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Pflegegrade im Überblick: Leistungen & Beantragung

Die Einstufung in den Pflegegrad entscheidet über die Höhe der finanziellen Unterstützung der Pflegekassen, die pflegebedürftige Personen von der Pflegekasse erhalten. Die Pflegegrade haben im Jahr 2017 die bis dato geltenden Pflegestufen ersetzt. Maßgeschneiderte Leistungen, die sich nicht nur nach den körperlichen, sondern auch nach den psychischen bzw. kognitiven Einschränkungen richten, sind das Ergebnis.

Doch wie viele Pflegegrade gibt es und wie klappt die Zuteilung eines Pflegegrades? Das und mehr verraten wir Ihnen jetzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Von der Einstufung in einen Pflegegrad hängt die Art und Höhe der Leistungen ab, die Betroffene von der Pflegekasse im Fall der Pflegebedürftigkeit erhalten.
  • Den Pflegegrad ermittelt der MDK (MEDICPROOF bei Privatversicherten) im Rahmen einer Begutachtung – hier werden der Pflegebedarf und das Maß der Selbstständigkeit ausgelotet.
  • Die fünf Pflegegrade berücksichtigen kognitive wie physische Beeinträchtigungen gleichermaßen, sodass auch Menschen mit Demenz Leistungen erhalten.
  • Die Pflegekassen-Leistungen entlasten sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige.

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, die den individuellen Pflegebedarf einer Person bewertet. Er ist eine Maßzahl, die von der Pflegeversicherung verwendet wird, um die Höhe der Leistungen zu bestimmen, die eine pflegebedürftige Person von der Versicherung erhalten kann. Es gibt fünf Pflegegrade, die von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) reichen.

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt auf Basis eines Begutachtungsverfahrens durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter. Dabei werden verschiedene Bereiche wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Probleme sowie die Fähigkeit, alltägliche Aktivitäten auszuführen, bewertet. Wer welchen Pflegegrad erhält, darüber bestimmt die Punktevergabe im Rahmen einer Begutachtung. Diese gibt Aufschluss über die Selbstständigkeit einer Person im Alltag.

Der Pflegegrad ist keineswegs auf Menschen im fortgeschrittenen Alter beschränkt, sondern kann sich auch durch eine Krankheit wie Multiple Sklerose, Epilepsie oder eine psychische Erkrankung ergeben. Seit der Pflegereform im Jahr 2017 werden kognitive oder psychische Beeinträchtigungen in die Pflegebeurteilung einbezogen, sodass auch Menschen mit Demenz schneller einen Anspruch auf die Pflegekassen-Leistungen haben.

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Unser Service für Sie

Dr. Johannes Wimmer berät Sie zum
Thema „Pflegegrade“

Gut zu wissen!

Die Pflegegrade richten sich nicht länger nach dem zeitlichen Aufwand, so wie es bei den Pflegestufen war, sondern nach den Bedürfnissen der Betroffenen.

So stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad und beanspruchen die Pflegebegutachtung

Für die Anerkennung eines Pflegegrades ist zunächst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, kurz MDK, (bei Privatversicherten MEDICPROOF) erforderlich. Dieser überprüft die Pflegebedürftigkeit einer Person anhand eines Kriterienkataloges. Anschließend spricht der MDK eine Empfehlung an die Pflegekasse aus. Um einen Pflegegrad zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Zunächst stellen Sie für sich oder eine pflegebedürftige Person (sofern eine Vollmacht vorliegt) einen schriftlichen oder telefonischen Antrag auf Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse.
  2. Diese beauftragt für die Begutachtung den MDK, der sich zwecks einer Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzt.
  3. Die Begutachtung erfolgt bestenfalls im Beisein einer weiteren Person, die den Alltag sowie besondere Herausforderungen schildern kann – sie vermittelt so ein realistisches Bild des tatsächlichen Pflegeaufwands.
  4. Anhand der ermittelten Gesamtpunktzahl nach den Begutachtungskriterien spricht der MDK eine Empfehlung an die Pflegekasse aus. Diese teilt Ihnen bis spätestens 25 Tage nach Antragstellung die Einstufung in einen Pflegegrad mit.

