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Kosten der „24-Stunden-Pflege“

Die „24-Stunden-Pflege” ist eine Möglichkeit, um den Umzug pflegebedürftiger Angehöriger in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu vermeiden. Ob diese Pflegeform überhaupt infrage kommt, ist nicht zuletzt abhängig von der Kostenfrage. Dabei entscheiden sich Angehörige oft für eine polnische Pflegekraft, die auch nach Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 durchschnittlich deutlich günstiger ist als ihre deutschen Kolleg*innen. Um Ihnen eine tragfähige Entscheidung ohne böse Überraschungen zu ermöglichen, kommunizieren wir bei Pflegehelden die anfallenden „24-Stunden-Pflege“-Kosten transparent.

Das Wichtigste zu den Kosten der “24-Stunden-Pflege” in Kürze

  • Die Kosten für eine „24-Stunden-Pflege“ variieren aufgrund der individuellen Anforderungen und Wünsche. Bei den Pflegehelden liegen die Kosten zwischen 2.600 Euro und 3.200 Euro monatlich.
  • Neben den Kosten für die Betreuung entstehen monatliche Aufwendungen für Kost und Logis für die Pflegekraft.
  • Wenngleich die Pflegekasse die „24-Stunden-Pflege“ nicht direkt unterstützt, so lässt sich der monatliche Aufwand durch Pflegegeld und Erstattungen für die Verhinderungspflege deutlich reduzieren.

Kostenfaktoren der „24-Stunden-Pflege“

Es gibt keine pauschalen Kosten, die für alle pflegebedürftigen Personen gleichermaßen gelten. Vielmehr setzen sich die Kosten aus zahlreichen individuellen Faktoren wie beispielsweise den folgenden zusammen:

  • Situation vor Ort
  • Anzahl der pflegebedürftigen Personen im Haushalt
  • Pflegegrad
  • Angabe zur Mobilität
  • Deutschkenntnisse der Pflegekraft
  • Notwendigkeit eines Führerscheins

Die monatlichen Kosten bei Pflegehelden liegen zwischen 2.600 Euro und 3.200 Euro. Hinzu kommen jeweils einmalig 100 Euro für die Anfahrt und die Abreise der Pflegekraft, Zuschläge für einige ausgewählte Feiertage sowie freie Kost und Logis für die Pflegekraft.

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Die Angebote von Pflegehelden – alles inklusive

Auf Anfrage erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot für die „24-Stunden-Pflege“. In diesem sind bereits alle Kosten wie Steuern, Sozialabgaben für die Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie die Agenturgebühren einkalkuliert. Auch die Vergütung für die Pflegekraft ist darin bereits berücksichtigt. Deren Aufgabenspektrum beinhaltet neben der Haushaltsführung auch grundpflegerische Tätigkeiten, die Begleitung zu Ärzt*innen, Ämtern oder gemeinsame Ausflüge. Besondere Anforderungen wie Nachteinsätze werden im Vertrag schriftlich vereinbart, sodass hier ebenfalls keine versteckten Kosten anfallen.

Finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse

Eine direkte Unterstützung für die „24-Stunden-Pflege“ leistet die Pflegekasse nicht. Dennoch ist es möglich, einige der Leistungen der Pflegekasse für diese Pflegeform zu nutzen und die monatlichen Kosten damit zu reduzieren.

Zunächst hängt die Höhe der Sach- und Geldleistungen von der Einstufung in einen Pflegegrad ab. Hier ist vor allem das Pflegegeld für die „24-Stunden-Pflege“ einsetzbar zur teilw. Deckung der Kosten.

Weitere Leistungen erhalten Angehörige zur Entlastung durch die sogenannte Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, wenn für eine temporäre Abwesenheit – z. B. bei Urlaub oder Krankheit – eine Pflegekraft organisiert werden muss.

Durch die Angabe haushaltsnaher Dienstleistungen von maximal 4.000 Euro jährlich bei der Steuererklärung gemäß § 35a EstG lässt sich die Steuerlast deutlich reduzieren, soweit zu versteuerndes Einkommen vorhanden ist. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten.

Insgesamt reduzieren sich die monatlichen effektiven Kosten damit auf weniger als die Hälfte, wie das folgende Beispiel für Pflegegrad 3 veranschaulicht:

Bruttokosten der Pflegekraft pro Monat

2.600 €

monatliches Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Das Pflegegeld bemisst sich nach dem Pflegegrad und steht ihnen zu soweit Sie nicht zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst beauftragt haben, welcher Pflegesachleistung nach SGB XI bezieht. Weiterführende Informationen zu diesen und anderen finanziellen Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie hier.

