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Auch in Bielefeld ein aktuelles Thema: Die Betreuungs-Verfügung

Auch in Bielefeld beschäftigt man sich mit der Betreuungsverfügung, einem aktuellen Thema. Im Betreuungsfall werden Eltern, Ehepartner, Kinder und Geschwister nicht automatisch Betreuer. Die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers erfolgt erst durch ein Gericht. Um diesem Vorgehen vorzubeugen, kann eine Betreuungsverfügung erstellt werden, in der Sie präventiv einen Betreuer bestimmen. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht unterliegt ein Betreuer der gerichtlichen Überprüfung. Hier erfahren Sie, welche Funktion die Betreuungsverfügung erfüllt, was sie beinhaltet und wie Sie sie sicher aufbewahren können.

Die Betreuungsverfügung im Überblick

Es kann jeden treffen: Ein Schlaganfall, ein Unfall, Demenz oder andere Umstände können dazu führen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden. Ihr Leben geht jedoch weiter, und wichtige Entscheidungen müssen getroffen werden. In solchen Momenten muss eine andere Person die Befugnis zur Entscheidungsfindung erhalten. Die Betreuungsverfügung ermöglicht es, dem Gericht vorzugreifen, das in solchen Fällen einen gesetzlichen Betreuer bestellt. Mit einer Betreuungsverfügung, in der Sie eine Vertrauensperson benennen und Ihre Wünsche schriftlich festhalten, verpflichtet sich das Gericht, diese zu berücksichtigen und, wenn möglich, umzusetzen.

Inhalt und Form der Betreuungsverfügung

In der Betreuungsverfügung halten Sie schriftlich fest, wie Sie betreut werden möchten. Sie können einen Betreuer benennen oder auch angeben, welche Personen Sie keinesfalls betreuen sollen. Ebenso können Sie medizinische Maßnahmen ablehnen, wie zum Beispiel das Legen einer Magensonde. Auch die Weiterführung von Schenkungen an Kinder, Partner oder Verwandte kann in der Verfügung erwähnt werden.

Ein bedeutender Vorteil im Vergleich zur Vorsorgevollmacht besteht darin, dass Sie eine Betreuungsverfügung auch dann verfassen können, wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind. Dennoch haben nahe Verwandte die Möglichkeit, Ihre Verfügung vor Gericht anzufechten, wenn Ihr Wille nicht mit ihrem übereinstimmt. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Verfügung zu erstellen, solange Sie noch voll geschäftsfähig sind.

Die Betreuungsverfügung ist nicht an bestimmte Formvorschriften gebunden. Es ist jedoch wichtig, dass Sie Ihre Wünsche schriftlich festhalten, nicht zwangsläufig in Handschrift, und die Aufzeichnungen mit Ihrem Namen, Ihrer Unterschrift, dem Ort und dem Datum versehen. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen. Ein Muster für die Betreuungsverfügung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter [Link].

Die Aufgaben eines Betreuers

Die Bestellung eines Betreuers bedeutet keine Entmündigung, da es sich nicht um eine umfassende Betreuung handelt. Vielmehr erhalten Sie Unterstützung durch einen gesetzlichen Vertreter in den notwendigen Bereichen, deren Umfang vom Gericht festgelegt wird. Dies kann

  • Vermögensangelegenheiten
  • ie Bestimmung des Aufenthaltsorts
  • Gesundheitsfürsorge
  • Vertretung gegenüber Versicherungen, Banken, Behörden
  • und Sozialleistungsträgern sowie Wohnungsangelegenheiten umfassen.

Der Betreuer ist nach § 1901 Abs. 2 BGB verpflichtet, die übertragenen Aufgaben im Interesse und zum Wohl der betreuten Person zu erledigen. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten muss der Betreuer ein Vermögensverzeichnis erstellen und dem Gericht jährlich Rechenschaft ablegen. In einigen vermögensrechtlichen Angelegenheiten benötigt der Betreuer die vorherige Genehmigung des Gerichts.

Aufbewahrung der Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung sollte sicher aufbewahrt werden, beispielsweise in einem Schreibtisch oder einem Safe. Sie kann auch bei Ihrem gewünschten Betreuer, Ihrer Bank oder einem Rechtsanwalt hinterlegt werden. Eine zusätzliche Sicherheit bietet die Registrierung der Betreuungsverfügung gegen eine geringe Gebühr im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Dabei bleibt das Original der Verfügung in Ihrem Besitz. Sie können jedoch angeben, wo Sie die Betreuungsverfügung aufbewahren. Das zentrale Vorsorgeregister erfasst nicht nur Betreuungsverfügungen, sondern auch Vorsorgevollmachten, auch in Verbindung mit Patientenverfügungen. Im Bedarfsfall kann das zuständige Gericht das Register abfragen.

Wir sind für Sie da!

Kerstin Machwitz
Pflegehelden Bielefeld

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