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Vorbereitung auf den Medizinischen Dienst (MD/MDK) – die 8 wichtigsten Tipps

Der „Medizinische Dienst der Krankenversicherung“ (MDK) begutachtet für Kranken- und Pflegekassen unter anderem die Pflegebedürftigkeit. Um die Unabhängigkeit des MDK zu wahren, soll dieser bis zum 31. Juni 2021 in eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt werden und heißt dann „Medizinischer Dienst“ (MD).

Von der Begutachtung des MDK/MD hängt maßgeblich ab, in welchen Pflegegrad eine pflegebedürftige Person eingeordnet wird. Der Pflegegrad entscheidet wiederum über die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Deshalb ist es wichtig, sich auf den Besuch des MD vorzubereiten. Wir haben 8 wichtige Tipps für Sie zusammengefasst.

Die Aufgaben des MD

Der Medizinische Dienst prüft die Pflegebedürftigkeit der einzelnen Mitglieder von der Kranken- und Pflegversicherung und kommt damit seiner durch den Gesetzgeber in § 18 und in den §§ 114ff. SGB XI (Sozialgesetzbuch, elftes Buch) normierten Aufgaben nach.

Der MD kontrolliert außerdem die Qualität der in Deutschland vorhandenen Pflegeeinrichtungen. Er unterzieht die einzelnen Pflegeeinrichtungen einer Qualitätsprüfung und benotet ihre Leistungen und ihre Qualität. Die Ergebnisse werden gegenüber den Pflegekassen in sogenannten Transparenzberichten publiziert, wobei jede Pflegeeinrichtung verpflichtet ist, das Ergebnis an gut sichtbarer Stelle in der Pflegeeinrichtung auszuhängen.

Die optimale Vorbereitung auf den Besuch des MD

Stellt eine pflegebedürftige Person einen Pflegeantrag, sollte der MD innerhalb eines Zeitraums von fünf Wochen den Antragsteller bezüglich seiner Pflegebedürftigkeit begutachten. Regelmäßig findet die MD-Begutachtung in der häuslichen Umgebung des Antragstellers statt. Hält sich der Pflegebedürftige in einer stationären Einrichtung auf, findet die Begutachtung dort statt. Anwesend sind neben einem Vertreter des MD die pflegebedürftige Person und gegebenenfalls ein von einem Gericht bestellter Betreuer. Die Befragung ist inhaltlich vorgegeben und findet mithilfe eines vorformulierten Gutachten-Formulars statt. Inhaltlich konzentrieren sich die Fragen auf den bisherigen Krankheitsverlauf und auf den Umfang einer notwendigen Betreuung. Auf diese Weise versucht der MD, die Alltagskompetenz des Pflegebedürftigen zu ermitteln, die auf der Grundlage der „MD-Begutachtungsrichtlinien“ erfolgt und insgesamt sechs Bereiche umfasst. Von den Antworten des Pflegebedürftigen beziehungsweise seines Betreuers hängt maßgeblich die Entscheidung für die Einstufung in einen Pflegegrad und den damit verbundenen Betreuungsleistungen ab. Das vom MD erstellte Gutachten entscheidet nicht über den individuellen Pflegegrad, sondern spricht lediglich eine Empfehlung für die Pflegekasse aus.
Eine Checkliste als PDF zur Vorbereitung stellt das MD selbst bereit.

Corona-Update: Der MDK Westfalen-Lippe stellt auch während der Corona-Krise die Pflegebegutachtung sicher. Statt eines Hausbesuchs führen die Gutachterinnen und Gutachter ein strukturiertes Telefongespräch mittels eines Fragebogens durch.

Der Gutachter kommt – Tipps für die Vorbereitung

Der Besuch des MD ist lediglich eine Momentaufnahme. Deshalb lohnt es sich, sich auf diesen Besuch sorgfältig vorzubereiten, um alle, für die Bestimmung des Pflegegrads relevanten Sachverhalte zu erwähnen und nachzuweisen.

„Wir empfehlen im Vorfeld einer Begutachtung durch den MD, ein Pflegetagebuch zu führen“, sagt Kerstin Machwitz – Agenturleiterin Pflegehelden OWL. 

