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Pflegefall – und trotzdem in den eigenen vier Wänden bleiben

Wer pflegebedürftig ist und in den eigenen vier Wänden bleiben möchte, kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen, die auch als häusliche Pflege bezeichnet wird. Voraussetzung ist die Einstufung in einen Pflegegrad durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Davon ist abhängig, ob und in welcher Höhe Sie finanzielle Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Es obliegt Ihnen, in welcher Weise Sie die Pflegeleistungen beanspruchen. Welche Möglichkeiten es gibt, informieren Sie sich hier.

Was ist ambulante Pflege?

Mit ambulanter oder häuslicher Pflege erhalten Sie die medizinischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen in Ihrem gewohnten häuslichen Umfeld, die Ihrem Bedarf entsprechen. Diese Leistungen können durch pflegende Angehörige, durch einen ambulanten Pflegedienst oder auch durch eine osteuropäische Pflegekraft durchgeführt werden. Es ist auch möglich, die Versorgung durch einen Angehörigen oder eine europäische Pflegekraft mit einem ambulanten Pflegedienst zu kombinieren. Die Entscheidung zwischen den verschiedenen Möglichkeiten ist abhängig von den finanziellen Möglichkeiten sowie vom tatsächlichen Umfang des Pflegebedarfs, der mehrmals täglich oder mehrmals in der Woche bestehen kann. Die ambulante Pflege ist darauf ausgerichtet, dass Pflegebedürftige ihren Alltag besser bewältigen.

Häusliche Pflege durch einen nahen Angehörigen

Häusliche Pflege durch einen ambulanten PflegedienstTritt ein Pflegefall in der Familie ein, sind es zunächst die nahen Angehörigen, die sich möglicherweise auch moralisch zur Pflege verpflichtet fühlen. Der Begriff des “nahen Angehörigen” ist im Gesetz weit gefasst. Dazu gehören unter anderem Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, leibliche Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Schwiegerkinder, Enkelkinder sowie Eltern, Großeltern und Schwiegereltern. Das bedeutet, dass die weit gefasst Definition des “nahen Angehörigen” es vielen Betroffenen möglich macht, staatliche Fördermodelle in Anspruch zu nehmen. Allerdings bedeutet die häusliche Pflege, abhängig vom Pflegeaufwand, eine enorme psychische und physische Belastung, sodass nicht jeder Angehörige dazu in der Lage ist. Oftmals werden die Aufgaben, die mit der häuslichen Pflege verbunden sind, unterschätzt. Deshalb ist es wichtig, sich als Angehöriger genau zu überlegen, welche Tätigkeiten tatsächlich übernommen werden können und ob eine Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst sinnvoll ist.

Ein ambulanter Pflegedienst bietet im Bereich der häuslichen Pflege ganz unterschiedliche Leistungen. Dazu gehören unter anderem

  • die medizinische Behandlungspflege, zum Beispiel Verbandswechsel, Injektionen und die Gabe von Medikamenten,
  • die Grundpflege, wozu beispielsweise die Körperpflege, das Training von Fähigkeiten, die Ernährung und die Mobilität gehören,
  • die hauswirtschaftliche Versorgung wie Kochen, Reinigen und Einkaufen,
  • Betreuungsleistungen wie Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen, Beschäftigung und Spaziergänge sowie
  • regelmäßige Beratungs- und Qualitä

Über diese regelmäßigen Leistungen hinaus können sich Pflegebedürftige und Angehörige von einem ambulanten Pflegedienst in Bezug auf Pflegeleistungen beraten lassen und Tages- und Nachtpflege sowie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Häusliche Pflege durch eine osteuropäische Pflegekraft

Bei einem höheren Pflegeumfang entscheiden sich Pflegebedürftige und Angehörige oftmals für eine osteuropäische Pflegekraft. Osteuropäische Pflegekräfte können aufgrund der in der EU geltenden Arbeitnehmerfreizügigkeit ohne besondere Arbeitserlaubnis in einem Privathaushalt beschäftigt werden. Sie können über Vermittlungsagenturen angefragt und von ausländischen Unternehmen in einen deutschen Haushalt entsendet werden. Bei der Suche nach einer osteuropäischen Pflegekraft hilft auch die Auslands- und Fachvermittlung der Arbeitsagentur, für die dann der im jeweiligen Bundesland geltende Tariflohn Gültigkeit hat. Wer selbst sucht, ist verpflichtet, den gesetzlich geltenden Mindestlohn zu zahlen, wobei Sozialversicherungsbeiträge hinzukommen.

Die Kosten für die ambulante Pflege

Der Anspruch auf Hilfe im Pflegefall entsteht für gesetzlich Versicherte durch Beitragszahlungen in die gesetzliche Pflegeversicherung, die die Kosten für die häusliche Pflege trägt. Die Höhe ist abhängig von der Einstufung in einen Pflegegrad und davon, ob die Pflegeleistungen durch Angehörige oder von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Bei der Versorgung durch Angehörige erhalten Sie Pflegegeld, bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst sogenannte Pflegesachleistungen. Die durch die ambulante Pflege entstehenden Kosten lassen sich nicht allgemeingültig beziffern, da sie sich am Pflegeaufwand des Pflegebedürftigen und an der Art und dem Umfang der individuellen Pflegeleistungen orientieren und unterschiedlich ausfallen können.

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