Polnische Pflegekräfte
Mit dem Oberbegriff „polnische Pflegekräfte“ hat sich längst im allgemeinen Sprachgebrauch ein Synonym für die 24-Stunden-Betreuung im häuslichen Umfeld etabliert. Die Pflegekräfte aus dem Ausland entlasten Angehörige, leisten wertvolle Unterstützung im Alltag und tragen dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrem vertrauten Heim leben können.
Verwandte Artikel/Empfehlungen
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Pflegekräfte – nicht nur aus Polen
- Leistungen polnischer Pflegekräfte
- Beschäftigungsmodelle für polnische Pflegekräfte
- Kosten einer polnischen Pflegekraft
- Finanzierung polnischer Pflegekräfte
- Legale Beschäftigung der polnischen Pflegekraft
- Vor- und Nachteile der Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft
- Weiterführende Informationen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ausdruck „polnische Pflegekraft“ ist inzwischen umgangssprachlich zum Sammelbegriff für Betreuungskräfte aus Osteuropa geworden. Natürlich stammen nicht alle Menschen dieser Berufsgruppe aus Polen, sondern auch aus anderen Staaten Osteuropas.
- Die Bezeichnung „Pflegekraft“ ist oft irreführend, da es meist an einer qualifizierten Ausbildung mangelt. Genau genommen handelt es sich um Betreuungspersonen, die keine Maßnahmen der Behandlungspflege durchführen dürfen.
- Die Beschäftigung von Pflegekräften aus Osteuropa ist legal. Dabei haben Sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Beschäftigungsmodellen, bei denen Sie entweder selbst als Arbeitgeber auftreten oder eine Vermittlungsagentur nutzen.
Pflegekräfte – nicht nur aus Polen
Die polnische Pflegekraft gilt gemeinhin als Synonym für Haushaltshilfen und Betreuungspersonen aus dem osteuropäischen Raum. Dabei kommen längst nicht alle Menschen dieser Berufsgruppe aus Polen, sondern auch aus den baltischen Staaten, der Slowakei, Rumänien oder Bulgarien. Da Polen jedoch eher in die EU eingetreten ist als andere Staaten, konnten Erwerbstätige hier früher von der Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren, sodass der Markt in weiten Teilen durch polnische Kräfte dominiert ist.
Der Begriff der Pflegekraft ist dabei allerdings mit Vorsicht zu genießen. Streng genommen handelt es sich um Betreuungskräfte, weil oft eine qualifizierte Ausbildung fehlt, die einer hier anerkannten examinierten Pflegefachkraft entspricht. Daher bleiben die Tätigkeiten der ausländischen Pflegekräfte in der Regel auf den Bereich der Grundpflege beschränkt, während die Behandlungspflege – Medikamentengabe, Messen des Blutdrucks oder auch das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen – den professionellen Kräften ambulanter Pflegedienste vorbehalten bleibt.
Leistungen polnischer Pflegekräfte
Hat die polnische Pflegekraft keine Fachausbildung absolviert, bleiben die Leistungen auf die Grundpflege beschränkt. Sind medizinische Maßnahmen der Behandlungspflege notwendig, bedarf es zusätzlich eines professionellen Pflegedienstes, der diese Aufgaben verrichten darf. Die Tätigkeitsbereiche der Pflegekraft sind damit im Wesentlichen:
- Grundpflege: Unterstützung bei der Körperpflege und Nahrungsaufnahme sowie Förderung von Eigenständigkeit und Mobilität
- Haushaltshilfe, z. B. beim Putzen oder Einkaufen
- Betreuung: Gesellschaft, Unterhaltung, gemeinsame Aktivitäten
- Begleitung, z. B. zu Arztbesuchen oder Besuchen bei Familie und Freunden
Das Beschäftigungsspektrum beschränkt sich dabei keineswegs nur auf die Pflege von Senior*innen. Darüber hinaus kann die Einstellung einer polnischen Pflegekraft auch sinnvoll sein bei:
- einer Beeinträchtigung
- während der Rehabilitation
- nach einer Krankheit oder einem Unfall
- bei Menschen mit Demenz
Beschäftigungsmodelle für polnische Pflegekräfte
Um eine polnische Pflegekraft einzustellen, bieten sich drei unterschiedliche Modelle an, die sich jeweils auch in ihren Kosten unterscheiden:
- Festanstellung
- Beschäftigung einer selbstständigen Pflegekraft
- Vermittlung über eine Agentur (Entsendungsmodell)
Entsendungsmodell: Polnische Pflegekraft über eine Agentur buchen
Polnischen Unternehmen ist es gestattet, Arbeitnehmer*innen in andere EU-Staaten zu entsenden. Daneben dürfen sich natürlich auch selbstständige Pflegekräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben.
