Pflegekräfte sind nicht von verschärften Grenzregelungen zu Polen betroffen

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Keine Einschränkungen durch verschärfte Grenzregelungen zu Polen

Pflegekräfte sind nicht von verschärften Grenzregelungen zu Polen betroffen

Neue Regelungen gelten für Erntehelfer und Saisonpersonal

27.03.20 – 13:57Uhr/MW – Das Bundeinnenministerium hat Mittwoch das Einreisen von Erntehelfern und Saisonarbeitskräften aus Polen und anderen Ländern untersagt. Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass diese Regelungen nicht Ihre Betreuungskräfte betreffen. Dies bestätigte uns der Verband und die relevanten Ministerien.

Ebenso sind die Quarantänebedingungen für rückreisende Betreuungskräfte in ihr Heimatland für Polen ab heute angepasst worden. Es ist so, dass ab heute 17h alle aus Deutschland einreisenden Personen, auch die Pendler, eine 14-tätgige Quarantäne nach Grenzübertritt absolvieren müssen. Dies betrifft nun explizit auch die Betreuungskräfte. Diese Regelung ist voraussichtlich bis zum 13. April gültig. Wir gehen aber davon aus, dass diese Regelungen noch verlängert werden.

Das ist eine gute Gelegenheit, den Einsatz der Pflegekräfte noch weiter zu verlängern. Sprechen Sie gerne mit Ihrer Pflegekraft. Wir tun das ebenfalls.

Gleichzeitig können wir Ihnen mitteilen, dass die aktuellen Rekrutierungsmaßnahmen sehr gut greifen und die Anzahl der Vorschläge weiter steigt.

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Für uns als marktführende Pflegevermittlung ist es wichtig, Ihre Anforderungen im Vorfeld zu klären. Darum haben wir einen Fragebogen entworfen, in dem Sie die Situation schildern.

Pflegerin sitzt lachend mit älterer Frau

Informationen über die pflegebedürftige Person werden dort ebenso abgefragt wie Wünsche an die Pflegekraft (Nachteinsätze, Mobilität, Führerschein usw.). Auch das Spektrum der Aufgaben wird im anschließenden persönlichen Gespräch geklärt – wir wollen ja die passende Pflegekraft finden!
Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie binnen weniger Stunden eine Rückmeldung von uns, kombiniert mit einem – für Sie unverbindlichen! – Angebot. Wünschen Sie Hilfe beim Ausfüllen oder haben Sie Fragen?

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Wir haben uns die Länderverordnungen der einzelnen Bundesländer angesehen und können bestätigen, dass gemäß den Ausführungen auch unsere Betreuungskräfte von der Quarantänepflicht ausgenommen sein sollten. Eine schriftliche Bestätigung der Bundesländer ist angefordert worden.

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