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Die Kurzzeitpflege – vorübergehende stationäre Pflege in Bielefeld

Die Pflege auf optimalem Niveau sichern und pflegende Angehörige entlasten – diese Ziele verfolgen verschiedene Pflegekassenleistungen, wie die Tages- und Nachtpflege, die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Letztere kommt dann in Betracht, wenn Pflegebedürftige vorübergehend eine stationäre Pflege benötigen. Das kann beispielsweise durch Umbaumaßnahmen im häuslichen Umfeld der Fall sein. Die Kurzzeitpflege in Bielefeld bietet dann eine helfende Hand.

Wann Pflegebedürftige die Kurzzeitpflege in Bielefeld beanspruchen können

Ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht in folgenden Fällen:

  • im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, wenn noch nicht über den Pflegegrad entschieden wurde oder die häusliche Pflege noch zu organisieren ist.
  • wenn sich die Pflegesituation akut verändert und die Fortsetzung der häuslichen Pflege erst vorbereitet werden muss, zum Beispiel durch Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes oder die Besorgung eines Pflegebettes.
  • wenn sich die Pflegeperson in einer Krisensituation befindet, eine Auszeit braucht oder berufliche Verpflichtungen hat. Achtung: Alternativ steht hier auch die Verhinderungspflege in Bielefeld zur Verfügung.

Kurzzeitpflegeplätze in Bielefeld

Nimmt Ihr pflegebedürftiger Angehöriger die Kurzzeitpflege in Anspruch, verbringt er wenige Tage oder Wochen in einem Pflegeheim – der Aufenthalt ist also zeitlich befristet. Es gibt Einrichtungen, die sich auf die Kurzzeitpflege in Bielefeld spezialisiert haben. Meistens handelt es sich jedoch um sogenannte flexible Kurzzeitpflegeplätze in Pflegeheimen. Das bedeutet, dass Kurzzeitbewohner:innen in ein Zimmer ziehen, das gerade nicht belegt ist.

Eine Übersicht über Kurzzeitpflegeeinrichtungen händigt Ihnen ein Pflegestützpunkt oder die Pflegekasse Ihres Angehörigen aus. Sofern die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt benötigt wird, steht Ihnen der Sozialdienst in der Klinik zur Verfügung – dieser wählt mit Ihnen gemeinsam einen geeigneten Kurzzeitpflegeplatz aus und organisiert die Verlegung.

Verschaffen Sie sich einen Eindruck von der Kurzzeitpflege in Bielefeld

Manchmal muss alles sehr schnell gehen. Ergibt sich ein plötzlicher Kurzzeitpflegebedarf, haben weder Pflegebedürftige noch Angehörige genügend Zeit, sich Einrichtungen anzusehen. Können Sie die Kurzzeitpflege in Bielefeld aber längerfristig planen, beispielsweise weil ein Umbau im häuslichen Umfeld angesetzt ist, können Sie die verbleibende Zeit sinnvoll nutzen.

Sehen Sie sich verschiedene Häuser an und erkundigen Sie sich nach dem Angebot an Aktivitäten. Bringen Sie auch in Erfahrung, ob ein spezielles Konzept für die Kurzzeitpflege existiert. Es ist durchaus möglich, dass es Preisunterschiede zwischen den Einrichtungen gibt – bitten Sie daher in jedem Fall um Preisauskünfte.

Unser Tipp:

Da die Kurzzeitpflege in Bielefeld beliebt ist, sollten Sie sich umgehend nach Bekanntwerden des Zeitraums um einen Platz bemühen. Insbesondere während der Ferienzeit sind die Plätze knapp.

Die Pflegekasse springt für die Kurzzeitpflege in Bielefeld ein

Die Pflegekasse sieht einige Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege in Bielefeld vor. Insgesamt stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 acht Wochen pro Kalenderjahr für die spezielle Leistung zur Verfügung. Für die Zeit können Sie ein Budget von 1.774 Euro einplanen – dieses ist für die Pflege- und Betreuungskosten gedacht. Zudem kann Ihr Angehöriger ungenutzte Mittel der Verhinderungspflege einsetzen, sodass der Anspruch auf bis zu 3.386 Euro ansteigen kann.

Vorsicht: Für die Kosten, die im Rahmen der Unterbringung und Verpflegung anfallen, ist die Pflegekasse nicht zuständig. Auf Pflegebedürftige kommt daher bei der Kurzzeitpflege ein nicht unerheblicher Eigenanteil zu. Um diesen zu reduzieren, können Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat einplanen. Außerdem wird das Pflegegeld nicht ausgesetzt, sondern zur Hälfte weitergezahlt und steht entsprechend zur Verfügung.

Gut zu wissen!

Ist Ihr Angehöriger nicht in der Lage, den Eigenanteil der Kurzzeitpflege aus eigener Kraft zu bezahlen, kann er beim Sozialamt einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Das Sozialamt in Bielefeld kann sich hier mit der sogenannten „Hilfe zur Pflege“ beteiligen.

Freuen Sie sich auf das Entlastungsbudget 2025!

Die Pflegereform 2024 hat viele Änderungen im Gepäck. Das Entlastungsbudget, bei dem künftig ein flexibles Budget für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung steht, startet für alle Pflegebedürftigen erst ab 2025. Sollte Ihr Angehöriger jedoch Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, und das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steht ihm das vorgezogene Entlastungsbudget in Höhe von 3.386 Euro schon jetzt zur Verfügung.

Wir sind für Sie da!

Kerstin Machwitz
Pflegehelden Bielefeld

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Pflegehelden Bielefeld