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Finanzierungstipps für häusliche Pflege in Oberhessen: So senken Sie die Kosten

In Gesprächen mit unseren Kund:innen und Personen, die an der „24-Stunden-Pflege“ interessiert sind, zeigt sich immer wieder: Die Pflegefinanzierung ist ein bewegendes Thema. Besonders wichtig ist, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Möglichkeiten für eine lückenlose Versorgung aufzuzeigen, die Rücksicht auf die finanziellen Gegebenheiten nehmen – der richtige Ansprechpartner ist hier die Pflegekasse. Wir von den Pflegehelden® Oberhessen geben mit diesem Beitrag grundsätzliche Tipps, die bei der Pflegefinanzierung helfen können.

DianaSuffner MittelDie Pflegekasse ist ein zuverlässiger Partner für die Pflegefinanzierung – Menschen mit einem Pflegegrad und pflegende Angehörige können hier von zahlreichen Leistungen profitieren. Wir von den Pflegehelden® Oberhessen geben unseren Kund:innen wertvolle Hinweise, damit sie verfügbare Finanzierungsmittel voll ausschöpfen können, denn das trägt zu einer spürbaren Entlastung im Pflegealltag bei. Eine eingehende Beratung dazu erhalten Sie bei der Pflegekasse.

 

Praxisnahe Erfahrungen aus dem Pflegealltag der Pflegehelden:

Diana Suffner, Geschäftsführerin Pflegehelden® Oberhessen:

„In einem Gespräch mit Familie Kuder stellte sich heraus, dass das Ehepaar von den Neuerungen der aktuellen Pflegereform noch nicht erfahren hatte. Ich klärte sie darüber auf, dass sie ab nun mehr Pflegegeld für die häusliche Versorgung zur Verfügung haben. Das freute Familie Kuder sehr, da sie das Pflegegeld seit einigen Jahren für ihre lieb gewonnene 24-Stunden-Betreuungskraft aufwendet. Zusätzlich gab ich der Familie noch den Tipp, die steuerlichen Vorteile zu berücksichtigen und die Verhinderungspflege mit einzuplanen. Ich finde es immer wieder schön, zu sehen, wenn Pflegebedürftige und pflegende Angehörige eine Entlastung für ihr wertvolles Pflegekonzept erhalten – schließlich fühlen sich Menschen in ihrem gewohnten Umfeld doch meist am wohlsten. “

Pflegefinanzierung Ph

CHECKLISTE

Checkliste Finanzierung der “24-Stunden-Pflege”

Finanzierung – Die Kosten für die Alten- und Krankenpflege müssen Sie nicht komplett selbst zahlen, erfahren Sie hier wie der Staat Sie unterstützen kann. 

Bei der Arbeit mit unseren Kund:innen stellen wir fest, dass die Pflegekassenleistungen die wohl größte Unterstützung für Familien bedeutet. Zugriff erhalten aber nur Menschen mit einem Pflegegrad. Deshalb raten wir von den Pflegehelden® Oberhessen dazu, einen Pflegegrad bei der Pflegekasse zu beantragen.

Pflegebedürftigen stehen dann folgende Leistungen zur Verfügung:

  • Pflegesachleistungen: Mit den Pflegesachleistungen können Sie professionelle Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst beanspruchen.
  • Pflegegeld: Ab Pflegegrad 2 erhält Ihr Angehöriger Zugriff auf das Pflegegeld. Dieses können Sie in der häuslichen Pflege beispielsweise für eine “24-Stunden-Pflegekraft” der Pflegehelden® Oberhessen nutzen.
  • Tages- und Nachtpflege: Eine stundenweise Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung unterstützt die Pflegekasse mit einem Budget für die Tages- und Nachtpflege.
  • Vollstationäre Pflege: Für eine vollstationäre Unterbringung sieht die Pflegekasse ebenfalls ein festes Budget vor – das reduziert die Pflegekosten.
  • Kurzzeitpflege: Verstärkt sich vorübergehend der Pflegebedarf oder sind Anpassungen im Pflegeumfeld erforderlich, kann die Kurzzeitpflege greifen, auch hierfür steht ein festes Budget zur Verfügung.

Staatliche Zuschüsse und verschiedene Förderungen zur Pflegefinanzierung

Sich nicht nur auf einen Kostenträger verlassen, sondern mehrere Finanzierungsoptionen auszuschöpfen, kann sich im Pflegealltag lohnen.