Nun haben Sie einen Anspruch auf die Leistungen des jeweiligen Pflegegrades. Sie sind mit der Einstufung nicht einverstanden? Dann machen Sie von Ihrem vierwöchigen Recht auf Widerspruch Gebrauch.

Von Pflegegrad Punkten zu Pflegegradleistungen

Die Gutachter:innen vom Medizinischen Dienst legen bei der Pflegebegutachtung das sogenannte Bewertungsassessment zugrunde. Dabei wenden sie einen Kriterienkatalog, der aus sechs verschiedenen Kategorien mit insgesamt 64 spezifischen Kriterien besteht, an. Die Punkte aus jeder Kategorie werden anhand einer festgelegten Prozentzahl gewichtet. Am Ende ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die den Pflegegrad markiert.

Zu jedem Kriterium gibt es zwischen 0 und 3 bzw. 4 Punkte. Diese machen deutlich, wie selbstständig eine Person ihre Aufgaben noch erledigen kann. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto höher ist letztlich auch der Pflegegrad.

Kriterien der Pflegebegutachtung

Die Gutachter:innen vom Medizinischen Dienst legen bei der Pflegebegutachtung das sogenannte Bewertungsassessment zugrunde. Dabei wenden sie einen Kriterienkatalog, der aus sechs verschiedenen Kategorien mit insgesamt 64 spezifischen Kriterien besteht, an. Die Punkte aus jeder Kategorie werden anhand einer festgelegten Prozentzahl gewichtet. Am Ende ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die den Pflegegrad markiert.

Mobilität

Stabilität und Fortbewegung

10 %

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Orientierung und Teilnahme im Alltag, räumliche und zeitliche Orientierung

7,5 %15 % der Kategorie mit dem höheren Wert

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

ängstliches, depressives oder aggressives Verhalten

7,5 %

Selbstversorgung

Selbstständigkeit bei der Körperpflege und der Nahrungsaufnahme

40 %

Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Medikamenteneinnahme, Arztbesuche

20 %

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Gestaltung des Tagesablaufs, Kontaktaufnahme zu anderen Menschen

15 %

Gut zu wissen

Bei der Pflegebegutachtung ist es wichtig, dass Antragsteller:innen nicht aus Scham versuchen, ihre Situation zu verschleiern. Erzielen sie deswegen weniger Pflegegrad-Punkte, erhalten sie womöglich auch weniger Leistungen als ihnen normalerweise zustehen.

Pflegegradrechner: Pflegegrad im Internet bestimmen?

Im Internet stoßen Sie auf sogenannte Pflegegradrechner. Hier finden Sie mit wenigen Angaben heraus, welcher Pflegegrad Ihnen möglicherweise zusteht. Doch Achtung: Dabei handelt es sich lediglich um eine Selbsteinschätzung. Gutachter:innen vom Medizinischen Dienst sind sehr erfahren und wissen genau, welcher Hilfsbedarf bei Pflegebedürftigen vorliegt – vertrauen Sie also auf die Expert:innen. Möchten Sie zuvor trotzdem eine grobe Orientierung erhalten, können Sie beispielsweise den Pflegegradrechner vom Verbund Pflegehilfe nutzen.

Welche Pflegegrade gibt es?

Pflegegrad 1 bedeutet lediglich geringe Einschränkungen im Alltag, sodass die Pflegekasse hier im Wesentlichen keine Leistungen für die Pflege bereitstellt. Dennoch lässt sich über den Entlastungsbetrag zum Beispiel eine Haushaltshilfe organisieren. Daneben stehen Gelder für die Anpassung des Wohnraums oder auch den Hausnotruf zur Verfügung.

Alle Infos rund um den Pflegegrad 1

Pflegegrad 2 bringt bereits erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit sich. Entsprechend stehen pflegenden Angehörigen hier alle Leistungen der Pflegekasse wie Tages- und Nachtpflege oder der Entlastungsbetrag offen, um die optimale Pflegequalität zu erzielen, ohne selbst Überlastungen zu erleiden.

Alle Infos rund um den Pflegegrad 2

Pflegegrad 3 trifft häufig auf Menschen mit einer fortgeschrittenen Demenz zu. Hier können beispielsweise Angebote der Tages- oder Nachtpflege zu einer wirksamen Entlastung der Angehörigen beitragen.

