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Finanzielle Unterstützung für die “24 Stunden Pflege” durch eine osteuropäische Pflegekraft

Wer eine 24 Stunden Betreuung benötigt, sorgt sich erfahrungsgemäß um die Finanzierung. Die Kosten für eine „24h Pflege“ durch eine osteuropäische Pflegekraft müssen Sie nicht in voller Höhe tragen, denn die Pflegekasse und der Staat unterstützen Sie. Der Umfang der finanziellen Unterstützung ist maßgeblich vom jeweiligen Pflegegrad abhängig, dem Sie zugeordnet sind. Welche finanziellen Quellen Ihnen für die Finanzierung der 24h Betreuung zur Verfügung stehen – wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.

Finanzielle Förderung: Pflegekasse und Staat

Insgesamt stehen Ihnen vier verschiedene Optionen für die Finanzierung einer „24 Stunden Pflege“ zur Verfügung. Dazu gehören das Pflegegeld, das sich am jeweiligen Pflegegrad orientiert, die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege sowie steuerliche Vorteile.

1. Pflegegeld

Die Leistungen der Pflegekasse werden in Pflegegeld und Pflegesachleistungen untergliedert. Die Gemeinsamkeit beider Leistungen besteht darin, dass sie für die häusliche Pflege vorgesehen sind. Pflegesachleistungen sind körperbezogene Pflegemaßnahmen oder pflegerische Betreuungsmaßnahmen, die von einem ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden. Anderes gilt für eine osteuropäische Pflegekraft, der diesbezüglich die Befugnis fehlt. Interessant sind Pflegesachleistungen für die Pflegegrade 2 bis 5. In Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich 689 Euro, in Pflegegrad 3 sind es 1.298 Euro, die in Pflegegrad 4 auf 1.612 Euro und in Pflegegrad 5 auf 1.995 Euro steigen. Anderes gilt für Pflegegrad 1, bei dem Sie lediglich 125 Euro monatlich als Kostenerstattungsbetrag beantragen können.

Werden Sie von Angehörigen, Freunden, Nachbarn oder von einer osteuropäischen Pflegekraft betreut, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Auch hier ist die Höhe abhängig von Ihrem jeweiligen Pflegegrad. Abhängig vom Unterstützungsbedarf werden für Pflegegrad 2 monatlich 316 Euro, für Pflegegrad 3 monatlich 545 Euro, für Pflegegrad 4 monatlich 728 Euro und für Pflegegrad 5 monatlich 901 Euro von der Pflegekasse gezahlt.

Auch eine Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld ist möglich. Nehmen Sie beispielsweise Pflegesachleistungen nicht in voller Höhe in Anspruch, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Pflegegeld erhalten. Maßgeblich ist die Höhe des Prozentsatzes der nicht voll ausgeschöpften Pflegesachleistungen. Nehmen Sie beispielsweise lediglich 40 Prozent der Pflegesachleistungen in Anspruch, steht Ihnen Pflegegeld in Höhe der restlichen 60 Prozent zu, wobei auch hier der jeweilige Pflegegrad entscheidend ist.

2. Verhinderungspflege

Damit Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können, müssen die Voraussetzungen des § 39 SGB XI (Sozialgesetzbuch elftes Buch) erfüllt sein. Eine dieser Voraussetzungen ist die Mindesteinstufung in Pflegegrad 2. Sie haben maximal Anspruch auf einen Betrag in Höhe von 1.612 Euro im Jahr, wobei Sie der Pflegekasse entsprechende Nachweise vorlegen müssen. Haben Sie vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bereits Pflegegeld erhalten, wird dieses in Höhe von 50 Prozent auch während der Verhinderungspflegezeit weiter gezahlt.

3. Kurzzeitpflege

Maximal 1.612 Euro jährlich können Sie ab Pflegegrad 2 für die Kurzzeitpflege beanspruchen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verhinderungspflege ist mit der Kurzzeitpflege kombinierbar. Haben Sie nicht die gesamten sechs Wochen für die Verhinderungspflege aufgebraucht, können Sie die restliche Zeit auf die Kurzzeitpflege verlagern und mit solchen Restkontingenten deutlich ausweiten. Auf diese Weise stehen Ihnen für die verlängerte Pflege 3.224 Euro zur Verfügung. Das funktioniert übrigens auch umgekehrt. So können Sie ungenutzte Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege verwenden. Allerdings können Sie hier nur den halben Betrag ansetzen, sodass sich ein Höchstbetrag von 2.418 Euro ergibt.

4. Steuerliche Vergünstigungen

Sie haben die Möglichkeit, haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG (Einkommensteuergesetz) in Ihrer Steuererklärung in Abzug zu bringen. Konkret handelt es sich um 20 Prozent der Kosten, wobei der Höchstbetrag 4.000 Euro im Jahr beträgt. Haushaltsnahe Leistungen sind alle Arbeiten, die auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem privaten Haushalt erbracht werden. Dazu gehören unter anderem auch Fahrtkosten sowie der Arbeitslohn für die osteuropäische 24 Stunden Betreuung. Wichtig ist, dass Sie gegenüber dem Finanzamt die Kosten aufschlüsseln und entsprechend belegen.

„Für eine osteuropäische Pflegekraft sollten Sie pro Monat mindestens 2.300 Euro brutto veranschlagen“, rät Kerstin Machwitz, Agenturleiterin der Pflegehelden Ostwestfalen-Lippe (OWL). „Von den Personalkosten für die 24 Stunden Betreuung ziehen Sie das Pflegegeld, steuerliche Vergünstigungen sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab, sodass sich Ihre finanzielle Belastung deutlich reduziert“, erklärt Kerstin Machwitz.

Sie sind an einer Beispielkalkulation der Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft interessiert oder auf der Suche nach Informationsmaterial für die 24 Stunden Betreuung oder haben Fragen zu einem anderen Thema im Bereich Pflege?

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns!

Weiterführende Informationen und hilfreiche Links

Wir sind für Sie da!

Kerstin Machwitz
Pflegehelden Ostwestfalen-Lippe

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Kerstin Machwitz
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