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Entlastung für pflegende Angehörige im Alltag: Betreuungsangebote und Hilfsdienste

Manchmal benötigen pflegebedürftige Menschen zusätzliche Leistungen, die über die der ambulanten Pflege hinausgehen. Und auch pflegende Angehörige brauchen Entlastung von der körperlich und mental anstrengenden Pflege sowie Erholungs- und Ruhephasen, um neue Kraft zu tanken und ausreichend Raum und Zeit für ihr eigenes Leben zu haben. Dafür gibt es spezielle Betreuungsangebote, Tages- und Nachtpflege sowie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Welche Unterstützung pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen in Anspruch nehmen können – informieren Sie sich hier!

Betreuungsangebote für pflegebedürftige Menschen

Pflegende Angehörige brauchen Entlastung, um auf Dauer der häuslichen Pflege gewachsen zu sein, die körperlich und mental eine große Herausforderung ist. Dafür gibt es beispielsweise spezielle Betreuungsangebote von Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden, Alzheimer Gesellschaften und Vereinen. Oftmals werden die Betreuungsleistungen von Ehrenamtlichen erbracht, sodass die Kosten für die Betreuung vergleichsweise gering sind. Die Betreuungsangebote konzentrieren sich im Wesentlichen auf soziale, seelische und kognitive Aspekte, die vermehrt bei der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen berücksichtigt werden. Dazu gehören gemeinsames Kaffee trinken, Spazieren gehen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Singen und Vorlesen, um nur einige Beispiele zu nennen. Auch ambulante Pflegedienste bieten solche Betreuungsleistungen an, deren Kosten variieren können.

Tages- und Nachtpflege – Unterstützung für die häusliche Pflege

Tages- und Nachtpflege sind geeignet, die häusliche Pflege zu stärken. Oftmals kann dadurch der Einzug in ein Pflegeheim verhindert oder zumindest verzögert werden. Tages- und Nachtpflege gehören zu den teilstationären Pflegeleistungen. Sie sind immer dann eine Lösung, wenn die Pflegeperson abwesend ist und der Pflegebedürftige nicht allein zuhause bleiben kann. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben, zum Beispiel eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit oder Teilzeit. Der Vorteil einer Tagespflegeeinrichtung besteht darin, dass Pflegebedürftige soziale Kontakte aufbauen und ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert werden. Die Tagespflege kann halbtags, wochenweise oder für einzelne Tage gebucht werden. Manche Pflegeeinrichtungen bieten auch eine Nachtpflege an, die immer dann hilfreich ist, wenn die pflegebedürftige Person in der Nacht aktiv ist, sodass Sie als pflegende Angehörige keine Nachtruhe finden.

Was Sie über die Tages- und Nachtpflege wissen sollten

Was Sie über die Tages- und Nachtpflege wissen sollten, erklärt Kerstin Machwitz, die Agenturleiterin der Pflegehelden OWL in einer kurzen Zusammenfassung:

„Einen Anspruch auf Tages- und Nachtpflege haben Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5. Pflegedürftige in Pflegegrad 1 gehen jedoch nicht leer aus und können den Entlastungsbetrag für die Tages- und Nachtpflege verwenden. Wichtig zu wissen ist, dass die Leistungen für die Tages- und Nachtpflege weder auf das Pflegegeld noch auf die Sachleistung angerechnet werden. Außerdem ist es möglich, Tages- und Nachtpflege, Pflegesachleistungen und Pflegegeld miteinander zu kombinieren“, erklärt Kerstin Machwitz.

Natürlich möchten pflegende Angehörige wissen, in welcher Höhe die Kosten für die Tages- und Nachtpflege von der Pflegekasse übernommen werden. Für Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich 689 Euro, 1.298 Euro für Pflegegrad 3, 1.612 Euro für Pflegegrad 4 und 1.995 Euro für Pflegegrad 5.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege – Pflege während einer Auszeit

Als pflegende Angehörige müssen Sie Ihre Kräfte gut einteilen und brauchen hin und wieder eine Auszeit. Dafür gibt es die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Im Rahmen einer Kurzzeitpflege zieht die pflegebedürftige Person für einige Tage oder Wochen in ein Pflegeheim. Dabei kann es sich um eine Einrichtung handeln, die sich auf die Kurzzeitpflege spezialisiert hat, oder um ein reguläres Pflegeheim, das flexible Kurzzeitpflegeplätze anbietet. Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege wird der Pflegebedürftige bei der Verhinderungspflege in seiner gewohnten Umgebung von einem Ersatzpfleger versorgt. Dabei kann es sich um einen anderen Angehörigen, um eine Person aus dem Bekanntenkreis oder der Nachbarschaft oder um eine professionelle Pflegekraft handeln.

Wer Kurzzeit- und Verhinderungspflege anbietet, erfahren Sie von der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen oder beim nächst gelegenen Pflegestützpunkt. Bei der Kurzzeitpflege beteiligt sich die Pflegekasse ab dem zweiten Pflegegrad an den Kosten, wobei der Zeitraum auf bis zu acht Wochen im Jahr begrenzt ist. Gleiches gilt für die Verhinderungspflege, die jedoch nur für maximal sechs Wochen im Jahr finanziell unterstützt wird.

„Nutzen Sie als pflegender Angehöriger diese Angebote, um sich zu entlasten, um Freiräume zu gewinnen und um sich zu erholen. Warten Sie nicht, bis Sie am Ende Ihrer Kräfte sind mit möglicherweise ernsten Folgen für Ihre eigene Gesundheit“, rät Kerstin Machwitz, die Agenturleiterin der Pflegehelden OWL.

Weiterführende Informationen und hilfreiche Links

Wir sind für Sie da!

Kerstin Machwitz
Pflegehelden Ostwestfalen-Lippe

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Kerstin Machwitz
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