1. Startseite
  2. /
  3. Blog
  4. /
  5. Oberpfalz
  6. /
  7. Finanzierungstipps für häusliche Pflege...

Finanzierungstipps für häusliche Pflege in der Oberpfalz: So senken Sie die Kosten

In unseren Gesprächen mit Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen wird immer wieder deutlich, wie anspruchsvoll die Finanzierung der Pflege sein kann. Dies betrifft sowohl die Vielfalt der Ansprechpartner und Finanzierungsmöglichkeiten als auch die finanzielle Belastung der Familien.

Iwona Rybczynska MittelUnsere langjährige Erfahrung zeigt, dass die Pflegekasse zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit einem Pflegegrad und ihre pflegenden Angehörigen bereithält. Uns ist es ein Anliegen, unsere Kund:innen dabei zu unterstützen, sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Zu Beginn prüfen wir gemeinsam, ob ein Pflegegrad vorliegt und wie das zugehörige Pflegegeld am besten eingesetzt werden kann. Zudem besprechen wir mit den Angehörigen die Möglichkeiten der Verhinderungspflege sowie etwaige steuerliche Vorteile. Die Pflegehelden® Oberpfalz stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie über Finanzierungsoptionen und Alternativen zu informieren. Der vorrangige Ansprechpartner ist aber natürlich die Pflegekasse, die auch die Leistungen bereitstellt.

 

Praxisnahe Erfahrungen aus dem Pflegealltag der Pflegehelden:

Iwona Rybczynska, Geschäftsführerin Pflegehelden® Oberpfalz:

„Vor Kurzem saß ich mit Familie Häuser zusammen. Sie hat in den Medien von der neuen Pflegereform erfahren und war sich unsicher, was die Änderungen für ihren Pflegealltag bedeuten. Gemeinsam haben wir wichtige Eckpunkte erarbeitet und konnten die Erhöhung des Pflegegeldes sinnvoll einplanen. Bei meinem letzten Besuch im häuslichen Umfeld der Familie stellte sich heraus, dass sie jedoch noch nicht alle Unterstützungsleistungen für die 24-Stunden-Pflege in Anspruch nimmt. Wir informierten sie über steuerliche Vorteile und das Budget für die Verhinderungspflege, was zu einer weiteren Entlastung der Familie führte – eine erfreuliche Entwicklung, wie ich finde.“

Pflegefinanzierung Ph

CHECKLISTE

Checkliste Finanzierung der “24-Stunden-Pflege”

Finanzierung – Die Kosten für die Alten- und Krankenpflege müssen Sie nicht komplett selbst zahlen, erfahren Sie hier wie der Staat Sie unterstützen kann. 

Wie hilft die Pflegekasse bei der Pflegefinanzierung?

Wir von den Pflegehelden® Oberpfalz wissen, dass die Pflegekasse eine unschätzbare Unterstützung im Pflegefall bietet. Daher empfehlen wir unseren Kund:innen, sich an die Pflegekasse zu wenden – sie gewährt Leistungen, sobald Versicherte einen anerkannten Pflegegrad von 1-5 besitzen. Viele Pflegebedürftige nutzen beispielsweise folgende Leistungen:

  • Pflegesachleistungen: Mit dem Budget, das an den Pflegegrad geknüpft ist, können Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.
  • Pflegegeld: Das monatliche Pflegegeld steht zur freien Verfügung. Viele Pflegebedürftige geben es als eine Art Aufwandsentschädigung an Angehörige weiter. Außerdem können Sie es für eine “24-Stunden-Pflegekraft” der Pflegehelden® Oberpfalz einplanen.
  • Tages- und Nachtpflege: Diese ermöglicht es, Ihren Angehörigen stundenweise in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen.
  • Vollstationäre Pflege: Das Budget der Pflegekasse verringert die Pflegekosten im Pflegeheim.
  • Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege unterstützt Ihre Familie bei einer vorübergehender Unterbringung in einem Pflegeheim.

Informieren Sie sich über staatliche Zuschüsse und verschiedene Förderungen

Die Pflegehelden® Oberpfalz ermutigen Sie dazu, die Finanzierung der Pflege breit aufzustellen. Das gelingt unter Einbezug mehrerer Kostenträger.

Zu diesen zählen:

  • Pflegekasse: Die Pflegekasse engagiert sich neben den klassischen Unterstützungsleistungen beispielsweise mit einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dazu zählt beispielsweise ein Badumbau. Das Pflegehilfsmittelbudget in Höhe von 40 Euro sollten Sie ebenfalls in Betracht ziehen. Davon können Sie Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wie Masken oder Handschuhe anschaffen.
  • Staat/Kommunen: Kommunen stellen häufig Wohnungsbauförderungsprogramme bereit. Außerdem profitieren Sie von Steuererleichterungen. Für pflegende Angehörige ist der Pflegepauschbetrag ein wichtiges Stichwort, Pflegebedürftige können hingegen Krankheitskosten und Medikamente bei der Steuer angeben.
  • KfW-Bank: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) kann ebenfalls im Pflegealltag behilflich sein. Sie stellt Familien Kredite und Zuschüsse bereit, die einen altersgerechten Umbau ermöglichen. In dem Zusammenhang sind der Kredit 159 und der Zuschuss 455-B besonders interessant.

