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Leistungen der Pflegeversicherung 2022

Den Überblick bei den Leistungen der Pflegeversicherung zu behalten, ist nicht ganz einfach. Es gibt nicht nur eine Vielzahl unterschiedlicher Geld- und Sachleistungen, auch deren Höhe wird immer wieder angepasst. So ändern sich 2022 als Ergebnis der Pflegereform 2021 wieder einige Details. Wir haben alle Versicherungsleistungen für 2022 zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen Geld- und Sachleistungen.
  • Im Jahr 2022 erhöhen sich die Beträge für Pflegesachleistungen um 5 % und Kurzzeitpflege um 10 %.
  • Ab dem kommenden Jahr gibt es die Möglichkeit, digitale Pflegeanwendungen mit monatlich bis zu 50 Euro abzurechnen. Erste Anwendungen stehen vermutlich jedoch nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2022 bereit.

Geldleistungen der Pflegeversicherung

Die einzige Leistung, die pflegebedürftigen Personen direkt als Geldleistung zukommt, ist das Pflegegeld. Dieses erhalten Menschen ab Pflegegrad 2 in voller Höhe, wenn keine weiteren Sachleistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Für gewöhnlich geben die Betroffenen die Summe an pflegende Angehörige als Aufwandsentschädigung weiter. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad.

Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2

Die meisten Leistungen rechnet die Pflegeversicherung direkt mit dem Pflegedienst ab oder erstattet nach der Vorlage von Rechnungen die tatsächlich angefallenen Kosten bis zu einem festgelegten Höchstsatz. Dieser richtet sich bei vielen Leistungen nach dem anerkannten Pflegegrad und gilt für Personen ab Pflegegrad 2.

Pflegesachleistungen

Die Höhe der Pflegesachleistungen ändert sich 2022 geringfügig. Begründet wird dies durch den Mehraufwand durch die Corona-Pandemie. Die Pflegekasse erstattet die Kosten für ambulante Pflegedienste, wobei üblicherweise eine direkte Abrechnung stattfindet. Schöpft eine pflegebedürftige Person die Sachleistungen monatlich nicht in vollem Umfang aus, besteht die Möglichkeit der prozentual anteiligen Auszahlung des Pflegegeldes.

Bis zu 40 % des ambulanten Sachleistungsbeitrags können darüber hinaus für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag aufgewendet werden. Dieser Umwandlungsanspruch setzt einen Kostenerstattungsantrag bei der Pflegekasse voraus.

Tages- und Nachtpflege

Personen, die tagsüber oder auch während der Nacht einen besonderen Betreuungsbedarf haben, können stundenweise auf Angebote der Tages- und Nachtpflege zugreifen. Inbegriffen sind hier auch die Fahrtkosten, um die Person zu Hause abzuholen.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege dient der Überbrückung von Zeiten, in denen die eigentliche Pflegekraft z. B. urlaubsbedingt verhindert ist. Die Leistung kann maximal für einen Zeitraum von 6 Wochen jährlich beansprucht werden. Die Höhe des Pflegegeldes reduziert sich in dieser Zeit auf die Hälfte.

Darüber hinaus ist eine Aufstockung aus der Kurzzeitpflege möglich, wenn diese nicht in Anspruch genommen wird. Trotz der Aufstockung der Kurzzeitpflege im Jahr 2022 bleibt es in diesem Fall jedoch bei 806 Euro (d. h. 50 % der bisherigen Maximalsumme), die maximal auf die Verhinderungspflege übertragen werden können.

Kurzzeitpflege

Sowohl zur Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt als auch bei Problemen in der häuslichen Pflege stellt die Kurzzeitpflege eine Möglichkeit dar, pflegebedürftige Personen kurzzeitig stationär unterzubringen. Der Anspruch besteht für maximal 8 Wochen im Jahr. In dieser Zeit halbiert sich der Bezug des Pflegegeldes auf die Hälfte.

Der Maximalbetrag der Kurzzeitpflege kann durch die Verhinderungspflege aufgestockt werden. Bisher erfolgte durch den Übertrag der vollen Summe eine Verdoppelung. Durch die Erhöhung der Leistungen der Kurzzeitpflege im Jahr 2022 um 10 % ist das nicht mehr komplett der Fall.

Vollstationäre Pflege

Die Leistungen der Pflegeversicherung zur vollstationären Versorgung beinhalten die Pflegekosten für die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim. Daneben besteht in Pflegeeinrichtungen ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad. Auch die Kosten für Unterbringung und Verpflegung tragen die pflegebedürftigen Personen ebenso selbst wie die sogenannten Investitionskosten, die Pflegeheime für ihre Aufwendungen verlangen.

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 1

Auch Personen mit einem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einige Leistungen aus der Pflegeversicherung. Hier gibt es einen Pauschalbetrag, der für alle Pflegegrade gleich hoch ist.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag dient zweckgebunden der Entlastung pflegender Angehöriger sowie der Förderung von Selbstständigkeit und Selbstbestimmung. Möglich ist auch die Nutzung zur Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder für Leistungen zugelassener Pflegedienste oder Betreuungspersonen. Ein nicht voll ausgeschöpfter Betrag kann auf die folgenden Monate auch nach Jahresende bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.

Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen

Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben neben ihren Leistungen einen Anspruch auf den sogenannten Wohngruppenzuschlag, wenn sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Dieser dient der Organisation einer gemeinschaftlichen Pflege und ist an weitere Bedingungen geknüpft.

Pflegehilfsmittel

Als Pflegehilfsmittel gelten Geräte und auch Sachmittel, die für die häusliche Pflege erforderlich sind bzw. diese vereinfachen. Bei regelmäßigen Bedarfen ist die direkte Abrechnung durch eine Apotheke oder ein Fachgeschäft mit der Pflegekasse möglich.

