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- Pflegekasse & Pflegefinanzierung
Pflegezusatzversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine sogenannte Teilkostenversicherung, die – wie der Begriff vermuten lässt – nur für einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten aufkommt. Damit drohen im Fall der Pflegebedürftigkeit hohe Selbstbeteiligungen. Neben dem Ersparten können auch Partner:innen und die eigenen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen in die Pflicht zur Kostenübernahme genommen werden. Wer das vermeiden möchte, ist mit einer privaten Pflegezusatzversicherung gut beraten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der gesetzliche Versicherungsschutz deckt stets nur einen Teil der Kosten im Pflegefall durch festgelegte Summen, die je nach Pflegegrad variieren.
- Eine Pflegezusatzversicherung deckt die Kosten der Pflegebedürftigkeit im Alter. Dabei unterscheiden sich die Produkte hinsichtlich ihrer Beiträge und Leistungen erheblich.
- Das beliebteste Produkt hinsichtlich Flexibilität und Preis-Leistungs-Verhältnis ist die Pflegetagegeldversicherung.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung kommt nur für einen Teil der Kosten auf – Versicherte tragen im Falle des Pflegebedarfs einen hohen Eigenanteil. Für die Pflege durch Angehörige im häuslichen Umfeld ist es beispielsweise möglich, ab Pflegegrad 2 das Pflegegeld zu beantragen. Übernehmen professionelle Pflegefachkräfte die häusliche Pflege, gibt es die Option der Pflegesachleistungen. Und für die vollstationäre Pflege steht ebenfalls eine festgelegte Summe fest, wie aus der dritten Spalte der Tabelle hervorgeht.
Pflege durch Angehörige / Laien zu Hause | professionelle Pflege zu Hause | vollstationäre Pflege im Heim | |
Pflegegrad 1 | 0 Euro* | 0 Euro* | 0 Euro* |
Pflegegrad 2 | 332 Euro | 761 Euro | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 573 Euro | 1.432 Euro | 1.262 Euro |
Pflegegrad 4 | 765 Euro | 1.778 Euro | 1.775 Euro |
Pflegegrad 5 | 947 Euro | 2.200 Euro | 2.005 Euro |
* Zusätzlich steht jeder pflegebedürftigen Person unabhängig von ihrem Pflegegrad (d. h. auch Pflegegrad 1) ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich für Unterstützungsleistungen im Alltag zu.
Ein hoher Eigenanteil der Versicherten droht
Doch auch, wenn diese Summen hoch erscheinen – spätestens für die Pflege im Heim reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse bei Weitem nicht aus. Der Eigenanteil liegt im bundesweiten Durchschnitt bei 2.015 Euro, bei der Pflege im häuslichen Umfeld immerhin bei 600 Euro (https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/pflegeversicherung-pflegezusatzversicherung-100.html).
Für diesen kommen die Versicherten mit ihrem Ersparten selbst auf. Eine Ausnahme ist hier lediglich das sogenannte Schonvermögen nach § 90 SGB XII. Auch Ehegatten und Lebenspartner*innen können an den Kosten beteiligt werden, die eigenen Kinder ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro. Reicht all das nicht aus, springt in letzter Instanz das Sozialamt ein.
Was leistet die Pflegezusatzversicherung?
Eine private Pflegezusatzversicherung dient dazu, den Eigenanteil im Falle der Pflegebedürftigkeit zu reduzieren oder aber komplett zu übernehmen. Das verhindert, dass Sie Ihr Erspartes angreifen müssen und dennoch nicht auf eine hohe Pflegequalität zu verzichten brauchen.
Der genaue Leistungsumfang variiert dabei je nach Modell. Von der Übernahme der tatsächlichen Kosten über die Zahlung eines Tagesgeldes bis hin zu einer Rentenzahlung, die zur freien Verfügung steht, ist alles möglich. Damit einher geht nicht nur ein großer Unterschied in den Beitragshöhen, sondern auch in der Flexibilität der Verträge.
Welche Formen der Zusatzversicherung gibt es?
Anbieter von Pflegezusatzversicherungen bieten drei unterschiedliche Modelle an:
- Pflegekostenversicherung
- Pflegerentenversicherung
- Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegekostenversicherung
Bei der Pflegekostenversicherung gibt es wiederum zwei unterschiedliche Varianten:
- Die erste Variante verdoppelt einfach die Leistungen, die die gesetzliche Pflegekasse bietet, ohne zusätzlichen Nachweis. Dadurch steigen die Beträge in Abhängigkeit zum Pflegegrad automatisch an.
