personalkosten oder Aufwendungen für Lebensmittel oder Strom sein. Die Höhe des Eigenanteils verhandeln die Pflegekassen.

Fallen Ihnen Qualitätsmängel in der Einrichtung auf, ist es zunächst hilfreich, erst einmal mit den zuständigen Personen selbst zu sprechen. Erfolgt keine Besserung, gehen Sie hierarchisch immer weiter eine Ebene nach oben. So folgt der Heimaufsicht z. B. die Pflegekasse oder auch der MDK, der eine wiederholte Prüfung veranlassen kann.

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