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Bielefeld trifft Vorkehrungen: Die Vorsorgevollmacht – wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist

Die Vorsorgevollmacht unterscheidet sich von der Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Durch die Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, Entscheidungen für Sie zu treffen, falls Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Dies kann aufgrund gesundheitlicher, geistiger oder körperlicher Einschränkungen geschehen. In Bielefeld erfahren Sie, welche Inhalte eine Vorsorgevollmacht haben kann und wie Sie rechtsgültige Dokumente erstellen können.

Bielefeld plant voraus: Die Vorsorgevollmacht als Schutz vor gesetzlicher Betreuung

Laut Bundesnotarkammer verfassen Menschen im Durchschnitt mit 65 Jahren eine Vorsorgevollmacht. Dies sollte jedoch früher geschehen, da auch junge Menschen durch Unfälle oder Krankheiten auf Pflege und einen Bevollmächtigten angewiesen sein können. Eine Vorsorgevollmacht verhindert, dass ein Betreuungsgericht nach den gesetzlichen Vorgaben einen Betreuer bestimmt. In gesunden Tagen und geistiger Klarheit können Sie selbst einen Bevollmächtigten ernennen, der in von Ihnen festgelegten Situationen Entscheidungen treffen kann. Damit umgehen Sie die gesetzliche Betreuung gemäß § 1896 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und haben die Möglichkeit, eine Vertrauensperson Ihrer Wahl zu bestimmen.

Inhalt einer Vorsorgevollmacht

Die Erstellung einer inhaltlich passenden Vorsorgevollmacht gestaltet sich nicht einfach. Da es sich um eine individuelle Verfügung handelt, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, sind Standardvorlagen nur begrenzt hilfreich. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf alle rechtlich erlaubten Handlungen beziehen, bei denen der Gesetzgeber eine Stellvertretung gestattet. Dies betrifft persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten, wobei Sie entscheiden können, ob die Bevollmächtigung umfassend oder nur in Teilbereichen gilt. Nicht erlaubt ist die Stellvertretung für höchstpersönliche Rechtsgeschäfte wie Eheschließung, Wahlrecht oder Testamentserstellung.

Zu den vermögensrechtlichen Angelegenheiten gehören:

  • Handeln gegenüber Institutionen, Behörden und öffentlichen Stellen,
  • Versicherungsangelegenheiten,
  • Verfügung über Vermögensgegenstände wie Bankkonten, Grundstücke und Wertpapiere,
  • Eingehen oder Beenden von Verbindlichkeiten.

Zu den persönlichen Angelegenheiten gehören:

  • Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen,
  • Gesundheitsmaßnahmen und medizinische Eingriffe,
  • Bestimmung des Aufenthaltsortes, wie die Unterbringung in einem Pflegeheim.

Es ist ratsam, dem Bevollmächtigten das Recht zu geben, erforderliche Informationen von behandelnden Ärzten einzuholen und Einblick in Krankenunterlagen zu nehmen. Beachten Sie, dass die bevollmächtigte Person eigenverantwortlich handelt und nicht von einem Gericht überwacht wird.

Vorsorgevollmacht in Bielefeld: Die richtige Form wahren

Grundsätzlich herrscht bei Vollmachten Formfreiheit. Aus Gründen der Beweissicherung sollte die Vorsorgevollmacht jedoch schriftlich verfasst werden. Wichtig sind Ihre Unterschrift, Ort und Datum. Es ist entscheidend, alle persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten in der Vorsorgevollmacht zu benennen, da eine Generalvollmacht nicht ausreichend ist.

Obwohl die notarielle Form nicht vorgeschrieben ist, bietet sie einige Vorteile:

  • Rechtssichere Formulierungen schützen vor inhaltlichen Fehlern.
  • Die Identität des Erklärenden wird durch den Notar bestätigt.
  • Bei Vollmachten zu Grundstücksgeschäften ist die öffentliche Beglaubigung erforderlich.

Registrieren Sie Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin. Dies gewährleistet, dass Ihre Vollmacht im Bedarfsfall gefunden wird, insbesondere wenn sie nicht notariell beglaubigt ist. Die Registrierung erfolgt online, per Fax oder per Post gegen eine geringe Gebühr.

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