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Finanzierungstipps für häusliche Pflege in Koblenz: So senken Sie die Kosten

Die Pflegefinanzierung ist ein Thema, das Pflegebedürftige und pflegende Angehörige anhaltend beschäftigt. Wir von den Pflegehelden® Koblenz wissen, dass insbesondere eine intensive Pflege eine finanzielle Herausforderung ist. Umso wichtiger ist es, Familien über Finanzierungsmöglichkeiten aufzuklären. Die Pflegehelden® Koblenz geben entscheidende Hinweise und vermitteln auf Wunsch Ansprechpartner:innen.

Ilka_JungUnsere langjährige Erfahrung zeigt, dass die Pflegekasse ein entscheidender Partner bei der Pflegefinanzierung ist. Sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige erhalten hier verschiedene Unterstützungsangebote. In einem ersten Schritt erfragen wir deshalb, ob die Pflegekasse bereits einen Pflegegrad zugeteilt hat. Dann geben wir Tipps zur Ausschöpfung steuerlicher Vorteile oder zu konkreten Pflegekassenleistungen wie der Verhinderungspflege. Eine eingehende Beratung erhalten Sie unter anderem bei der Pflegekasse – wir vermitteln Ihnen auf Wunsch gerne einen Kontakt.

Praxisnahe Erfahrungen aus dem Pflegealltag der Pflegehelden:

Ilka Jung, Geschäftsführerin Pflegehelden® Koblenz:

„Neulich saß ich mit Familie Kühn zusammen. Wir unterhielten uns über die neue Pflegereform und die Auswirkungen. Herr Kühn, der seit drei Jahren seine Frau mit Unterstützung einer 24-Stunden-Betreuungskraft pflegt, wusste bereits, dass es im Januar eine Pflegegelderhöhung gab. Gemeinsam haben wir besprochen, wie das zusätzliche Geld der Pflege seiner Frau zugutekommen kann. Bei einem weiteren Treffen im häuslichen Umfeld der Familie Kühn haben wir festgestellt, dass die Verhinderungspflege und der Pflegepauschbetrag noch nicht ausgeschöpft werden – gerne haben wir Familie Kühn dahingehend entscheidende Tipps gegeben. Es ist schön, zu sehen, dass Entlastungsleistungen dort ankommen, wo sie gebraucht werden.“

Pflegefinanzierung Ph

CHECKLISTE

Checkliste Finanzierung der “24-Stunden-Pflege”

Finanzierung – Die Kosten für die Alten- und Krankenpflege müssen Sie nicht komplett selbst zahlen, erfahren Sie hier wie der Staat Sie unterstützen kann. 

Mit welchen Leistungen hilft die Pflegekasse bei der Pflegefinanzierung?

Die enge Zusammenarbeit mit Familien zeigt uns, dass die Pflegekassenleistungen bei der Finanzierung der Pflege entscheidend mithelfen. Deshalb empfehlen die Pflegehelden® Koblenz einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse zu stellen. Im Anschluss kann Ihr Angehöriger verschiedene Leistungen beanspruchen.

Dazu gehören:

  • Pflegesachleistungen: Ein ambulanter Pflegedienst kann Angehörige bei der Pflege entlasten – zur Bezahlung können Pflegebedürftige die Pflegesachleistungen heranziehen.
  • Pflegegeld: Mit einem Pflegegrad 2 oder mehr erhält Ihr Angehöriger Zugriff auf das Pflegegeld. Damit kann er beispielsweise eine “24-Stunden-Pflegekraft” der Pflegehelden® Koblenz beanspruchen.
  • Tages- und Nachtpflege: Hier ist eine stundenweise Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung vorgesehen – die Pflegekasse steuert ein festes Budget dafür bei.
  • Vollstationäre Pflege: Mit dem von der Pflegekasse geleistetem Budget können die Pflegekosten im Rahmen der vollstationären Pflege gesenkt werden.
  • Kurzzeitpflege: Eine kurzzeitige Pflege im Pflegeheim kann sinnvoll sein, wenn Ihr Angehöriger aktuell einen hohen Pflegebedarf hat. Für die Finanzierung steht Ihnen auch hier ein festes Budget zur Verfügung.

Weitere Optionen: Staatliche Zuschüsse und Förderungen

Eine Pflegefinanzierung kann auf mehrere Schultern verteilt werden. Hierzu empfehlen die Pflegehelden® Koblenz folgende Ansprechpartner:

  • Pflegekasse: Die Pflegekasse stellt neben den üblichen Unterstützungsangeboten weitere Leistungen bereit. Dazu zählen beispielsweise das Pflegehilfsmittelbudget in Höhe von 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
  • Staat/Kommunen: Die Pflegesituation lässt sich auch steuerlich berücksichtigen – als pflegender Angehöriger steht Ihnen der Pflegepauschbetrag zu, Pflegebedürftige können Krankheitskosten absetzen. Ein weiterer Ansprechpartner ist die Kommune. Hier erfahren Sie, ob es womöglich Wohnungsbauförderungsprogramme in Ihrer Region gibt.
  • KfW-Bank: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) stellt Kredite und Zuschüsse bereit. Mit dem Kredit 159 oder dem Zuschuss 455-B können Sie einen altersgerechten Umbau umsetzen.