Am besten informieren Sie sich bei folgenden Kostenträgern:

  • Pflegekasse: Die Pflegekasse ist nicht nur für klassische Angebote wie das Pflegegeld zuständig. Der Zuschuss in Höhe von bis zu 4000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist ebenfalls sehr nützlich. Damit können Sie eine barrierefreie Wohnumgebung schaffen. Außerdem ist die Inanspruchnahme des Pflegehilfsmittelbudgets in Höhe von 40 Euro pro Monat ratsam – Masken, Desinfektionsmittel und weitere Verbrauchsprodukte können so finanziert werden.
  • Staat/Kommunen: Steuerliche Vorteile können Sie bei der Steuererklärung geltend machen. Pflegenden Angehörigen steht der Pflegepauschbetrag zu, Pflegebedürftige können Medikamente und weitere Krankheitskosten absetzen. Kommunen sind ein geeigneter Ansprechpartner, wenn es um Wohnungsbauförderungsprogramme geht.
  • KfW-Bank: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) unterstützt den altersgerechten Umbau im Wohnumfeld mit Zuschüssen oder Krediten. Beliebt ist hier der Kredit 159 oder der Zuschuss 455-B.

Pflegepflichtversicherung und Pflegeversicherung zur Absicherung

Alle Menschen in Deutschland sind dazu verpflichtet, sich über die Pflegeversicherung abzusichern. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt das ohne weiteren Aufwand über die Mitgliedschaft in der Krankenkasse, Privatversicherte müssen sich hingegen um eine Pflegepflichtversicherung bemühen.

Außerdem können folgende Zusatzversicherungen sinnvoll sein:

  • mit der Pflegetagegeldversicherung erhält Ihr Familienmitglied im Pflegefall einen Betrag pro Tag, der sich nach dem Pflegegrad richtet.
  • mit der Pflegerentenversicherung kann Ihr Angehöriger im Pflegefall auf eine monatliche Rente zählen.
  • mit der Pflegekostenversicherung erhält Ihr Familienmitglied eine Rückerstattung der tatsächlich entstandenen Pflegekosten – das kann beispielsweise die Kosten für die ambulante Pflege reduzieren.

Gut zu wissen!

Auch die Pflege-Bahr-Versicherung, eine staatlich unterstützte private Pflegezusatzversicherung, kann sinnvoll sein, um Versorgungslücken zu schließen.

Müssen Kinder die Pflegekosten der Eltern übernehmen?   

Können Pflegebedürftige die Kosten für die Pflege nicht selbst stemmen, herrscht oft große Verunsicherung. Unter Umständen beteiligt sich der Staat an den Pflegekosten, manchmal sind auch Kinder dazu aufgerufen, die Pflegekosten zu übernehmen. Das ist dann der Fall, wenn sie ein Jahreseinkommen von mindestens 100.000 Euro erzielen. Hier zählt der Bruttolohn, das Urlaubsgeld, das Weihnachtsgeld, Mieteinnahmen und Kapitalerträge, das Wohneigentum allerdings nicht.

Unterstützung für pflegende Angehörige mit Job

Der Spagat zwischen der häuslichen Pflege und der beruflichen Tätigkeit fordert pflegenden Angehörigen viel ab – das wissen wir von den Pflegehelden® Oberhessen nur zu gut. Doch auch hier bietet Ihnen die Pflegekasse verschiedene Unterstützungsoptionen:

  • Pflegeunterstützungsgeld: Vieles in der Pflege ist nicht vorhersehbar. Bei einem Ernstfall können Sie sich bis zu zehn Tage freistellen lassen und Pflegeunterstützungsgeld beziehen.
  • Entlastungsbetrag: Für Betreuungsangebote und Entlastungsleistungen stehen jedem Menschen mit einem Pflegegrad in Deutschland 125 Euro zu.
  • Verhinderungspflege: Pflegende Angehörige können bei der Pflege verhindert sein. Mit dem Budget für die Verhinderungspflege gelingt es, eine Ersatzpflegekraft zu beauftragen.

Die Pflegehelden® Oberhessen vermitteln Ihnen eine liebevolle Betreuung

Gut versorgt in den eigenen vier Wänden – das wünschen sich viele pflegebedürftige Menschen. Wir möchten ihnen diesen Wunsch gemeinsam mit pflegenden Angehörigen erfüllen und vermitteln dafür eine liebevolle “24-Stunden-Pflegekraft”. Bei der Vermittlung sind uns Qualitätskriterien und die Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen sehr wichtig. Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an unsere Geschäftsführerin Diana Suffner, der eine liebevolle Versorgung im gewohnten Umfeld ein besonderes Anliegen ist.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Pflegefinanzierung

Anspruchsberechtigte Antragsteller:innen können unter Umständen staatliche Zuschüsse oder Sozialhilfe erhalten.

Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung gelingt es, Lücken bei der Pflegefinanzierung zu schließen. Ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsmodelle ist jedoch wichtig.

Pflegebedürftige müssen nicht ihr gesamtes Vermögen bei der Pflegefinanzierung aufbrauchen. Das Schonvermögen ermöglicht Einzelpersonen einen Einbehalt von bis zu 10.000 Euro, bei verheirateten Paaren beträgt das Schonvermögen bis zu 20.000 Euro.

Wir sind für Sie da!

Diana Suffner
Pflegehelden Oberhessen

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Diana Suffner
Pflegehelden Oberhessen

CHECKLISTE

Finanzierung der
“24-Stunden-Pflege”

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