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Haushaltshilfe: Möglichkeiten und Finanzierung

Eine Haushaltshilfe kann Pflegebedürftige und pflegende Angehörige tatkräftig bei der häuslichen Pflege unterstützen. Sie übernimmt hauswirtschaftliche Aufgaben wie das Einkaufen, Wäsche waschen oder Putzen – das alles sind Erledigungen, die Pflegebedürftige im Alltag vor große Herausforderungen stellen können.

Wir verraten Ihnen heute, wie Sie eine zugelassene Haushaltshilfe finden und welche Möglichkeiten es zur Finanzierung gibt. Ein kleiner Tipp vorweg: Die Pflegekasse beteiligt sich unter gewissen Voraussetzungen an den Kosten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Unterstützung im Haushalt entlastet Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gleichermaßen.
  • Haushaltshilfen übernehmen hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie das Waschen, Putzen und den Einkauf.
  • Pflegebedürftige können die Pflegekasse an den Kosten beteiligen, zum Beispiel mit dem Entlastungsbetrag oder den Pflegesachleistungen.
  • Die Kosten für eine Haushaltshilfe hängen maßgeblich von dem Stundenumfang und der Art der Beschäftigung ab.

Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe ist keine Pflegefachkraft, sie übernimmt ausschließlich hauswirtschaftliche Aufgaben im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen. Dazu zählen das Einkaufen, das Zubereiten von Speisen, die Reinigung der Wäsche und der Wohnumgebung.

Die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe bietet sich vor allem für Menschen an, die sich Entlastung im Alltag wünschen – das gilt gleichermaßen für pflegende Angehörige und für Pflegebedürftige selbst.

Manchmal ist es sinnvoll, über eine zertifizierte Haushaltshilfe hinaus, haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dann kommen beispielsweise Bringdienste wie „Essen auf Rädern“ oder Alltagsbegleiter:innen bzw. Betreuungsassistent:innen infrage. Sie helfen dabei, den Pflegebedürftigen mit Mahlzeiten zu versorgen und den Alltag mit Freizeitangeboten zu gestalten.

Gut zu wissen!

Wichtig ist, dass beteiligte Menschen eine spürbare Entlastung im Pflegealltag erleben. Manchmal ist dafür auch eine Kombination unterschiedlicher Unterstützungs- und Betreuungsangebote sinnvoll.

Welche Vorteile hat eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad?

Grundsätzlich kann jede Person eine Haushaltshilfe im häuslichen Umfeld einsetzen. Bei Pflegebedürftigen ist die Unterstützung aber oftmals besonders sinnvoll. Das liegt daran, dass Pflegebedürftige vor allem bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten an ihre Grenzen kommen. Wäschekörbe über mehrere Etagen zu transportieren oder 30 Minuten für eine Mahlzeit am Herd stehen – das gelingt vielen Betroffenen durch ihre körperlichen Einschränkungen nicht mehr.

Diese Vorteile hat eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad:

  • Sie übernimmt körperlich anstrengende Tätigkeiten und reduziert so auch die Sturzgefahr für Betroffene.
  • Die Haushaltshilfe entlastet pflegende Angehörige und verschafft ihnen mehr Zeit mit dem Pflegebedürftigen.
  • Durch die Unterstützung einer Haushaltshilfe können Pflegebedürftige länger im häuslichen Umfeld verbleiben.

So können Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen und finanzieren

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit denen Sie von einer Haushaltshilfe profitieren können. Die gute Nachricht: Betroffene sind hier sehr flexibel. Sie können zum Beispiel eine Haushaltshilfe über den Pflegedienst erhalten oder sie selbst anstellen, ganz wie Sie mögen.

