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- Bielefeld
Plötzlich Pflegefall – was sind die nächsten Schritte? – Pflegehelden Bielefeld klärt auf
Es kann unvermittelt geschehen: Eine Erkrankung oder ein Unfall verwandeln Angehörige in Bielefeld in einen Pflegefall. Das Leben aller Beteiligten steht Kopf, und nichts bleibt, wie es war. In dieser Situation müssen viele bedeutende Entscheidungen getroffen werden, die das zukünftige Leben des Pflegebedürftigen und möglicherweise der Angehörigen maßgeblich beeinflussen. Was in dieser Lage zu tun ist und in welcher Reihenfolge, erfahren Sie hier.
1. Pflegebedarf feststellen:
Zu Beginn wird der Pflegebedarf ermittelt, der eine entscheidende Rolle für die Organisation und die spätere Einstufung in einen Pflegegrad spielt. Im Internet finden sich diverse Pflegegradrechner, mit denen der Unterstützungsbedarf und die noch vorhandene Selbstständigkeit des Angehörigen ermittelt werden können. Das Ergebnis gibt Auskunft über die Pflegebedürftigkeit und die voraussichtliche Einstufung in einen Pflegegrad (s.a. unseren Artikel zu den Pflegegraden).
2. Die Art der Pflege wählen:
Idealerweise wurde bereits in der Vergangenheit innerhalb der Familie die Form der Pflege besprochen. Die Entscheidung für ambulante Pflege oder stationäre Pflege sollte bereits feststehen. Möglicherweise ist die Pflegeleistung jedoch so herausfordernd, dass nur eine stationäre Pflegeeinrichtung infrage kommt. Auch eine teilstationäre Pflege in Form der Tagespflege oder Nachtpflege ist eine mögliche Option. Abwägen Sie die Vor- und Nachteile der häuslichen Pflege und der stationären Pflege und treffen Sie dann gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen eine Entscheidung, die für alle Beteiligten tragfähig ist.
3. Einen Pflegegrad beantragen:
Um möglichst schnell finanzielle Mittel für die Pflege zu erhalten, sollten Sie zeitnah einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellen. Wenden Sie sich für die Antragstellung an die Pflegekasse Ihres Angehörigen, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Den Antrag können Sie telefonisch, per E-Mail oder schriftlich stellen, wobei die schriftliche Antragstellung aus Beweisgründen empfehlenswert ist. Die Formulare können Sie regelmäßig auch auf der Website der Kranken- oder Pflegekasse herunterladen.
4. Die rechtliche Vertretung regeln:
Im besten Fall sind wichtige Vollmachten und Verfügungen vorhanden, um die rechtlichen Voraussetzungen für die Pflege zu schaffen. Hierzu gehören eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung. Mit einer Vorsorgevollmacht kann festgelegt werden, wer im Pflegefall für den Betroffenen Entscheidungen in welchen Bereichen und für welchen Zeitraum treffen darf. In einer Betreuungsverfügung kann der Betroffene bereits im Vorfeld festlegen, wer ihn im Pflegefall betreuen soll. Eine Patientenverfügung sollte jeder haben, unabhängig vom Alter. Darin kann der Verfügende frühzeitig festlegen, welche lebenserhaltenden Maßnahmen im Falle einer Erkrankung ergriffen werden dürfen und welche nicht.
Falls der Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen und keine Vollmachten und Verfügungen vorhanden sind, können Sie als Angehöriger sich nur begrenzt um seine Angelegenheiten kümmern. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Betreuung beim Amtsgericht zu stellen, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz des pflegebedürftigen Angehörigen befindet.
5. Die Finanzierung für den Pflegefall sicherstellen:
Die finanzielle Situation ist sicherlich das Thema, das den meisten Angehörigen in Bielefeld mit Eintritt des Pflegefalls am meisten Sorgen bereitet. Es müssen nicht nur die Pflegekosten gedeckt werden, sondern auch der Lebensunterhalt und möglicherweise ein Umzug oder wohnliche Umbaumaßnahmen finanziert werden. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen, wer welche Kosten übernimmt.
Klären Sie zunächst, ob der Pflegebedürftige eventuell eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hat. Zudem kommen die Leistungen der Pflegekasse ins Spiel, deren Umfang und Höhe davon abhängen, welcher Pflegegrad anerkannt wird und ob der Pflegebedürftige ambulante oder stationäre Pflege in Anspruch nehmen möchte.
Sind darüber hinaus Hilfsmittel notwendig, werden die Kosten zumindest teilweise von der Pflegekasse übernommen, sofern der Pflegebedürftige einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Der GKV-Spitzenverband hat ein Hilfsmittelverzeichnis herausgegeben, in denen die Pflegehilfsmittel aufgeführt sind, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad zustehen. Für darüber hinausgehende Hilfsmittel ist ein ärztliches Rezept erforderlich. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bis zu einer Höhe von 40 Euro im Monat finanziert. Anderes gilt für technische Hilfsmittel, bei denen der Pflegebedürftige einen Eigenanteil von 10 Prozent aufbringen muss.
Reicht das eigene Vermögen und die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um die durch den Pflegefall entstandenen Kosten zu decken, kann nach SGB XII (Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch) Hilfe zur Pflege beantragt werden. Dann übernimmt der Staat alle Pflegekosten, die der Pflegebedürftige nicht selbst und die auch seine Kinder und mittelbar auch die Schwiegerkinder nicht zahlen können.