Pflegepflichtversicherung und Pflegeversicherung als Absicherung

In Deutschland müssen sich alle Bürger:innen für den Pflegefall mit der Pflegeversicherung absichern. Gesetzlich Versicherte müssen sich darum aber nicht gesondert kümmern, da ihre Mitgliedschaft über die gesetzliche Krankenkasse erfolgt. Privatversicherten stehen verschiedene private Pflegeversicherungen zur Verfügung.

Weitere Unterstützung im Pflegefall können Sie durch folgende Zusatzversicherungen erlangen:

  • mit der Pflegetagegeldversicherung können Sie von einem festen Tagegeld im Pflegefall profitieren.
  • mit der Pflegerentenversicherung steht Ihnen eine monatliche Rente im Pflegefall zu.
  • mit der Pflegekostenversicherung können Sie die Aufwendungen für die Pflege reduzieren – das Versicherungsunternehmen beteiligt sich hier an den tatsächlich entstandenen Pflegekosten.

Gut zu wissen!

Ein weiterer Tipp zur Absicherung im Pflegefall ist die Pflege-Bahr-Versicherung. Die Versicherung ist staatlich unterstützt und eignet sich als freiwillige Zusatzvorsorge.

Müssen Kinder die Kosten für die Pflege der Eltern tragen?  

Tritt bei den Eltern ein Pflegefall ein, ist die Verunsicherung hinsichtlich der Finanzierung meist groß, das zeigen unsere Erfahrungen mit vielen Familien. Die Kosten tragen Pflegebedürftige meist selbst und erhalten dabei Unterstützung von der Pflegekasse. Können sie jedoch nicht die erforderlichen finanziellen Mittel aufbringen, können die Kinder in der Pflicht sein. Das gilt dann, wenn Kinder pflegebedürftiger Eltern über ein Jahreseinkommen von mindestens 100.000 Euro verfügen.

Ehrenamtlich pflegend und berufstätig – diese Unterstützung gibt es

Wir von den Pflegehelden® Koblenz betreuen Familien, in denen sich Angehörige nicht ausschließlich um die Pflege kümmern, sondern auch noch berufstätig sind. Um den notwendigen Spagat zu schaffen, können Sie auch hier auf die Pflegekasse vertrauen.

  • Pflegeunterstützungsgeld: Bis zu zehn Tage können Sie Ihrer Arbeit fernbleiben, wenn ein pflegerischer Ernstfall eintritt – in dieser Zeit steht Ihnen das Pflegeunterstützungsgeld zu.
  • Entlastungsbetrag: Mit dem Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat können Sie Betreuungsangebote und Leistungen zur Entlastung von Angehörigen einplanen.
  • Verhinderungspflege: Mit einem Budget für die Verhinderungspflege gelingt es Pflegebedürftigen, im Bedarfsfall eine Ersatzpflegekraft zu beauftragen.

Die Pflegehelden® Koblenz vermitteln Ihnen eine herzliche Betreuungskraft

Sie möchten Ihren Angehörigen zuverlässig und liebevoll versorgt wissen? Außerdem wünschen Sie sich eine individuelle Lösung für Ihre Pflegesituation, die den finanziellen Rahmen berücksichtigt? Die Pflegehelden® Koblenz sind Ihnen dabei gerne behilflich, indem sie eine „24-Stunden-Pflegekraft” vermitteln. Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an unsere Geschäftsführerin Ilka Jung, der eine liebevolle Unterstützung und Zuwendung im Alltag Pflegebedürftiger besonders wichtig ist.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Pflegefinanzierung

Einigen Pflegebedürftigen stehen staatliche Zuschüsse oder Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) zu. Hier ist eine individuelle Prüfung der Anforderungen entscheidend.

Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können gewisse Lücken bei der Pflegefinanzierung geschlossen werden, ein Vergleich der Konditionen und Vertragsbedingungen ist in jedem Fall ratsam.

Pflegebedürftige können trotz Pflegefall einen Teil ihres Vermögens behalten. Das Schonvermögen für Einzelpersonen beträgt 10.000 Euro, für verheiratete Paare 20.000 Euro.

Wir sind für Sie da!

Ilka Jung & Bernd Reinke
Pflegehelden Koblenz

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Ilka Jung & Bernd Reinke
Pflegehelden Koblenz

CHECKLISTE

Finanzierung der
“24-Stunden-Pflege”

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