Alle Infos rund um den Pflegegrad 3

Pflegegrad 4 liegt bei Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vor. Der pflegerische Aufwand für Pflegepersonen ist hier erheblich, sodass Angehörige immer wieder Auszeiten oder auch professionelle Unterstützung benötigen.

Alle Infos rund um den Pflegegrad 4

Pflegegrad 5 geht mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Situation einher. Nicht selten sind Betroffene bettlägerig oder leben in einer Pflegeeinrichtung, da der zeitliche und emotionale Aufwand für Angehörige kaum mehr zu stemmen ist. Auch hier gibt es umfassende Leistungen durch die Pflegekasse.

Alle Infos rund um den Pflegegrad 5

Pflegegrade: Leistungen im Überblick

Mit steigendem Pflegebedarf nehmen auch die zur Verfügung stehenden Pflegekassen-Leistungen zu. Während Pflegegrad 1 lediglich geringe Mittel für die Finanzierung von Alltagshilfen vorsieht, können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 eine Vielzahl von Angeboten nutzen, die auch der Entlastung pflegender Angehöriger dienen. Die entsprechenden Gesetzestexte zu den Leistungen finden Sie in §§ 36 ff. SGB XI. Übrigens: Neben Sachleistungen stellen ausgewählte Pflegegrade auch Geldleistungen zur Verfügung.

Pflegegrad und Leistungen: Pflegegeld

Pflegebedürftige, die durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Personen gepflegt werden, erhalten das Pflegegeld als monatliche Geldleistung. Dabei ist eine Kombination mit den Pflegesachleistungen möglich, um die optimale Pflegequalität zu erzielen.

Mehr zum Pflegegeld.

PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
332 €573 €765 €947 €

Pflegegrad und Leistungen: Pflegesachleistungen

Erfolgt die Pflege ganz oder in Teilen durch professionelle Pflegedienste haben Sie einen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Diese rechnen die Pflegedienste direkt mit der Pflegekasse ab. Nicht genutzte Sachleistungen können Sie sich prozentual anteilig als Pflegegeld auszahlen lassen.

Mehr zu Pflegesachleistungen.

PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
761 €1.432 €1.778 €2.200 €

Pflegegrad und Leistungen: Tages- und Nachtpflege

Angebote der Tages- und Nachtpflege entlasten Angehörige temporär und stellen beispielsweise bei Demenzkranken eine durchgehende Versorgung sicher. Die Pflegekasse trägt hier die Pflegekosten sowie die Fahrtkosten.

Mehr zur Tages- und Nachtpflege

PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
689 €1.298 €1.612 €1.995 €

Pflegegrad und Leistungen: Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag steht Ihnen unabhängig vom Pflegegrad zu. Dieser ist vielseitig einsetzbar und kann im Optimalfall sogar bis zu 18 Monate rückwirkend beantragt werden, sodass Sie außergewöhnliche Kosten damit decken können.

Mehr zu den Konditionen, zur Beantragung, zu Fristen und Verwendungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags.

PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
125 €

Pflegegrad und Leistungen: Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege greift bei einem temporären Pflegebedarf, zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Der Bezug ist auf 8 Wochen im Jahr begrenzt und lässt sich mit den Ansprüchen einer nicht genutzten Verhinderungspflege weiter ausdehnen.

Mehr zur Kurzzeitpflege.

PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
1774 €

Pflegegrad und Leistungen: Verhinderungs- und Ersatzpflege

Auch Pflegepersonen müssen mal Urlaub bzw. eine Auszeit nehmen oder sind aus anderen Gründen zeitlich begrenzt verhindert. Damit das ohne schlechtes Gewissen erfolgen kann und die Pflege gleichzeitig reibungslos fortgesetzt wird, besteht die Möglichkeit, eine Verhinderungs- oder Ersatzpflege durch professionelle Pflegedienste zu nutzen. Die maximale Summe für diese Leistung lässt sich durch eine Verrechnung mit der Kurzzeitpflege weiter erhöhen.

Mehr zur Verhinderungspflege.

PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
1.612 €

Pflegegrad und Leistungen: Vollstationäre Pflege

Manchmal ist ein Umzug in eine stationäre Einrichtung eine passende Lösung. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Pflegekosten, wobei zusätzlich ein vergleichsweise hoher Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung anfällt.

PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
770 €1.262 €1.775 €2.005 €

Zuschuss für Pflegeheimbewohner:innen

Pflegebedürftige und pflegende Angehörige beobachten schon seit Jahren, dass die Pflegekosten in stationären Einrichtungen stetig steigen. Um Betroffene zu entlasten, zahlt die Pflegekasse seit Januar 2022 zusätzlich einen Leistungszuschuss. Die Höhe richtet sich dabei nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim. Eine Anpassung erfolgte zuletzt durch die Pflegereform 2024.

  • bis 12 Monate vollstationäre Versorgung: 15 % Zuschuss
  • über 12 Monate vollstationäre Versorgung:  30 % Zuschuss
  • über 24 Monate vollstationäre Versorgung:  50 % Zuschuss
  • über 36 Monate vollstationäre Versorgung: 75 % Zuschuss

Die Beiträge der Pflegekasse beziehen sich lediglich auf den Eigenanteil der Pflege- und Ausbildungskosten. Das Budget für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Betroffene weiterhin selbst aufbringen.

Pflegegrad und Leistungen: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

In der häuslichen Pflege spielen Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Handschuhe oder Betteinlagen eine wichtige Rolle. Während technische Hilfsmittel auf ärztliche Anordnung verschrieben und finanziert werden, steht für die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln, die zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind, eine Pauschale zur Verfügung.

PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
40 €

Pflegegrad und Leistungen: Wohnraumanpassung

Damit Pflegebedürftige möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden verbleiben können, stellt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro für Umbaumaßnahmen in Aussicht. Mit diesem Geld können Sie beispielsweise eine barrierefreie Dusche oder einen Treppenlift einbauen.

Mehr zu wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
4.000 €

Pflegegrad und Leistungen: Wohngruppenzuschuss

Leben mehrere pflegebedürftige Menschen gemeinsam in einer Wohnung, steht ihnen monatlich ein Wohngruppenzuschuss zu. Damit können sie einen Teil ihrer Pflege gemeinsam organisieren.

PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
214 €

Pflegegrad und Leistungen: Hausnotruf

Zahlreiche Unfälle ereignen sich in Abwesenheit der Pflegepersonen. Pflegebedürftige Menschen können sich zum Beispiel nach Stürzen in einer hilflosen Lage befinden. Um im Ernstfall Hilfe herbeirufen zu können, unterstützt die Pflegekasse monatlich den Betrieb eines Hausnotrufes.

Mehr zum Hausnotruf und mobilen Notrufsystemen.

PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
25,50 €

Pflegegrad und Leistungen: Kostenlose Pflegeberatung

Schließlich steht allen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen eine kostenlose Pflegeberatung zu. Diese gibt Antworten auf individuelle Fragen zur Pflege und informiert zu Hilfsmitteln oder der Wohnraumanpassung. Anlaufstellen sind Pflegekassen, Pflegestützpunkte, Kommunen oder Wohlfahrtsverbände.

FAQ – Häufige Fragen zu Pflegegraden

Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade. Diese haben im Jahr 2017 die bis dahin bestehenden drei Pflegestufen abgelöst.

Die Einstufung in einen Pflegegrad bestimmt maßgeblich darüber, welche Leistungen Pflegebedürftige von der Pflegekasse erwarten können. Generell gilt: Je höher der Pflegegrad ausfällt, desto höher ist auch der Leistungsumfang.

Versicherte, die einen Pflegegrad beantragen möchten, müssen einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ausfüllen. Im Anschluss erfolgen eine Pflegebegutachtung und die Mitteilung der Pflegekasse über den Pflegegrad.

Bei Pflegestufen und Pflegegraden handelt es sich um Klassifizierungssysteme, um die Pflegebedürftigkeit eines Menschen abzubilden. Die Pflegegrade haben die Pflegestufen allerdings im Jahr 2017 vollständig abgelöst.

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