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Finanzierungstipps für häusliche Pflege in Wesel-Kleve: So senken Sie die Kosten

Die Pflegefinanzierung ist für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige ein wichtiges Thema – das zeigen uns Gespräche mit unseren Kund:innen immer wieder. Das übergeordnete Ziel ist es, Pflegebedürftige vor großen finanziellen Belastungen zu bewahren. Die Pflegehelden® Wesel-Kleve möchten dazu beitragen, indem sie wertvolle Informationen weitergeben und bei Bedarf Ansprechpartner:innen vermitteln.

OlafBorowski MittelAus unserer langjährigen Erfahrung heraus wissen wir, dass die Pflegekasse ein zuverlässiger Partner bei der Pflegefinanzierung ist. Sie bietet zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit einem Pflegegrad und für pflegende Angehörige. Mit den richtigen Hinweisen, zum Beispiel zu steuerlichen Vorteilen oder dem Budget für die Verhinderungspflege, helfen wir unseren Kund:innen dabei, alle ihnen zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel auszuschöpfen. In einem ersten Schritt prüfen wir gemeinsam zunächst, ob ein Pflegegrad vorliegt. Ist das der Fall, kommen verschiedene Pflegekassenleistungen in Betracht. Gerne geben wir Ihnen dazu einige Informationen. Eine eingehende Beratung erhalten Sie bei der Pflegekasse, gerne vermitteln wir Ihnen einen Kontakt.

Praxisnahe Erfahrungen aus dem Pflegealltag der Pflegehelden:

Olaf Borowski, Geschäftsführer Pflegehelden® Wesel-Kleve:

„Ich unterhalte mich regelmäßig mit Kund:innen und Personen, die sich für die „24-Stunden-Pflege“ interessieren. Das Thema Finanzierung ist dabei allgegenwärtig. Vor einiger Zeit habe ich mit Familie Horst ein Gespräch über die neue Pflegereform geführt. Die Familie erkundigte sich bei mir nach den Änderungen, die nun bevorstehen. Gemeinsam haben wir die Punkte, die für Familie Horst wichtig sind, erörtert. Die Erhöhung des Pflegegeldes kam der pflegerischen Versorgung des Vaters direkt zugute. Als ich Familie Horst letzte Woche einen Besuch im häuslichen Umfeld abstattete, stellten wir in einem weiteren Gespräch fest, dass es noch Optimierungsbedarf gibt. Wir informierten die Familie über steuerliche Vorteile und die Option der Verhinderungspflege. Frau Horst und ihr Mann waren sehr dankbar für die Informationen, durch die sie nun eine weitere finanzielle Entlastung erfahren.“

Pflegefinanzierung Ph

CHECKLISTE

Checkliste Finanzierung der “24-Stunden-Pflege”

Finanzierung – Die Kosten für die Alten- und Krankenpflege müssen Sie nicht komplett selbst zahlen, erfahren Sie hier wie der Staat Sie unterstützen kann. 

Womit hilft die Pflegekasse bei der Pflegefinanzierung?

Durch unsere Arbeit wird uns wiederholt bewusst, wie wichtig Pflegekassenleistungen für die Finanzierung des Pflegealltags sind. Deshalb raten wir von den Pflegehelden® Wesel-Kleve unseren Kund:innen stets dazu, einen Pflegegrad zu beantragen, falls noch nicht geschehen. Mit einem Pflegegrad können Sie eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten in Anspruch nehmen.

Dazu zählen:

  • Pflegesachleistungen: Das Budget orientiert sich am Pflegegrad und steht für professionelle Pflegeleistungen (ambulanter Pflegedienst) zur Verfügung.
  • Pflegegeld: Besitzt Ihr Angehöriger Pflegegrad 2 oder höher, steht ihm das Pflegegeld bei einer häuslichen Versorgung zu. Dieses können Sie unter anderem für eine “24-Stunden-Pflegekraft” der Pflegehelden® Wesel-Kleve nutzen.
  • Tages- und Nachtpflege: Mit dem Budget können Sie Ihr Familienmitglied stundenweise in einer Pflegeeinrichtung unterbringen.
  • Vollstationäre Pflege: Das dafür vorgesehene Budget reduziert die Pflegekosten in einer Pflegeeinrichtung.
  • Kurzzeitpflege: Mit dem Budget für die Kurzzeitpflege werden die Kosten für eine vorübergehende Pflege im Pflegeheim gesenkt.

Staatliche Zuschüsse und verschiedene Förderungen helfen bei der Finanzierung

Aus unserer Erfahrung heraus ist es bei der Finanzierung ratsam, die Kosten auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Deshalb empfehlen Ihnen die Pflegehelden® Wesel-Kleve, mehrere Kostenträger mit einzubinden.