Die eigentliche Summe von 40 Euro wurde im Rahmen der Corona-Pandemie auf 60 Euro aufgestockt, um den steigenden Preisen und dem erhöhten Bedarf an Hilfsmitteln gerecht zu werden. Diese Regelung ist derzeit allerdings auf den 31.12.2021 begrenzt, wenngleich eine Fortsetzung wahrscheinlich scheint.

Digitale Pflegeanwendungen

Erstmals im Jahr 2022 erhalten pflegebedürftige Personen Leistungen für die Nutzung digitaler Pflegeanwendungen. Dies wurde durch das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beschlossen. Inbegriffen sind hier auch Anwendungen, die vorrangig von pflegenden Angehörigen zugunsten der pflegebedürftigen Person genutzt werden.

Was sind DiPAs?

Digitale Pflegeanwendungen auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendungen können von Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand zu verbessern oder zu stabilisieren. Zudem fallen Anwendungen, die der Verbesserung der Kommunikation mit Pflegepersonen dienen, sowie bestimmte Formen der Pflegeberatung unter die DiPAs.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Damit pflegebedürftige Personen möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben können, ist unter Umständen eine Anpassung des Wohnraums notwendig, um diesen barrierefreier zu gestalten. Die Pflegeversicherung unterstützt einzelne Maßnahmen mit einer Einmalzahlung. In Wohngemeinschaften ist hierfür maximal der vierfache Betrag möglich.

Kostenlose Beratung

Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung sowie auf Pflegekurse. Bei pflegebedürftigen Personen ab einem Pflegegrad 2 findet diese halbjährlich im eigenen Haushalt statt, im Falle des Pflegegrades 4 oder 5 sogar vierteljährlich.

Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflegeperson

Auch Pflegepersonen können Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind dies Beiträge zur Rentenversicherung, um eine soziale Absicherung zu gewährleisten. Daneben besteht die Möglichkeit, das Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.

Die Leistungen der Pflegeversicherung 2022 im Überblick

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld 316 € 545 € 728 € 901 €
Pflegesachleistung mtl. 724 € 1.363 € 1.693 € 2.095 €
Pflegeberatung Icon Awesome Check Icon Awesome Check Icon Awesome Check Icon Awesome Check Icon Awesome Check
Beratung zu Hause Icon Awesome Check halbj. halbj. viertelj. viertelj.
Pflegekurse Icon Awesome Check Icon Awesome Check Icon Awesome Check Icon Awesome Check Icon Awesome Check
Tages- und Nachtpflege 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Entlastungsbetrag 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Verhinderungspflege jähr. / inkl. Aufstockung Kurzzeitpflege 1.612 € / 2.418 € 1.612 € / 2.418 € 1.612 € / 2.418 € 1.612 € / 2.418 €
Kurzzeitpflege jähr. / inkl. Aufstockung Verhinderungspflege 1.774 € / 3.386 € 1.774 € / 3.386 € 1.774 € / 3.386 € 1.774 € / 3.386 €
Kombinationsleistung möglich möglich möglich möglich
Umwandlung 40 % ambulanter Sachleistungsbetrag 290 € 545 € 677 € 838 €
Zusätzl. Lstg. in ambulant betreuten Wohngruppen 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pflegehilfsmittel 40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Digitale Pflegeanwendungen DiPA 50 € 50 € 50 € 50 € 50 €
Technische Pflegehilfsmittel Icon Awesome Check Icon Awesome Check Icon Awesome Check Icon Awesome Check Icon Awesome Check
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen je Maßn. 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen Icon Awesome Check Icon Awesome Check Icon Awesome Check Icon Awesome Check
Zusätzliche Lstg. bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Icon Awesome Check Icon Awesome Check Icon Awesome Check Icon Awesome Check
Vollstationäre Pflege 125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Pflege in vollst. Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen 266 € 266 € 266 € 266 €
Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen Icon Awesome Check Icon Awesome Check Icon Awesome Check Icon Awesome Check Icon Awesome Check

FAQ – Pflegeversicherungsleistungen

Es gab Pläne, das Pflegegeld zum 01.07.2021 um 5 Prozent zu erhöhen. Dieses Vorhaben wurde jedoch gestrichen, sodass das Pflegegeld seit nunmehr 2017 unverändert blieb.

Ursprünglich war geplant, alle Leistungen der Pflegeversicherung zu erhöhen, um einen Inflationsausgleich zu schaffen. Letztlich haben sich die Gesetzgeber allerdings in einem neuen Gesetzesentwurf nur auf einige wenige Erhöhungen bei den Sachleistungen und der Kurzzeitpflege geeinigt.

Die Höhe des Pflegegeldes ist auch im kommenden Jahr unverändert. Pflegegrad 1 erhält weiterhin kein Pflegegeld, Pflegegrad 2: 316 €, Pflegegrad 3: 545 €, Pflegegrad 4: 728 € und Pflegegrad 5: 901 €.

Bei der Verhinderungspflege ändert sich im Jahr 2022 nichts. Lediglich bei der Kurzzeitpflege wurden Veränderungen vorgenommen, wobei die gegenseitigen Aufstockungsmöglichkeiten davon nicht betroffen sind.

Bei der Verhinderungspflege hat sich im laufenden Jahr nichts geändert. Pläne, die Leistungen der Pflegeversicherung zu erhöhen, wurden weitgehend nicht umgesetzt. Das gilt auch für die Verhinderungspflege.

Eine Barauszahlung der Verhinderungspflege ist nicht möglich. Die Pflegekasse trägt die Kosten gegen Vorlage einer ordentlichen Rechnung. Pflegen Angehörige eine Person, gelten zudem weitere Besonderheiten.

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