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Plötzlich Pflegefall: Was ist zu tun?

Die ersten 5 Schritte – erklärt von Kerstin Machwitz

Nicht immer ist der Beginn der Pflegebedürftigkeit ein schleichender Prozess. Oft sind es plötzliche Ereignisse – ein Unfall, Schlaganfall oder Sturz, die Menschen aller Altersgruppen treffen können und sie vorübergehend oder dauerhaft zu einem Pflegefall machen. Angehörige werden überrascht und wissen zunächst nicht, was zu tun ist. Kerstin Machwitz ist Inhaberin und Geschäftsführerin von Pflegehelden in Ostwestfalen-Lippe. Sie kennt diese Situation von vielen Betroffenen und erklärt die ersten Schritte, die Angehörigen helfen, diese Herausforderung zu meistern.

Schritt 1: Lösungen für die kurzfristige Versorgung finden

Tritt ein Pflegefall auf, brauchen Angehörige vor allem Zeit, denn es muss einiges organisiert werden. Bereits seit 2015 haben nahe Angehörige – unter anderem Ehepartner, Geschwister sowie Kinder – das Recht, sich kurzfristig von der Arbeit für eine maximale Dauer von zehn Tagen freistellen zu lassen. Sofern Sie keinen vergleichbaren Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung haben, können Sie das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Richtiger Ansprechpartner für die Antragstellung ist die Pflegekasse oder die private Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Angehörigen.

Eine weitere Lösung ist die Kurzzeitpflege. Sie ist eine Möglichkeit für Angehörige, sich Luft zu verschaffen, um weitere Maßnahmen für die Pflege einzuleiten. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Kurzzeitpflege ist immer dann eine Option, wenn Pflegebedarf nach einem Krankenhausaufenthalt besteht und noch keine Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt ist. Angehörige verschaffen sich so ausreichend Zeit, um die häusliche Pflege zu organisieren oder um die Zeit zu überbrücken, bis ein geeigneter Heimplatz oder eine andere Lösung gefunden wurde. Die Kurzzeitpflege in einem Pflege-, Alten- oder Seniorenheim können Sie für die Dauer von maximal 28 Tagen beantragen, wobei die Kosten von der gesetzlichen Pflegeversicherung bis zu einem Betrag von 1.612 Euro übernommen werden.

Schritt 2: Formalitäten und rechtliche Rahmenbedingungen klären

Wie wichtig es ist, Vollmachten und Verfügungen rechtzeitig zu regeln, zeigt sich spätestens in einem Notfall oder mit Beginn der Pflegebedürftigkeit. “Auf der sicheren Seite ist, wer hier rechtzeitig Vorsorge getroffen und eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung aufgesetzt hat”, so Kerstin Machwitz. “Dann obliegt es der freien Entscheidung der pflege­bedürftigen Person, ob und in welcher Pflegeeinrichtung sie leben oder ob sie zuhause von externen Pflegekräften oder von Angehörigen gepflegt werden möchte. Deshalb sollten Sie zu einem frühen Zeitraum eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und eine Patienten­verfügung verfassen. Das gilt übrigens nicht nur für ältere, sondern auch für jüngere Menschen”, rät die Geschäftsführerin von Pflegehelden.

Ist keine Vorsorgevollmacht vorhanden und ist die pflegebedürftige Person außerstande, ihren Willen zu bekunden, sind Angehörige nur bedingt verfügungsberechtigt. Das bedeutet, dass vom Amtsgericht eine rechtliche Betreuung angeordnet werden kann.

Schritt 3: Ruhe bewahren wegen der Kosten

Pflege kostet Geld. Dennoch sollten Sie Ruhe bewahren und sich erst einmal einen Überblick über notwendige Leistungen und die Kosten verschaffen. Das gilt bei einem Unfall einmal für die private Unfallversicherung. Die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt trägt die gesetzliche Krankenversicherung, wobei ein Eigenanteil von zehn Euro pro Tag anfällt. Die Zuzahlung ist auf höchstens 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Zu klären ist auch, welche Kosten die gesetzliche Pflegeversicherung mit Eintritt des Pflegefalls übernimmt. In diesem Zusammenhang sollten Sie auch prüfen, ob der Pflegebedürftige eine private Pflegeversicherung hat, die die Kosten maßgeblich abfedert. Im Bedarfsfall bleibt immer noch das Sozialamt, das unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Nicht vergessen sollten Sie, gegebenenfalls einen Rentenantrag für den Pflegebedürftigen zu stellen.

Schritt 4: Einen Pflegegrad beantragen und den Pflegebedarf erfassen

Ein weiterer wichtiger Schritt ist, einen Pflegegrad zu beantragen mit dem Ziel, möglichst rasch Mittel für die Finanzierung der Pflege zu erhalten. Um einen Antrag zu stellen, wenden Sie sich an die Pflegekasse Ihres Angehörigen. Sie ist der Krankenversicherung angegliedert, in der Ihr Angehöriger versichert ist. Die Antragstellung erfolgt per E-Mail, per Post oder auch telefonisch, wobei aus Beweisgründen eine schriftliche Antragstellung empfehlenswert ist. Sie können wertvolle Vorarbeit leisten, indem Sie den Pflegebedarf erfassen. Denn eine sorgfältige Dokumentation kann die Einstufung in einen Pflegegrad unterstützen.

Schritt 5: Holen Sie sich Unterstützung!

“Der wichtigste Schritt von allen ist jedoch, dass Sie sich Unterstützung suchen!” Das ist sozusagen ein dringender Appell, den Kerstin Machwitz an Angehörige richtet. Das gilt nicht nur für plötzlich eintretende Pflegefälle, sondern auch für Angehörige, bei denen der Prozess schleichend ist und insoweit eine sorgfältige Vorbereitung erlaubt. “Unterstützung ist deshalb wichtig”, so Kerstin Machwitz, “weil wir als Profis in der Pflege genau wissen, welche Schritte im Pflegefall eingeleitet werden sollten.” Das gilt in Bezug auf die Finanzierung der Pflege, aber auch für die Entscheidung über die Gestaltung der Pflege. “Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir die Pflegesituation, sodass eine für alle Beteiligten optimale Entscheidung getroffen werden kann”, so Kerstin Machwitz.

Weiterführende Informationen und hilfreiche Links

Wir sind für Sie da!

Kerstin Machwitz
Pflegehelden Ostwestfalen-Lippe

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Kerstin Machwitz
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