Sitzlift: Kosten, Zuschüsse und bauliche Voraussetzungen

Der Sitzlift ist wohl das bekannteste Treppenliftsystem. Im Sitzen können Menschen mit einer eingeschränkten Mobilität bequem die Etage wechseln – ganz ohne fremde Hilfe. Treppenlift-Anbieter passen das System an die individuellen Gegebenheiten an, auch ein Sitzlift außen ist kein Problem. Doch der Alltagshelfer hat seinen Preis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Sitzlift hilft Menschen mit eingeschränkter Mobilität dabei, Treppen komfortabel im Sitzen zu überwinden.
  • Durch den Einbau im häuslichen Umfeld leistet der Lift einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Selbstständigkeit – das ist bei einer Pflegebedürftigkeit besonders willkommen.
  • Ein Sitzlift lässt sich fast bei jeder Treppe einbauen. Es gibt nur wenige bauliche Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen.
  • Bei einem anerkannten Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse einen Sitzlift. Andere Personen haben die Möglichkeit, Förderprogramme der KfW zu beanspruchen.

Was ist ein Sitzlift?

Ein Sitzlift ist eine elektrisch betriebene Sitzgelegenheit, die sich entlang der konzipierten Fahrbahn oder Strecke zwischen einzelnen Etagen bewegt. Die Montage erfolgt entweder auf der Innen- oder auf der Außenseite der Treppe. Der Lift besteht aus einer Sitzfläche mit Rücken- und Armlehne sowie einem Fußbrett. Durch diese bauliche Vorrichtung können Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Treppen ohne fremde Hilfe überwinden.

Welche Arten von Sitzliften und welche Ausstattungen gibt es?

Wenn Sie sich mit Sitzliften beschäftigen, stoßen Sie auf eine recht große Auswahl. Hier gibt es zum Beispiel Sitzlifte für gerade Treppen – sie lassen sich vergleichsweise einfach montieren. Sitzlifte für Kurven müssen stets an die Situation angepasst und individuell gefertigt werden. Es gibt sie als Einschienen- und als Zweischienensysteme.

Eine weitere Art von Sitzliften ist speziell für den Außenbereich konzipiert. Diese müssen wetterfest sein, weshalb beispielsweise die Antriebselektronik versiegelt ist und rostfreie Materialien zum Einsatz kommen.

Sitzlifte gibt es mit verschiedenen Ausstattungsmerkmalen. Gängige Eigenschaften der meisten Geräte sind:

  • Start- und Stopp-Funktion
  • hochklappbarer Sitz, Fußbrett und Armlehne, sodass die Treppe relativ ungehindert genutzt werden kann
  • automatischer oder manueller Drehsitz
  • Fernbedienung
  • Sicherheitsgurt
  • Sicherheitssensoren am Fußbrett, die Hindernisse erkennen, sodass der Lift gegebenenfalls sofort stoppt
  • Akku-Betrieb, das heißt, die Funktionsfähigkeit ist auch bei Stromausfall gesichert

Sitzlift: Funktionsweise und bauliche Voraussetzungen

Die Montage eines Sitzliftes erfolgt auf einer Schiene, die entweder an der Wand oder der Geländerseite angebracht wird. Für Personen mit einem hohen Körpergewicht eignet sich ein Doppelschienensystem, das über eine höhere Tragkraft verfügt. Der Sitz lässt sich in der Regel entweder automatisch oder manuell drehen, sodass ein bequemer Ein- und Ausstieg gewährleistet ist.

Vor der Fahrt legen Sie den Sicherheitsgurt an, der Lift lässt sich mit nur einem Knopfdruck in Bewegung setzen. Viele Modelle verfügen zudem über eine zusätzliche Fernbedienung, um den Lift zu rufen, wenn er sich gerade in einer anderen Etage befindet.

Ein Treppenlift lässt sich tatsächlich fast überall einbauen. Es ist egal, ob die Treppe gerade oder kurvig verläuft, eng oder auch steil ist. Schließlich wird nach einer Ausmessung die Treppenschiene stets individuell an die jeweilige Situation angepasst.

Gut zu wissen!