Wichtige Absicherungen: Pflegepflichtversicherung und Pflegeversicherung

Bereits seit dem Jahr 1995 sind Menschen in Deutschland dazu verpflichtet, sich über die Pflegeversicherung abzusichern. Bei Kassenpatienten erfolgt das automatisch durch ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Privatversicherte müssen jedoch eine zusätzliche Pflegepflichtversicherung abschließen.

Wenn Sie sich darüber hinaus freiwillig versichern möchten, können Sie das mit Folgendem tun:

  • Pflegetagegeldversicherung, die im Pflegefall ein festes Tagegeld abhängig vom Pflegegrad gewährt.
  • Pflegerentenversicherung, die eine monatliche Rente im Pflegefall abhängig vom Pflegegrad zahlt.
  • Pflegekostenversicherung, die tatsächlich entstandene Pflegekosten erstattet, beispielsweise im Bereich der ambulanten Pflege.

Gut zu wissen!

Bei der Pflege-Bahr-Versicherung handelt es sich um eine staatlich unterstützte private Pflegezusatzversicherung, auch sie kann als zusätzliche Absicherung dienen.

Was müssen Kinder im Pflegefall der Eltern zahlen?

Wenn die eigenen Eltern Pflege benötigen, stellen sich unsere Kund:innen oft die Frage, wer die Finanzierung übernimmt, wenn die pflegebedürftige Person das nicht kann. In manchen Fällen kann von Kindern verlangt werden, dass sie die Kosten für die Pflege ihrer Eltern tragen. Wichtiger Hinweis: Diese Pflicht gilt nur, wenn das gesamte Jahreseinkommen des Kindes 100.000 Euro erreicht. Beim sogenannten Elterngeld wird Wohneigentum nicht berücksichtigt, sondern neben dem Bruttolohn auch das Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Kapitalerträge und Mieteinnahmen.

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige mit einem Job

Wir wissen, wie schwierig es sein kann, Pflege und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Neben der Familienpflegezeit und der Pflegezeit, in der Arbeitnehmer:innen nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten, gibt es auch andere Hilfen.

  • Pflegeunterstützungsgeld: Wenn Sie sich um unvorhergesehene Pflegeangelegenheiten kümmern müssen, können Sie sich bis zu zehn Tage frei nehmen und Pflegeunterstützungsgeld beantragen.
  • Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Dieser Betrag kann für Betreuungsangebote und zur Entlastung von Angehörigen verwendet werden.
  • Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege kann Sie unterstützen, wenn Sie als Pflegekraft aufgrund von Krankheit oder beruflichen Verpflichtungen vorübergehend nicht einsatzbereit sind. In diesem Fall können Sie das Budget für eine Ersatzpflegekraft nutzen.

Die Pflegehelden® Oberpfalz vermitteln Ihnen eine kostengünstige Pflegelösung

Suchen Sie eine Pflegelösung, die Ihre finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigt und bei der Ihr Angehöriger eine liebevolle Versorgung erhält? Die Pflegehelden® Oberpfalz vermitteln Ihnen gerne eine “24-Stunden-Pflegekraft” für die Grundpflege. Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Geschäftsführerin Iwona Rybczynska gerne zur Verfügung, die als gebürtige Polin ihren Bezug zu Polen und ihre Sprachkenntnisse in ihre Arbeit einbringt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Pflegefinanzierung

Pflegebedürftige können zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung auch prüfen, ob sie Anspruch auf staatliche Zuschüsse oder Sozialhilfe, etwa Hilfe zur Pflege, haben.

Zusätzlich zu den staatlichen Leistungen bietet die private Pflegezusatzversicherung die Möglichkeit, sich freiwillig abzusichern. Die Versicherung übernimmt bestimmte Kosten, die von den Pflegekassen nicht übernommen werden.

Das Schonvermögen schützt eine pflegebedürftige Person davor, für die Pflege eine bestimmte Höhe ihres Vermögens aufwenden zu müssen. Einzelpersonen können bis zu 10.000 Euro und verheiratete Paare bis zu 20.000 Euro an geschütztem Vermögen behalten.

Wir sind für Sie da!

Iwona Rybczynska
Pflegehelden Oberpfalz

Teilen Sie gerne diesen Beitrag!

Wir sind für Sie da!

Iwona Rybczynska
Pflegehelden Oberpfalz

CHECKLISTE

Finanzierung der
“24-Stunden-Pflege”

[hubspot type=form portal=7977859 id=59dbef9e-ca78-49fe-bb0b-62e6935dcb83]