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Tages- und Nachtpflege als Unterstützung für die häusliche Pflege – auch in Bielefeld verfügbar

Die rechtliche Grundlage für Tages- oder Nachtpflege bildet § 41 SGB XI (Sozialgesetzbuch, elftes Buch). Diese Form der Pflege dient dazu, Angehörige im Rahmen der häuslichen Pflege zu entlasten. Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 haben Anspruch darauf. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag für die entstehenden Kosten verwenden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Ansprüche auf Nacht- und Tagespflege, Pflegesachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren.

Was verbirgt sich hinter Tages- und Nachtpflege?

Die Tages- und Nachtpflege stellt eine Ergänzung zur häuslichen Pflege dar. Es handelt sich um teilstationäre Leistungen, die Pflegebedürftigen im Rahmen der häuslichen Pflege zugutekommen. Insbesondere dann, wenn geistige oder körperliche Einschränkungen es unmöglich machen, dass ein Pflegebedürftiger allein zuhause bleibt, ist dies eine geeignete Option. Tages- und Nachtpflege ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn pflegende Angehörige berufstätig sind oder eine ständige Beaufsichtigung auch nachts erforderlich ist. Der Pflegebedürftige verbringt dann einige Stunden tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung. In der Regel wird der Pflegebedürftige zur Tages- oder Nachtpflege abgeholt und nach der Betreuung wieder nach Hause gebracht. Auch eine mehrtägige Inanspruchnahme durch Angehörige ist möglich, wobei dies auch über mehrere Wochen erfolgen kann. Pflegebedürftige oder Angehörige können selbstständig in den Datenbanken der Pflegekassen nach Einrichtungen für Tages- und Nachtpflege vor Ort in Bielefeld suchen.

Die Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse in Bielefeld

Seit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes I am 1. Januar 2015 können Pflegebedürftige neben Pflegegeld und ambulanter Pflegesachleistung auch Tages- und Nachtpflege beanspruchen. Anders als vor 2015 werden diese Leistungen nicht mehr auf Pflegestufe oder Pflegegrad angerechnet, sondern können zusätzlich in Anspruch genommen werden. Somit können Ansprüche auf Pflegesachleistung, Pflegegeld und Tages- und Nachtpflege miteinander kombiniert werden. Die Kosten für den Transport zur Pflegeeinrichtung und zurück sind inbegriffen, während Unterkunft und Verpflegung vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden müssen. Abhängig vom Pflegegrad zahlt die Pflegekasse seit dem 1. Januar 2017 689 Euro für Pflegegrad 2, 1.298 Euro für Pflegegrad 3, 1.612 Euro für Pflegegrad 4 und 1.995 Euro für Pflegegrad 5. Diese Beträge können erhöht werden, wenn der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich oder der Betrag für die Ersatzpflege von 1.612 Euro jährlich im Rahmen der Tages- und Nachtpflege genutzt werden. In Kombination mit dem Entlastungsbetrag erhalten Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 lediglich 125 Euro. In Pflegegrad 2 sind es 814 Euro, 1.423 Euro in Pflegegrad 3, 1.737 Euro in Pflegegrad 4 und 2.120 Euro in Pflegegrad 5.

Aktivitäten in der Tages- und Nachtpflege

Tagespflegeeinrichtungen sind in der Regel wochentags von 8:00 bis 17:00 Uhr geöffnet und bieten teilweise auch an Feiertagen und am Wochenende Betreuung an. Die Einrichtung organisiert einen Fahrdienst, der den Pflegebedürftigen von zuhause abholt und am Abend wieder zurückbringt. In der Bielefelder Tagespflege nehmen die Pflegebedürftigen gemeinsame Mahlzeiten ein, beteiligen sich an Gruppenaktivitäten wie Singen, Erzählgruppen oder Bewegungsübungen. Bei Bedarf kümmern sich Pflegekräfte um die Körperpflege, die Medikamentenverabreichung oder Verbandswechsel. Manche Einrichtungen bieten auch eine Betreuung über Nacht an, was besonders dann sinnvoll ist, wenn Pflegebedürftige nachts aktiv sind. Allerdings sind solche Angebote begrenzt, und Informationen dazu können bei Pflegeberatungsstellen oder Pflegestützpunkten in Bielefeld eingeholt werden.

Beantragung von Tages- und Nachtpflege in Bielefeld

Um Tages- oder Nachtpflege zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Bei positiver Bewilligung rechnen die zuständigen Pflegeeinrichtungen die Kosten direkt mit der Pflegeversicherung ab. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Betreuungs- und Pflegekosten, während Unterkunft, Verpflegung, Unterhalt und Instandhaltungskosten von Pflegebedürftigen oder Angehörigen selbst getragen werden müssen.

Wir sind für Sie da!

Kerstin Machwitz
Pflegehelden Bielefeld

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