–573 €

Verhinderungspflege (1.612 Euro/Jahr), monatlich anteilig

Um diesen Betrag der Verhinderungspflege von maximal 1.612 Euro/ Jahr zu erhalten, müssen die Voraussetzungen des § 39 SGB XI vorliegen. Detaillierte Informationen erhalten Sie hier Zusätzlich ist eine Aufstockung um 50% des Budgets für die Kurzzeitpflege möglich (maximal 806 Euro/ Jahr). Weiterführende Informationen zu diesen Leistungen erhalten Sie hier.

–134 €

Steuervorteile (bis 4.000 Euro/Jahr), monatlich anteilig

Die häusliche Betreuung ist eine haushaltsnahe Dienstleistung und kann daher vom Pflegebedürftigen nach den Regeln des § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch kann sich die Steuerlast um maximal 4.000 Euro/ Jahr reduzieren. Weiterführende Informationen zu dieser Möglichkeit erhalten Sie hier.

–333 €
effektive monatliche Kosten der polnischen Pflegekraft1.560 €
Pflegefinanzierung Ph

CHECKLISTE

Checkliste Finanzierung der “24-Stunden-Pflege”

Finanzierung – Die Kosten für die Alten- und Krankenpflege müssen Sie nicht komplett selbst zahlen, erfahren Sie hier wie der Staat Sie unterstützen kann. 

FAQ – Kosten der „24-Stunden-Pflege“

„24-Stunden-Pflege“ bedeutet, dass die Pflegekraft für einen gewissen Zeitraum in den Haushalt der pflegebedürftigen Person einzieht, und damit rund um die Uhr vor Ort ist. Natürlich müssen dennoch die geltenden Arbeitszeitregelungen berücksichtigt werden.

Die Pflegekraft übernimmt im Rahmen der „24-Stunden-Pflege“ Tätigkeiten der Grundpflege, kümmert sich gewissenhaft um den Haushalt und leistet der pflegebedürftigen Person Gesellschaft. Nicht enthalten hingegen sind die Leistungen der medizinischen Pflege.

Die Pflegekasse trägt die Kosten für die „24-Stunden-Pflege“ nicht direkt. Allerdings ist es möglich, das monatliche Pflegegeld sowie die Leistungen der Verhinderungspflege für diese Pflegeform zu nutzen.

Die Pflegekasse zahlt monatlich das Pflegegeld an die pflegebedürftige Person aus, dessen Höhe vom Pflegegrad abhängt. Daneben besteht die Möglichkeit, jährlich bis zu 1.612 Euro für die Verhinderungspflege zu erhalten, die ebenfalls für die häusliche Betreuung aufgewendet werden können.

Die konkreten Kosten variieren je nach Anstellungsverhältnis der Pflegekraft. Während eine selbstständig tätige und/oder examinierte Pflegekraft bis zu 5.000 Euro monatlich kosten kann, liegt die Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft durch die Pflegehelden zwischen 2.600 Euro und 3.200 Euro im Monat.

2017 wurden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Es gibt keine Vorgaben hinsichtlich des Pflegegrades bei der „24-Stunden-Pflege“. In der Regel eignet sich die Pflegeform jedoch vor allem, wenn die pflegebedürftigen Personen Unterstützung bei der Haushaltsführung und der Grundpflege benötigen oder einfach jemanden der Gesellschaft beim Abendessen leistet oder mit ihr Spazieren geht.

Die Kosten für eine „24-Stunden-Pflege“ hängen von der Situation vor Ort und von Ihren Wünschen ab, z. B. von der Anzahl der pflegebedürftigen Personen, dem Niveau der Deutschkenntnisse, Pflegegrad, Mobilität und den entsprechenden Aufgaben, die übernommen werden. Häusliche Pflege liegt bei den Pflegehelden zwischen 2.600 Euro und 3.200 Euro. Zusätzlich fallen einmalig 100 Euro für die Anreise und 100 Euro für die Abreise sowie Zuschläge für einige ausgewählte Feiertage an. Stellen Sie uns gern eine unverbindliche Anfrage. Im Angebot befinden sich alle Kosten: Steuern, Sozialabgaben für die Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung und die Agenturgebühren. Lesen Sie mehr dazu auf unserer Kostenseite.

Inhaltsverzeichnis

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CHECKLISTE

Finanzierung der
“24-Stunden-Pflege”

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