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Finanzierungstipps für häusliche Pflege in Ostwestfalen-Lippe: So senken Sie die Kosten

Die Pflegefinanzierung ist ein zentrales Thema, das Pflegebedürftige und pflegende Angehörige intensiv beschäftigt – das zeigen uns Gespräche mit unseren Kund:innen immer wieder. Hier besteht die Herausforderung darin, eine individuelle Pflege unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Mit unseren Kund:innen beschreiten wir regelmäßig Wege, um diese Herausforderung zu meistern. Gemeinsam identifizieren wir finanzielle Unterstützungsangebote und finden eine passende „Pflegekraft“.

KerstinMachwitz MittelDie Pflegekasse ist eine wertvolle Stütze bei der Pflegefinanzierung. Personen, die über einen Pflegegrad verfügen, können unterschiedliche Leistungen beanspruchen. Deshalb finden wir in einem ersten Schritt zunächst heraus, ob ein Pflegegrad vorliegt. Unseren Kund:innen geben wir dann Tipps, um alle Finanzierungsmittel bestmöglich ausschöpfen zu können – dazu gehören Hinweise auf die Verhinderungspflege oder zu steuerlichen Vorteilen. Die Pflegekasse berät eingehend zu diesem Thema, gerne stellen wir hier einen Kontakt her.

Praxisnahe Erfahrungen aus dem Pflegealltag der Pflegehelden:

Kerstin Machwitz, Geschäftsführerin Pflegehelden® Ostwestfalen-Lippe:

„In Ostwestfalen-Lippe betreuen wir Kund:innen mit einem Pflegebedarf und dem Wunsch nach einer häuslichen Pflege. In Gesprächen wird deutlich, dass die Finanzierung der Pflege Familien intensiv beschäftigt. Familie Jung informierte sich beispielsweise vor einigen Monaten zu der bevorstehenden Pflegereform bei mir. Gemeinsam sind wir diejenigen Änderungen durchgegangen, die sich unmittelbar auf ihren Pflegealltag auswirken. Das zusätzliche Pflegegeld, das Pflegebedürftige ab Januar 2024 erhalten, plante Familie Jung direkt für die pflegerische Versorgung der Mutter ein. Als ich Familie Jung vor ein paar Wochen in ihrer Häuslichkeit besuchte, erörterten wir weitere wichtige Punkte wie die Möglichkeit der Verhinderungspflege und steuerliche Vorteile. Ich finde es immer wieder schön, zu sehen, dass die richtigen Hinweise dabei helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.“

Pflegefinanzierung Ph

CHECKLISTE

Checkliste Finanzierung der “24-Stunden-Pflege”

Finanzierung – Die Kosten für die Alten- und Krankenpflege müssen Sie nicht komplett selbst zahlen, erfahren Sie hier wie der Staat Sie unterstützen kann. 

Wie beteiligt sich die Pflegekasse an der Pflegefinanzierung?

Durch unsere Arbeit mit Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen erfahren wir häufig, dass die Leistungen der Pflegekasse entscheidend bei der Finanzierung helfen. Wir von den Pflegehelden® Ostwestfalen-Lippe raten deshalb zu einer Beantragung eines Pflegegrades, um die Unterstützungsangebote beanspruchen zu können.

Wichtige Pflegekassenleistungen sind:

  • Pflegesachleistungen: Mit dem festgelegten Budget der Pflegekasse können Sie einen ambulanten Pflegedienst bei der Pflege einbinden.
  • Pflegegeld: Das Pflegegeld steht Ihrem Familienmitglied zur freien Verfügung. Es kann beispielsweise an pflegende Angehörige weitergegeben oder für eine “24-Stunden-Pflegekraft” der Pflegehelden® Ostwestfalen-Lippe genutzt werden.
  • Tages- und Nachtpflege: Sie benötigen für Ihren Angehörigen eine stundenweise Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung? Das klappt mit dem Budget für die Tages- und Nachtpflege.
  • Vollstationäre Pflege: Die Pflegekosten nehmen bei der Unterbringung in einem Pflegeheim einen großen Anteil ein – mit einem Budget der Pflegekasse können sie gesenkt werden.
  • Kurzzeitpflege: Eine vorübergehende Pflege im Pflegeheim ist beispielsweise bei einem aktuell hohen Pflegebedarf gefragt. Auch hier beteiligt sich die Pflegekasse mit einem festen Budget.

Finanzierung mit staatlichen Zuschüssen und Förderungen sichern

Unsere langjährige Erfahrung zeigt uns, dass es sinnvoll ist, die Finanzierung möglichst breit aufzustellen. Am besten fragen Sie daher mehrere Kostenträger an.