Informieren Sie sich bei folgenden Ansprechpartnern:

  • Pflegekasse: Die Pflegekasse steht Ihnen bei allen Unterstützungsleistungen rund um die Pflege zur Verfügung. Denken Sie neben den klassischen Angeboten auch an die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Zur barrierefreien Umgestaltung des Wohnraums können Sie einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro erhalten. Ebenfalls sinnvoll: die Inanspruchnahme des Pflegehilfsmittelsbudgets in Höhe von 40 Euro pro Monat für die Beschaffung von Masken, Desinfektionsmittel und weiteren Pflegehilfsmitteln.
  • Staat/Kommunen: Bei der Steuer können Sie als pflegender Angehöriger den sogenannten Pflegepauschbetrag geltend machen, Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied kann Medikamente und Krankheitskosten angeben. Informieren Sie sich außerdem bei der Kommune, ob es beispielsweise Wohnungsbauförderungsprogramme oder sonstige Entlastungen gibt.
  • KfW-Bank: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) ist nicht nur für junge Familien interessant. Sie bietet auch Kredite und Zuschüsse für einen altersgerechten Umbau des Wohnumfeldes. Holen Sie sich am besten Informationen über den Kredit 159 oder den Zuschuss 455-B ein.

Gut abgesichert: Pflegepflichtversicherung und Pflegeversicherung

In Deutschland ist jeder Bürger dazu angehalten, sich mithilfe der Pflegeversicherung abzusichern. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt das automatisch über die gesetzliche Krankenkasse. Menschen, die sich privat versichert haben, müssen sich jedoch um eine zusätzliche Pflegepflichtversicherung bemühen.

Eine freiwillige Zusatzversicherung kann durchaus sinnvoll sein.

Dazu stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung:

  • mit der Pflegetagegeldversicherung erhalten Sie im Pflegefall ein festes Tagegeld, das sich nach dem Pflegegrad richtet.
  • mit der Pflegerentenversicherung können Sie auf eine monatliche Rente zurückgreifen, wenn ein Pflegefall eintritt.
  • mit der Pflegekostenversicherung erhalten Sie eine Rückerstattung der tatsächlich entstandenen Pflegekosten, die unter anderem im Bereich der ambulanten Pflege entstehen können.

Gut zu wissen!

Die Pflege-Bahr-Versicherung ist eine staatlich unterstützte private Pflegezusatzversicherung, die als freiwillige Vorsorge ebenfalls sinnvoll sein kann.

Müssen Kinder sich finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen?  

Werden die eigenen Eltern zum Pflegefall, ist die Verunsicherung über die Finanzierung meist groß. Können Pflegebedürftige die finanziellen Mittel für ihre Pflege nicht selbst aufbringen, können die Kinder unter Umständen verpflichtet sein, zur Finanzierung beizutragen. Das ist jedoch erst der Fall, wenn ein Kind ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro erreicht. Hier werden neben dem Bruttolohn auch das Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Mieteinnahmen und Kapitalerträge berücksichtigt – das Wohneigentum bleibt allerdings unberührt.

Berufstätige, pflegende Angehörige erhalten Unterstützung

Wir kommen tagtäglich mit Menschen in Kontakt, die sich nicht nur um die Pflege Ihres Angehörigen kümmern, sondern auch noch berufstätig sind. Für viele bedeutet das ein regelrechter Spagat. Um beidem gerecht zu werden, können Sie von verschiedenen Pflegekassenleistungen profitieren.

  • Pflegeunterstützungsgeld: Bei der Pflege ist vieles nicht planbar. Tritt ein Ernstfall ein, können Sie sich bis zu zehn Tage von Ihrer Arbeit befreien lassen und pflegerische Maßnahmen treffen. Für diese Zeit steht Ihnen das Pflegeunterstützungsgeld zur Seite.
  • Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro und steht jedem Pflegebedürftigen pro Monat zu. Damit können Betreuungsangebote und Leistungen zur Entlastung von Angehörigen beansprucht werden.
  • Verhinderungspflege: Wenn Sie verhindert sind, und sich zeitweise nicht um die Pflege Ihres Angehörigen kümmern können, ist die Verhinderungspflege ein passendes Angebot. Mit dem Budget können Sie eine Ersatzpflegekraft beauftragen.

Die Pflegehelden® Wesel-Kleve vermitteln Ihnen eine passende Pflegelösung

Sie möchten Ihren Angehörigen liebevoll versorgt wissen und wünschen sich eine passgenaue Pflegelösung, die auch Rücksicht auf Ihre finanziellen Rahmenbedingungen nimmt? Die Pflegehelden® Wesel-Kleve vermitteln Ihnen gerne eine “24-Stunden-Pflegekraft” für den Alltag Ihres Angehörigen. Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an unseren Geschäftsführer Olaf Borowski, der sich täglich für ein würdevolles Altern und eine gute pflegerische Versorgung einsetzt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Pflegefinanzierung

In einigen Fällen können Pflegebedürftige staatliche Zuschüsse oder Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) beanspruchen.

Eine private Pflegezusatzversicherung kann dabei helfen, die Lücken bei der Pflegefinanzierung zu schließen. Hier ist ein direkter Vergleich der Konditionen jedoch wichtig.

Pflegebedürftige müssen nicht ihr gesamtes Vermögen für die Pflege aufwenden. Sie können ein bestimmtes Schonvermögen behalten (bis zu 10.000 Euro für Einzelpersonen und bis zu 20.000 Euro für verheiratete Paare).

Wir sind für Sie da!

Olaf Borowski
Pflegehelden Wesel-Kleve

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Olaf Borowski
Pflegehelden Wesel-Kleve

CHECKLISTE

Finanzierung der
“24-Stunden-Pflege”

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