- Bei der zweiten Variante tritt die Versicherung für die Kosten ein, die nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckt sind. Hier ist ein Nachweis über alle Kosten erforderlich. Der Nachteil: Es sind nur Leistungen abgedeckt, die im Katalog der Versicherung aufgelistet sind. Auch ist die Maximalsumme bei vielen Verträgen begrenzt.
Beiden Modellen ist gemein, dass die Zusatzversicherung im Falle der häuslichen Pflege durch Angehörige nur geringe Summen erstattet. Damit eignet sich dieses Modell insbesondere, wenn man sich sicher ist, dass die Pflege im Alter durch professionelle Dienste erfolgen wird.
Vorteile | Nachteile |
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Die Pflegerentenversicherung
Bei dieser Variante – der Pflegeversicherung als Lebensversicherung – stehen die Beiträge für die gesamte Laufzeit fest. Im Leistungsfall zahlt die Versicherung eine monatliche Rente, über die man frei verfügen kann. Die Zahlungen sind hier in der Regel nach dem Pflegegrad gestaffelt. Manchmal gibt es mit Pflegegrad 1 oder sogar 2 noch kein Geld und die volle Rentenhöhe bei einigen Anbietern erst mit Pflegegrad 5. Tritt die Pflegebedürftigkeit ab einem bestimmten Alter nicht ein, werden Leistungen teilweise als monatliche Rentenleistungen erbracht.
Bei dieser Versicherungsart sind die Tarife vergleichsweise hoch, sodass Expert*innen aufgrund des Preis-Leistungs-Verhältnisses eher von der Variante abraten.
Vorteile | Nachteile |
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Die Pflegetagegeldversicherung
Wie bei der Pflegerentenversicherung zahlt der Anbieter im Falle der Pflegebedürftigkeit eine feste Summe (hier pro Tag), die vom Pflegegrad abhängt und unabhängig von tatsächlich anfallenden Kosten zur freien Verfügung steht. Auch hier wird der volle Betrag meist erst ab Pflegegrad 5 erstattet.
Die Beitragshöhe hängt vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand ab – je später der Abschluss, desto höher die monatlichen Beiträge. Menschen mit Vorerkrankungen haben grundsätzlich schlechte Karten oder zahlen einen zusätzlichen Risikozuschlag.
Vorteile | Nachteile |
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Pflege-Bahr als Sonderform der Pflegetagegeldversicherung
Pflege-Bahr ist eine Versicherung mit staatlicher Förderung beim Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung. Das Angebot richtet sich vor allem an Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen, denn diese Versicherungen dürfen niemanden ablehnen, d. h., es findet keine Gesundheitsprüfung statt.
Den Versicherten stehen bei einer Pflegebedürftigkeit mindestens 600 Euro monatliches Pflegegeld bei Pflegegrad 5 zu, die Leistungen der Pflegegrade 1–4 sind gestaffelt. Voraussetzung für die Förderung von 5 Euro ist eine monatliche Mindestbeitragssumme von 10 Euro.
Hier ist also Vorsicht geboten, da die Beiträge oft höher sind und eine Dynamisierung der Leistungen nicht vorgesehen ist. Auch ist es nicht unüblich, dass die Beiträge im Falle einer Pflegebedürftigkeit im Pflegefall weitergezahlt werden müssen und nach Vertragsschluss eine fünfjährige Wartezeit ohne Anspruch auf Leistungen gegeben ist.
Vorteile | Nachteile |
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Für wen lohnt sich die Zusatzversicherung?
Nicht jedes Produkt eignet sich für alle Menschen gleichermaßen. Fest steht jedoch, dass die Beiträge oft auch im Rentenalter anfallen, sodass sichergestellt sein sollte, dass das Einkommen langfristig ausreichend hoch ist. Es ist in jedem Fall lohnenswert, sich Gedanken über die finanzielle Situation im Alter zu machen. Fragen, die dabei helfen, sind beispielsweise:
- Wie hoch ist das Einkommen im Alter durch Rente, Kapitaleinkünfte oder auch Mieteinnahmen?
- Welche Fixkosten stehen diesem gegenüber?
- Reicht die Differenz aus, um die monatlichen Kosten im Falle der Pflegebedürftigkeit zu decken?
- Ist das Ersparte hoch genug, um den Mehrbedarf gegebenenfalls für mehrere Jahre zu decken?