Mieter:innen haben ebenfalls Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zur Wohnung. Vermieter:innen sind daher verpflichtet, den nachträglichen Einbau eines Treppenliftes zu dulden, wenn Ihr Angehöriger die Wohnung anders nicht mehr erreichen kann. Dazu bedarf es jedoch eines Nachweises.

Checkliste: dann ist ein Sitzlift sinnvoll

Ein Sitzlift eignet sich für mobilitätseingeschränkte Personen, die Hilfe beim Treppensteigen benötigen. Vor allem in der häuslichen Pflege kann das Treppenliftsystem einen wertvollen Beitrag zur Selbstständigkeit leisten und Angehörige entlasten.

Für folgende Personen eignet sich ein Sitzlift in der häuslichen Pflege:

  • für Personen mit Gangunsicherheiten oder einem großen Sicherheitsbedürfnis
  • für Pflegebedürftige mit Gelenkschmerzen
  • für Menschen mit eingeschränkten koordinativen Fähigkeiten oder nachlassender Kraft
  • für Personen, bei denen ein Sturz fatale Folgen hat, beispielsweise aufgrund einer Osteoporose
  • unter Umständen für Pflegebedürftige, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sich aber bestenfalls noch selbstständig umsetzen können

Eine Grundvoraussetzung für die Nutzung ist, dass Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied sich noch alleine hinsetzen und auch wieder aufstehen kann – ansonsten muss eine Hilfsperson, beispielsweise ein pflegender Angehöriger wie Sie, bei der Nutzung anwesend sein.

Kosten eines Sitzliftes

Die Treppenlift-Kosten lassen sich pauschal nicht beziffern. Schließlich spielen zahlreiche Faktoren wie das Modell, aber auch die bauliche Umgebung sowie die Treppenart selbst eine Rolle beim Preis. Weitere Faktoren sind beispielsweise auch Ausstattung und Design, das Vorhandensein eines Wartungsvertrags sowie die Montagebedingungen. Die Preisspanne bewegt sich daher grob zwischen 2.500 und 15.000 Euro, wobei Abweichungen nach oben und unten durchaus möglich sind.

Wer sparen möchte kann auch einen Sitzlift gebraucht erwerben. Aufgrund der erforderlichen individuellen Anpassung lohnt es sich aber kaum, ein gebrauchtes Modell anzuschaffen.

Finanzierung des Sitzliftes

Angesichts der hohen Kosten spielen Sie vielleicht mit dem Gedanken, die Anschaffung komplett zu verwerfen. Allerdings gibt es verschiedene Anlaufstellen, die Ihren Angehörigen bei der Finanzierung unterstützen können. Verfügt er über einen anerkannten Pflegegrad, kann er sich beispielsweise an die Pflegekasse wenden. Diese sieht ein Budget von bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vor – für Wohngruppen gibt es sogar bis zu 16.000 Euro.

Alternativ können Sie sich auch über Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Familienmitglied die Förderung vor Beginn beantragen muss. Mehrkosten für einen Treppenlift lassen sich zudem als außergewöhnliche Belastungen bis zu einer Höhe von 4.000 Euro steuerlich absetzen. Darüber hinaus ist gegebenenfalls eine Finanzierung über die Berufsgenossenschaft möglich, wenn die Mobilitätseinschränkung eine Folge eines Unfalls ist.

FAQ – Häufig gestellte Fragen rund um Sitzlifte

Die Sitzlift-Preise richten sich stark nach den individuellen Gegebenheiten – handelt es sich um eine gerade oder kurvige Treppe, wie lang ist die Strecke, die bewältigt werden muss? Außerdem spielen das Modell und der Einsatzort (drinnen oder draußen) eine Rolle. Grob können Interessierte mit 2500 bis 15.000 Euro rechnen.

Treppenlift-Anbieter messen in der Regel zuvor die Treppe aus und machen anschließend einen Kostenvoranschlag. In einigen Fällen bedarf es keiner vorherigen Ausmessung – hier kommt ausgefeilte Technik zum Einsatz.

Da es sich bei einem Treppenlift um kein Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel handelt, übernimmt die Krankenkasse oder Pflegekasse nicht die Kosten dafür. Allerdings gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro, wenn ein Pflegegrad vorliegt.

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