Unser Tipp – Informieren Sie sich bei diesen möglichen Kostenträgern:

  • Pflegekasse: Die Pflegekasse ist vor allem für klassische Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bekannt. Doch wussten Sie, dass sie sich beispielsweise auch an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zum Abbau von Barrieren beteiligt? Bis zu 4000 Euro stehen Pflegebedürftigen hier zu. Ebenfalls interessant ist die sogenannte Pflegehilfsmittelpauschale, die 40 Euro pro Monat beträgt. Sie kann für Verbrauchsgüter wie Desinfektionsmittel oder Masken eingesetzt werden.
  • Staat/Kommunen: Liegt eine Pflegesituation vor, kann diese bei der Steuer berücksichtigt werden: Pflegende Angehörige erhalten einen Pflegepauschbetrag, Pflegebedürftige können außergewöhnliche Belastungen durch Krankheitskosten absetzen. Informieren Sie sich unbedingt bei der Kommune, ob es derzeit Wohnungsbauförderungsprogramme in Ihrer Umgebung gibt.
  • KfW-Bank: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) ist eine beliebte Adresse für Kredite und Zuschüsse. Diese stehen auch für einen altersgerechten Umbau der Häuslichkeit zur Verfügung. Populär ist hier der Kredit 159 oder der Zuschuss 455-B.

Pflegepflichtversicherung und Pflegeversicherung

Hierzulande müssen sich Bürger:innen mit der Pflegeversicherung absichern, um im Bedarfsfall Pflegeleistungen empfangen zu können. Bei gesetzlich Versicherten gelingt das in einem Zug mit der Mitgliedschaft in der Krankenkasse, Privatversicherte müssen sich für eine private Pflegeversicherung entscheiden. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich mit verschiedenen Versicherungen zusätzlich abzusichern.

Folgende Versicherungskonzepte sind freiwillig und können sinnvoll sein:

  • mit der Pflegetagegeldversicherung erhalten Sie ein Tagegeld, das im Pflegefall ausgezahlt wird – die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
  • mit der Pflegerentenversicherung können Sie auf eine monatliche Rente zurückgreifen, sobald der Pflegefall eintritt.
  • mit der Pflegekostenversicherung übernimmt das Versicherungsunternehmen tatsächlich entstandene Pflegekosten.

Gut zu wissen!

Die Pflege-Bahr-Versicherung ist ebenfalls eine freiwillige Absicherungsform. Dabei handelt es sich um eine staatlich geförderte Zusatzversicherung.

Müssen Kinder die Pflege der Eltern bezahlen?

In unserer Zusammenarbeit mit Familien stoßen wir nicht selten auf verunsicherte Kinder pflegebedürftiger Eltern. Sie fragen sich, ob sie finanzielle Mittel aufbringen müssen, wenn ihre Eltern die Pflege nicht selbst bezahlen können. Unter Umständen ist das möglich, allerdings muss sich ein Kind finanziell erst dann beteiligen, wenn das Jahreseinkommen bei mindestens 100.000 Euro liegt. In die Berechnung werden Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Mieteinnahmen sowie Kapitalerträge mit einbezogen, das Wohneigentum bleibt jedoch außen vor.

Unterstützung für pflegende Angehörige mit Job

Eine Pflegesituation und einen Job miteinander zu vereinbaren, ist nicht leicht – das wissen wir von den Pflegehelden® Ostwestfalen-Lippe. Um den Spagat zu schaffen, bietet die Pflegekasse verschiedene Unterstützungsangebote an.

Dazu zählen:

  • Pflegeunterstützungsgeld: Kommt es zu einem unvorhergesehenen ernsten Ereignis, können Sie sich bis zu zehn Tage von der Arbeit befreien lassen und die Zeit für die Organisation nutzen. Dabei steht Ihnen das Pflegeunterstützungsgeld zu.
  • Entlastungsbetrag: Für jeden Menschen mit einem Pflegegrad sind monatlich 125 Euro für Betreuungsangebote und Dienstleistungen zur Entlastung von Angehörigen vorgesehen.
  • Verhinderungspflege: Fallen ehrenamtlich Pflegende vorübergehend aus, können Pflegebedürftige mit dem Budget für die Verhinderungspflege eine Ersatzpflegekraft beauftragen.

Die Pflegehelden® Ostwestfalen-Lippe finden eine passende Pflegelösung

Sie wünschen sich eine liebevolle und passgenaue Pflegelösung, die Ihre finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigt? Die Pflegehelden® Ostwestfalen-Lippe vermitteln Ihnen gerne eine “24-Stunden-Pflegekraft”. So erhält Ihr Angehöriger eine herzliche Betreuung und eine tatkräftige Unterstützung bei der Haushaltsführung. Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an unsere Geschäftsführerin Kerstin Machwitzi, die als zertifizierte Fachberaterin (IQH) für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft seit dem Jahr 2011 Pflegelösungen organisiert.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Pflegefinanzierung

Unter Umständen erhalten Pflegebedürftige Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) oder staatliche Zuschüsse.

Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Versorgungslücken bei der Pflege geschlossen werden. Vor Abschluss ist es wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu überprüfen.

Pflegebedürftige können trotz Pflegebedarf ein Schonvermögen behalten. Einzelpersonen stehen bis zu 10.000 Euro und verheirateten Paaren bis zu 20.000 Euro zu.

Wir sind für Sie da!

Kerstin Machwitz
Pflegehelden Ostwestfalen-Lippe

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Wir sind für Sie da!

Kerstin Machwitz
Pflegehelden Ostwestfalen-Lippe

CHECKLISTE

Finanzierung der
“24-Stunden-Pflege”

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