Auch ist zu bedenken, dass rund die Hälfte aller Pflegebedürftigen laut Statistischem Bundesamt einen anerkannten Pflegegrad von 1 oder 2 hat. Es ist somit vorteilhaft, einen Vertrag abzuschließen, bei dem auch in diesen Pflegegraden 300 bis 600 Euro und bei einem Aufenthalt im Pflegeheim unabhängig vom Pflegegrad mindestens 1.500 Euro monatlich ausgezahlt werden.
Wichtig ist, dass Sie zunächst existenzielle Bedrohungslagen – beispielsweise durch eine Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung – abdecken, bevor Sie über den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nachdenken. Bei dieser ist ein Abschluss im Alter von 50plus in der Regel noch ausreichend.
Sind Beitragserhöhungen im Alter zulässig?
Immer wieder berichten Verbraucherzentralen davon, dass die Beiträge der Zusatzversicherungen im Alter zwischen 30 und 70, manchmal um sogar 100 Prozent ansteigen. Diese Erhöhungen sind allerdings nur zulässig, wenn sich entweder die Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeit ändern. Die Gründe dafür müssen die Anbieter in einer Mitteilung konkret erläutern. Die Prüfung dessen lässt sich allerdings nur vor Gericht klären, sodass Verbraucher:innen den Erhöhungen meist eher machtlos gegenüberstehen.
Möglichkeiten, um die Beiträge dennoch zu begrenzen, sind beispielsweise:
- Widerspruch gegen künftige Dynamisierungen, die monatliche Beiträge teilweise unverhältnismäßig steigern
- Tarifwechsel innerhalb der Versicherung
Vorsicht geboten ist hingegen sowohl bei einer Kündigung als auch einer Beitragssenkung, da die bereits eingezahlten Beträge entweder komplett weg sind oder der Leistungsumfang deutlich reduziert wird.
Anbieter vergleichen
Der Leistungsumfang von Pflegezusatzversicherungen variiert bei verschiedenen Anbietern teilweise erheblich. Da dieser die Lebensqualität im Alter jedoch maßgeblich beeinflussen kann, lohnt sich ein ausführlicher Check vor Vertragsabschluss allemal.
Einen groben Überblick bieten hier Onlinerechner, um einige Anbieter in die engere Wahl zu nehmen. Bei diesen können Sie unverbindliche Angebote einholen, die Ihren individuellen Gesundheitszustand, ggf. Vorerkrankungen und Ihr Alter berücksichtigen. Weitere Kriterien, die bei einer Entscheidung zugunsten einer Pflegezusatzversicherung von Bedeutung sind, können sein:
- Notwendigkeit der anerkannten Pflegebedürftigkeit nach eigenen Kriterien oder auf der Basis des MDK
- Beitragsfreiheit im Versicherungsfall
- Leistungsumfang, z. B. auch für häusliche oder stationäre Pflege
- mögliche Beitragserhöhungen oder stabile Beiträge
- Versicherungsleistungen bei jedem Pflegegrad
- Auszahlung der Leistungen auch bei Auslandsaufenthalt
- einmalige Zahlung im Pflegefall
Alternativen zur Pflegezusatzversicherung
Nicht jeder Mensch möchte sich über viele Jahre an eine Zusatzversicherung binden, sondern zu jedem Zeitpunkt über das Ersparte frei verfügen. Eine Alternative zur Zusatzversicherung ist hier beispielsweise ein Tagesgeldkonto, auf das man monatlich eine feste Summe einzahlt. So können sich nach 20–30 Jahren auch Beträge ansammeln, die den Pflegebedarf im Alter decken.
Daneben gibt es weitere Anlageformen, mit denen Sie ein Vermögen für das Alter ansparen können, das dann zur freien Verfügung steht. Das können Kapitallebensversicherungen oder auch Sparpläne mit Fonds und Wertpapieren sein. Natürlich ist auch Immobilienbesitz eine gute Altersvorsorge. So generieren dauerhafte Mieteinnahmen aus einem Mehrfamilienhaus eine sichere Einnahmequelle, um im Alter einen möglichen Pflegebedarf zu deckeln.
Weiterführende Informationen und hilfreiche Links
- Das Gesetz zum Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb der Versicherung
- Bei unverhältnismäßigen Beitragssteigerungen beraten die Verbraucherzentralen
- Informationen zum steuerlichen Absetzen der Vorsorgeaufwendungen gibt der Lohnsteuerhilfeverein
- Informationen rund um die Pflegeversicherung in Deutschland auf Wikipedia
- Das aktuelle Themenpaket Pflege und Versicherung der Stiftung Warentest
- Ein Test der Stiftung Warentest von Pflegetagegeldversicherungen, der häufigsten Versicherung in diesem Bereich