  • Unterstützung im Haushalt über die Pflegekasse: Am einfachsten beteiligen Sie die Pflegekasse an den Kosten einer Haushaltshilfe über den sogenannten Entlastungsbetrag. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad steht für entlastende Aufwendungen ein Budget in Höhe von 125 Euro monatlich zur Verfügung. Damit die Kostenerstattung reibungslos funktioniert, muss es sich um eine zugelassene Haushaltshilfe handeln.
    Außerdem können Sie die Pflegesachleistungen beanspruchen, die auch Hilfe bei der Haushaltsführung vorsehen. In dem Fall stellt ein ambulanter Pflegedienst die Haushaltshilfe bereit.
    Können Sie sich stundenweise oder zum Beispiel aufgrund eines Urlaubs für mehrere Tage bzw. Wochen nicht um den Pflegebedürftigen kümmern, bekommen Sie die Haushaltshilfe ebenfalls über die Pflegekasse anteilig bezahlt. Das Stichwort ist hier Verhinderungspflege.
  • Haushaltshilfe selbst anstellen: Natürlich steht es Ihnen frei, die Haushaltshilfe unabhängig vom Entlastungsbetrag oder anderen Pflegekassenleistungen zu beschäftigen. Sie können die Haushaltshilfe beispielsweise sozialversicherungspflichtig oder als Minijobber:in anstellen.
    Bitte beachten Sie dabei aber, dass Sie gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge abführen oder die Unterstützung bei der Krankenkasse bzw. der Minijobzentrale melden müssen. Eine weitere, oft weniger aufwendige, Lösung ist, eine Haushaltshilfe über eine Agentur zu beziehen. In dem Fall müssen Sie keine Sozialabgaben abführen.
    Wichtig: Haushaltsnahe Dienstleistungen können bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden und so die Steuerschuld reduzieren.
  • “24-Stunden-Pflege” beanspruchen: Bei einem ausgeprägten Pflegegrad hilft eine kurzzeitige Unterstützung im Haushalt oft nicht aus. Mit einer “24 Stunden- Betreuung” können Sie die Haushaltshilfe mit der Pflege verknüpfen. Polnische „Pflegekräfte“ betreuen den Pflegebedürftigen dann mit viel Herz und nehmen ihm hauswirtschaftliche Herausforderungen ab. Zur Finanzierung können Anspruchsberechtigte das Pflegegeld einsetzen.

Was kostet eine Haushaltshilfe?

Wenn Sie sich dazu entschließen, die hauswirtschaftlichen Aufgaben privat zu vergeben und auf Pflegekassenleistungen zu verzichten, müssen Sie allein für die Kosten aufkommen. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt von dem Unterstützungsbedarf ab. Eine selbstständige Haushaltshilfe berechnet in der Regel zwischen 15 und 17 Euro Stundenlohn, zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Stellen Sie die Person fest an, kommen Lohnnebenkosten hinzu.

Übrigens: Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Menschen, die im Haushalt des Pflegebedürftigen aushelfen – dieser beträgt aktuell 10,45 Euro pro Stunde und steigt zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro an.

Haushaltshilfe finden – die besten Tipps

Eine Haushaltshilfe sollte zu den Bedürfnissen des Hilfesuchenden passen, im besten Fall stimmt auch die Chemie – schließlich verbringt die unterstützende Person einige Zeit im privaten Raum des Betroffenen.

Mit folgenden Tipps finden Sie Ihre Haushaltshilfe:

  • Fragen Sie im Freundes- und Bekanntenkreis herum: Viel beschäftigte oder ältere Menschen setzen gerne auf Haushaltshilfen. Womöglich hat jemand in Ihrer näheren Umgebung einen Tipp für eine zuverlässige Unterstützungskraft.
  • Erkundigen Sie sich nach Agenturen: Im Internet werden Sie schnell fündig, denn hier bieten verschiedene Dienstleister:innen Ihnen die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe an. Halten Sie Ausschau nach Angeboten in Ihrer Region und vergleichen Sie die Preise. Auch Bewertungen anderer Kund:innen sind in dem Zusammenhang hilfreich.
  • Durchforsten Sie die Zeitung oder die Jobbörse: Im Lokalteil der Zeitung oder in Jobbörsen können Sie ebenfalls fündig werden. Nehmen Sie Kontakt auf. Seriöse Anbieter geizen nicht mit Informationen und bieten Ihnen oft Kennenlerngespräche an.

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe

Eine selbstständige Haushaltshilfe berechnet häufig zwischen 15 und 17 Euro pro Stunde, zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Allerdings gibt es hier oft Verhandlungsspielraum, der gesetzliche Mindestlohn sollte dabei aber nicht unterschritten werden.

Möchten Pflegebedürftige die Pflegesachleistungen für die Haushaltshilfe nutzen, müssen sie mindestens Pflegegrad 2 besitzen. Das Gleiche gilt für die Verhinderungspflege. Allerdings können Pflegebedürftige, unabhängig von der Höhe ihres Pflegegrads, den Entlastungsbetrag für entlastende Aufwendungen einsetzen.

Haushaltshilfen übernehmen verschiedene hauswirtschaftliche Tätigkeiten im häuslichen Umfeld. Dazu gehört beispielsweise die Erledigung des Einkaufs, Wäsche waschen, die Wohnung reinigen oder Mahlzeiten zubereiten.

Wie viel eine Haushaltshilfe kostet, hängt von dem Beschäftigungsumfang und der Anstellungsart ab. Bei angemeldeten Personen kommen Lohnnebenkosten zu dem Stundenlohn hinzu. Mit dem Haushaltsscheck-Rechner der Minijobzentrale können Pflegebedürftige die Höhe der Arbeitgeber:innen-Abgaben ausrechnen.

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