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Auch in Bielefeld gibt es die Möglichkeit der Pflege in der häuslichen Umgebung – mit einer osteuropäischen Pflegekraft

In Bielefeld wird vermehrt häusliche Pflege von osteuropäischem Pflegepersonal in Anspruch genommen. Oft entscheiden sich pflegebedürftige Menschen aus Kostengründen für diese Option. Dies wirft zahlreiche Fragen auf, darunter wer die Pflegekräfte sind, wie sie beschäftigt werden können und wie die Kosten abgerechnet werden.

Welche Leistungen osteuropäische Pflegekräfte in Bielefeld erbringen dürfen

Zunächst stellen sich einige ganz menschliche Fragen, nämlich die, wer die Damen und Herren sind, die in Deutschland Senioren pflegen, woher sie kommen und welche Leistungen sie erbringen dürfen. Die Pflegekräfte aus Osteuropa sind zwischen 20 und 60 Jahre alt und stammen aus Polen, Rumänien, Ungarn, Tschechien, Bulgarien und der Slowakei, um nur einige osteuropäische Länder zu nennen. Möglich ist die Arbeitsaufnahme in Deutschland durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die seit dem 1. Juli 2015 für alle (noch) 28 europäischen Mitgliedsstaaten gilt, auch für das zuletzt am 1. Juli 2013 beigetretene Kroatien. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer aus EU-Ländern ohne Arbeitserlaubnis und ohne Beschränkung in Deutschland arbeiten dürfen. In der häuslichen Pflege umfasst der Aufgabenbereich osteuropäischer Pflegekräfte die Grundpflege, wozu Waschen, Putzen, Einkaufen, Bügeln und Kochen gehören. Auch einfache pflegerische Leistungen dürfen erbracht werden, zum Beispiel Anziehen sowie Hilfe beim Toilettengang und beim Waschen. Anderes gilt für die Behandlungspflege, die nach deutschem Recht nur von qualifiziertem Fachpersonal übernommen werden darf. Beispiele sind das Verabreichen von Spritzen, Blutdruck messen sowie Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen. Sofern Behandlungspflege erforderlich ist, sollte zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden.

Die verschiedenen Modelle für die Beschäftigung von osteuropäischem Pflegepersonal in Bielefeld

Es gibt verschiedene Beschäftigungsmodelle für osteuropäische Pflegekräfte, die die Bezahlung und Arbeitszeit beeinflussen.

  • Eine Option besteht in der Anstellung auf selbstständiger Basis. Hierbei besteht das Risiko der Scheinselbstständigkeit, mit empfindlichen Strafen, wenn die osteuropäische Pflegekraft sich ausschließlich um einen Auftraggeber kümmert. Bei positiver Feststellung der Scheinselbstständigkeit wird die Pflegekraft als Arbeitnehmerin betrachtet, und der Pflegebedürftige muss Sozialversicherungsbeiträge für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Arbeitslosenversicherung entrichten.
  • Eine alternative Möglichkeit ist die Anstellung im Angestelltenverhältnis. Dabei müssen alle erforderlichen Formalitäten erfüllt werden, einschließlich eines Arbeitsvertrags, der Abführung von Sozialabgaben, der Abwicklung von Steuern und der Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen. Diese beziehen sich unter anderem auf die Arbeitszeit, die 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten darf, den Urlaubsanspruch von 24 Werktagen pro Jahr und die Einhaltung des Mindestlohns.
  • Eine dritte Option besteht in der Vermittlung einer osteuropäischen Pflegekraft durch einen Dienstleister aus Osteuropa. Der Arbeitgeber ist dann nicht die pflegebedürftige Person, sondern der Dienstleister, der alle Pflichten eines Arbeitgebers übernimmt und seinen Sitz regelmäßig im Herkunftsland der Pflegekraft hat. Der Nachweis, dass die osteuropäische Pflegekraft legal beim Dienstleister beschäftigt ist, ist wichtig. Hierfür ist die Bescheinigung A1 maßgeblich. Fehlt diese, müssen die Sozialversicherungsbeiträge nicht im Herkunftsland, sondern in Deutschland entrichtet werden. Die Abwicklung und Betreuung übernimmt in der Regel eine deutsche Vermittlungsagentur.

Kostenerstattung für osteuropäische Pflegekräfte

In der gesetzlichen Pflegeversicherung können die Kosten für osteuropäische Pflegekräfte nicht in vollem Umfang geltend gemacht werden. Stattdessen erfolgt die Abrechnung über das Pflegegeld und nicht über ambulante Pflege. Das Pflegegeld richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person, wobei die Beträge je nach Grad variieren: 316 Euro in Pflegegrad 2, 545 Euro in Pflegegrad 3, 728 Euro in Pflegegrad 4 und 901 Euro in Pflegegrad 5. Der Eigenanteil des Pflegebedürftigen ergibt sich aus den monatlichen Kosten für die Pflegekraft abzüglich des Pflegegelds aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Zusätzlich können die erbrachten Leistungen der osteuropäischen Pflegekraft steuerlich unter bestimmten Bedingungen abgesetzt werden. “Haushaltsnahe Dienstleistungen” können bis zu 20 Prozent der Kosten für die Dienstleistung, maximal 4.000 Euro jährlich, steuerlich geltend gemacht werden. Die Anrechnung der Pflegekosten als “außergewöhnliche Belastungen” hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Einkommen, Familienstand und Kinderanzahl. Der Steuernachlass wird nur gewährt, wenn die individuelle Belastungsgrenze überschritten wird.

Wir sind für Sie da!

Kerstin Machwitz
Pflegehelden Bielefeld

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