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Verhinderungspflege – eine Entlastung für pflegende Angehörige in der Bielefelder Region

Die Verhinderungspflege bietet gemeinsam mit der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege pflegenden Angehörigen in und um Bielefeld die Möglichkeit, eine Verschnaufpause einzulegen und selbst ein wenig zur Ruhe zu kommen. Die Pflege von Angehörigen ist zeitaufwendig und anspruchsvoll, weshalb es für pflegende Angehörige entscheidend ist, sich Auszeiten zu gönnen, beispielsweise durch die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege. Was das ist und wie sie funktioniert – hier finden Sie die zentralen Informationen kompakt zusammengefasst.

Die Verhinderungspflege in Bielefeld – was ist das?

Wenn Sie vorübergehend daran gehindert sind, Ihren Angehörigen zu pflegen, etwa aufgrund von Krankheit oder Urlaub, können Sie bei der Pflegekasse die Verhinderungspflege beantragen. Bei Bewilligung übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die erforderliche Ersatzpflege. Insgesamt können Sie die Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Die Pflegevertretung muss dabei nicht zwingend am Stück genommen werden; alternativ können Sie sich auch für eine wochen-, tage- oder stundenweise Ersatzpflege entscheiden.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege in Bielefeld

Um die Verhinderungspflege nutzen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, nämlich die folgenden:

  • Es besteht Anspruch auf Leistungen, wenn die pflegebedürftige Person seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung gepflegt worden ist.
  • Die pflegende Angehörige ist vorübergehend nicht in der Lage, die pflegebedürftige Person selbst zu pflegen. Der Grund ist unerheblich. Es spielt also keine Rolle, ob Sie als pflegender Angehöriger in Urlaub fahren möchten, krank sind oder einen anderen Grund haben.
  • Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige, die mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurden.
  • Die Kosten für die Verhinderungspflege bekommen Sie ersetzt, wenn Sie die entsprechenden Nachweise erbringen. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig bei der Pflegekasse, welche Aufwendungen Sie geltend machen können, zum Beispiel Verdienstausfall, Stundenabrechnungen und Fahrtkosten.

Die Leistungen der Pflegekasse für die Verhinderungspflege in Bielefeld

Als pflegender Angehöriger ist es von Bedeutung zu erfahren, welche Unterstützung Sie von der Pflegekasse für die Verhinderungspflege erhalten können. Die Pflegeversicherung in Bielefeld übernimmt die Kosten für die Ersatzpflegekraft, und der Betrag beläuft sich auf 1.612 Euro für einen Zeitraum von bis zu 42 Tagen im Jahr. Dieser Betrag kann durch Mittel der Kurzzeitpflege aufgestockt werden, sofern diese noch nicht ausgeschöpft wurden. Die Aufstockung beträgt maximal 50 Prozent der für die Kurzzeitpflege vorgesehenen Summe von 1.612 Euro, also höchstens 806 Euro. Insgesamt ergibt sich ein Maximalbetrag von 2.418 Euro für einen Zeitraum von höchstens 42 Tagen.

Diese zeitliche Begrenzung gilt ausschließlich für eine mehrtägige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege. Bei stundenweiser Nutzung wird diese Zeit nicht auf Tage umgerechnet. Das bedeutet, dass lediglich der Höchstbetrag limitierend ist.

Während der tageweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte an den Pflegebedürftigen weitergezahlt. Bei stundenweiser Inanspruchnahme der Verhinderungspflege hingegen hat dies keinen Einfluss auf die Höhe des Pflegegeldes.

Die Ausübung der Verhinderungspflege in Bielefeld

Die Wahl der Person, die die Verhinderungspflege durchführt, liegt in Ihrer Hand. Dies kann eine ehrenamtliche Pflegekraft, eine Pflegehilfskraft, ein ambulanter Pflegedienst oder auch Nachbarn oder Freunde sein. Wenn die Verhinderungspflege von einer Person durchgeführt wird, die bis zum zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert ist oder mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, erhalten Sie eine Geldleistung, die den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes nicht überschreiten darf. Falls Sie Nachweise für die notwendigen Aufwendungen der Ersatzpflegeperson erbringen, können die Leistungen auf bis zu 1.612 Euro aufgestockt werden, wobei eine Erhöhung um 806 Euro aus Mitteln der Kurzzeitpflege möglich ist.

Um Geldleistungen zu erhalten, ist es erforderlich, bei der Pflegekasse einen Antrag auf Auszahlung der Verhinderungspflege zu stellen. Auch wenn dies nicht zwingend im Voraus erfolgen muss, ist es dennoch ratsam. Auf diese Weise werden Sie rechtzeitig über die Höhe der Leistung und über das korrekte Abrechnungsverfahren informiert, das je nach Krankenkasse variieren kann.

Wir sind für Sie da!

Kerstin Machwitz
Pflegehelden Bielefeld

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Pflegehelden Bielefeld