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Plötzlich Pflegefall – was sind die nächsten Schritte?

Manchmal kann es ganz schnell gehen und eine Erkrankung oder ein Unfall machen Angehörige zu einem Pflegefall.
Dann steht das Leben aller Beteiligten plötzlich Kopf, und nichts ist mehr, wie es war. Es müssen zahlreiche wichtige Entscheidungen getroffen werden, die das weitere Leben des Pflegebedürftigen und möglicherweise der Angehörigen nachhaltig verändern.

Was in dieser Situation zu tun ist und in welcher Reihenfolge, das erfahren Sie hier.

1. Pflegebedarf erfassen

In einem ersten Schritt wird der Pflegebedarf erfasst, der eine große Rolle für die Organisation und für die spätere Einstufung in einen Pflegegrad spielt. Im Internet gibt es verschiedene Pflegegradrechner, mit denen Sie den Unterstützungsbedarf und die noch vorhandene Selbstständigkeit Ihres Angehörigen ermitteln. Das Ergebnis gibt Auskunft über die Pflegebedürftigkeit und die voraussichtliche Einstufung in einen Pflegegrad.

2. Die Form der Pflege wählen

Im Idealfall wurde die Form der Pflege bereits in der Vergangenheit in der Familie besprochen, sodass die Entscheidung für die ambulante Pflege oder für die stationäre Pflege bereits feststeht. Möglicherweise ist die Pflegeleistung auch so eine große Herausforderung, dass nur eine stationäre Pflegeeinrichtung in Betracht kommt. Auch eine teilstationäre Pflege in Form der Tagespflege oder Nachtpflege ist eine mögliche Option. Wägen Sie die Vor- und Nachteile der häuslichen Pflege und der stationären Pflege gegeneinander ab und treffen Sie dann gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen eine Entscheidung, die für alle Beteiligten tragfähig ist.

3. Einen Pflegegrad beantragen

Damit Sie möglichst rasch finanzielle Mittel für die Finanzierung der Pflege erhalten, sollten Sie zeitnah einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellen. Für die Antragstellung wenden Sie sich an die Pflegekasse Ihres Angehörigen, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Sie können den Antrag telefonisch, per E-Mail oder schriftlich stellen, wobei die schriftliche Antragstellung aus Beweisgründen empfehlenswert ist. Regelmäßig können Sie die Formulare auch auf der Website der Kranken- beziehungsweise Pflegekasse herunterladen.

4. Die rechtliche Vertretung regeln

Im Idealfall sind wichtige Vollmachten und Verfügungen vorhanden, sodass die rechtlichen Voraussetzungen für die Pflege gegeben sind. Gemeint sind eine Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung. Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Betroffene regeln, wer im Pflegefall für ihn, in welchen Bereichen und für welchen Zeitraum Entscheidungen treffen darf. In einer Betreuungsverfügung kann der Betroffene bereits zu einem frühen Zeitpunkt festlegen, wer ihn mit Eintritt des Pflegefalls betreuen soll. Eine Patientenverfügung sollte jeder haben, unabhängig vom Alter. Darin legt der Verfügende frühzeitig fest, welche lebenserhaltenden Maßnahmen im Falle einer Erkrankung ergriffen werden dürfen und welche nicht.

Kann der Pflegebedürftige wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen und sind keine Vollmachten und Verfügungen vorhanden, können Sie sich als Angehöriger nur bedingt um seine Angelegenheiten kümmern. Dann haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Betreuung bei dem Amtsgericht zu stellen, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz Ihres pflegebedürftigen Angehörigen befindet.

5. Die Finanzierung für den Pflegefall sicherstellen

Die finanzielle Situation ist sicher das Thema, das den meisten Angehörigen mit Eintritt des Pflegefalls am meisten Sorgen bereitet. Nicht nur die Pflegekosten müssen finanziert werden, sondern auch sein Lebensunterhalt und gegebenenfalls ein Umzug oder wohnliche Umbaumaßnahmen. Deshalb ist es wichtig, sich zeitnah mit der Frage zu beschäftigen, wer was bezahlt.

Klären Sie zunächst, ob der Pflegebedürftige möglicherweise eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hat. Außerdem kommen die Leistungen der Pflegekasse ins Spiel, deren Umfang und Höhe davon abhängig sind, welcher Pflegegrad anerkannt wird und ob der Pflegebedürftige ambulante oder stationäre Pflege in Anspruch nehmen möchte.

Sind darüber hinaus Hilfsmittel not­wendig, werden die Kosten zumindest teilweise von der Pflegekasse über­nommen, sofern der Pflegebedürftige einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Der GKV-Spitzenverband hat ein Hilfsmittelverzeichnis (https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/hmvAnzeigen_input.action) herausgegeben, in denen die Pflegehilfsmittel aufgeführt sind, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad zustehen. Für darüberhinausgehende Hilfsmittel ist ein ärztliches Rezept erforderlich. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bis zu einer Höhe von 40 Euro im Monat finanziert. Anderes gilt für technische Hilfsmittel, bei denen der Pflegebedürftige einen Eigenanteil von 10 Prozent aufbringen muss.

Reichen das eigene Vermögen und die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um die durch den Pflegefall entstandenen Kosten zu decken, kann nach SGB XII (Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch) Hilfe zur Pflege beantragt werden. Dann übernimmt der Staat alle Pflegekosten, die der Pflegebedürftige nicht selbst und die auch seine Kinder und mittelbar auch die Schwiegerkinder nicht zahlen können.

Weiterführende Informationen und hilfreiche Links

Wir sind für Sie da!

Kerstin Machwitz
Pflegehelden Ostwestfalen-Lippe

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