„Und ist der Pflegebedürftige beispielsweise am Abend fitter als am Morgen, sollte der MD morgens kommen, um die Verwirrtheit zu erleben“, ergänzt Kerstin Machwitz. Das Gutachten hat ja gerade die Aufgabe, die negativen Momente zu beschreiben, an denen der Pflegebedarf gemessen wird. Eine gute Vorbereitung auf den MD lohnt sich auch deshalb, weil durch die Bereitstellung der Informationen die Zuteilung in einen Pflegegrad beschleunigt und erleichtert wird.

  • Der Pflegebedürftige sollte über den Besuch des MD informiert sein und angehalten werden, offen und ehrlich über die eigene Hilflosigkeit zu sprechen. Die meisten Pflegebedürftigen schämen sich und versuchen, ihre Hilfslosigkeit in bestimmten Bereichen zu überspielen. Umgekehrt sollte auch darauf verzichtet werden, sich zu verstellen, um in einen höheren Pflegegrad eingestuft zu werden und mehr Leistungen zu erhalten. Auch das merkt der MD, der geschultes Personal – Ärzte oder qualifizierte Pflegekräfte – entsendet.
  • Bei dem Gespräch mit dem MD sollte entweder eine Pflegeperson oder ein Angehöriger anwesend sein, um den Pflegebedürftigen gegebenenfalls zu unterstützen und dann einzugreifen, wenn der Pflegebedürftige seine Pflegebedürftigkeit bagatellisiert.
  • Sofern es bereits einen Pflegedienst gibt, sollte dieser eine aussagekräftige Pflegedokumentation anfertigen, die sich vorteilhaft auf die Begutachtung auswirken kann.
  • Ein sorgfältig geführtes Pflegetagebuch dokumentiert die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers, mit dem mindestens eine Woche vor dem angekündigten Besuch des MD begonnen werden sollte. Dabei kommt es auf jedes Detail an.
  • Eine vorbereitete Liste dokumentiert die genutzten Hilfsmittel, zum Beispiel Sehhilfen, Hörgerät, Rollator, Gehstock, Rollstuhl, Elektromobil und weitere Hilfsmittel.
  • Auch ein vorhandener Schwerbehindertenausweis ist ein Nachweis für die Hilfsbedürftigkeit. Das gilt gleichermaßen für einen Allergiepass oder Diabetikerausweis, für den Vertrag mit einem bereits vorhandenen Pflegedienst, eine Auflistung der erhaltenen Therapien sowie für den detaillierten Medikamentenplan.
  • Berichte von Ärzten oder Fachärzten, die ein Nachweis sind für aktuelle Erkrankungen und Vorerkrankungen, gegebenenfalls aktuelle Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung sollten für den Besuch des MD kopiert werden.
  • Eine Liste der behandelnden Ärzte und Therapeuten einschließlich der Kontaktdaten ist ebenfalls hilfreich, wie oft sie aufgesucht werden und wie viel Zeit dafür aufgewendet werden muss.

Auf der Grundlage dieser Informationen erstellt der MD einen Bericht für die Pflegekasse und empfiehlt einen Pflegegrad. Im Bericht wird außerdem eine Prognose über den weiteren Verlauf der Pflegebedürftigkeit erstellt, und es werden weitere Maßnahmen empfohlen, die die Situation des Pflegebedürftigen und den Krankheitsverlauf verbessern. Im Ergebnis erhält die pflegebedürftige Person als Antragsteller einen Bescheid, in dem der Pflegegrad benannt oder abgelehnt wird.

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Kommt der Pflegebedürftige aus OWL – und gibt es Fragen zum Ablauf und zur Vorbereitung auf die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienstes? Dann senden Sie bitte gerne an Kerstin Machwitz, Pflegehelden OWL eine E-Mail: owl@pflegehelden.de 

Weiterführende Informationen und hilfreiche Links

Wir sind für Sie da!

Kerstin Machwitz
Pflegehelden Ostwestfalen-Lippe

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