Um die Vermittlung der Pflegekräfte zu vereinfachen, sind diese in ihrem Heimatland oft bei einer Betreuungsagentur, die in Deutschland mit einer Vermittlungsagentur zusammenarbeitet. Als Interessent*in an den Dienstleistungen treten Sie nun mit der deutschen Agentur in Kontakt, welche Ihnen passende Angebote unterbreitet.
Die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen erfolgt über die Agentur im Heimatland. Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag mit der Betreuungsagentur, der die Leistungen beinhaltet, sowie einen Vermittlungsvertrag mit der deutschen Agentur.
Aufgrund einer Gesetzesnovelle im Jahr 2020 ist die Dauer des Vertrags auf 12 Monate begrenzt, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen um maximal weitere 12 Monate verlängert werden. Meist wechseln sich in diesem Zeitraum 2–3 Pflegekräfte ab, die im Wechsel für jeweils 6–8 Wochen in Deutschland bleiben.
Seriöse Vermittlungsagenturen erkennen
- Büroadresse
- telefonische Erreichbarkeit
- individuelle Personalvorschläge
- kurzfristige Vermittlung
- A1-Bescheinigung
- oft auch Online-Fragebogen
Liegen die Kosten bei monatlich unter 2.000 Euro ist dies ein Indiz dafür, dass die Pflegekräfte nicht nach Mindestlohn bezahlt werden.
Festanstellung der polnischen Pflegekraft
Bei der Festanstellung werden Sie selbst als Arbeitgeber tätig. Das ist vergleichsweise kompliziert, nicht die günstigste Variante und erfordert jede Menge Papierkram. Zudem tragen Sie dafür Sorge, dass im Falle von Krankheit oder Urlaub der Pflegekraft für Ersatz gesorgt ist und sind z. B. auch für den Abschluss einer Unfallversicherung verantwortlich. Umgekehrt ist dies jedoch die einzige Variante, bei der Sie gegenüber der Pflegekraft weisungsbefugt sind, keine Gebühren an Vermittlungsagenturen entrichten müssen und die Höhe des Gehaltes selbst bestimmen.
Beschäftigung einer selbstständigen Kraft
Ein Mittelweg zwischen Agentur und Festanstellung ist die Beschäftigung einer selbstständigen Pflegekraft. Dies ist möglich, seit direkte Verträge mit den Helfer*innen aus dem Ausland geschlossen werden dürfen. Die Pflegekraft berechnet Ihnen einen festen Stunden- oder Monatssatz und trägt dafür alle Sozialversicherungsbeiträge selbst. Auch hier sind Sie nicht weisungsberechtigt. Zudem stellt sich oft die Frage nach der Scheinselbstständigkeit, sodass bei dieser Variante Vorsicht geboten ist.
Vor- und Nachteile der Beschäftigungsmodelle
selbstständige Kraft | Festanstellung | Agentur | |
Kosten | monatliche Pauschale, Pflegekraft trägt Sozialversicherungsbeiträge selbst | Lohn, Steuern, Sozialversicherungsabgaben und Unfallversicherung, Kosten für Kost und Logis | Pauschale, die alle Leistungen und Versicherungen umfasst, zzgl. Vermittlungsgebühr |
Vorteile | keine Lohnnebenkosten | Weisungsbefugnis keine Vermittlungsgebühren | einfache und unkomplizierte Vermittlung schneller Ersatz, wenn Chemie nicht stimmt |
Nachteile | keine Weisungsbefugnis Gefahr der Scheinselbstständigkeit kein Ersatz bei Krankheit oder Urlaub keine Sicherheit über Qualifikationen | Lohnnebenkosten eigenverantwortliches Kümmern, Selbstorganisation von Krankheits- und Urlaubsvertretung zeitaufwendig, viel Papierkram | keine Weisungsbefugnis wechselnde Pflegekräfte z. T. Sprachbarrieren |
Kosten einer polnischen Pflegekraft
Die Kosten für eine polnische Pflegekraft variieren zunächst anhand des Beschäftigungsmodells. Eine Festanstellung ist aufgrund der Lohnnebenkosten mit monatlich ca. 3.000 bis 5.000 Euro die teuerste Variante. Selbstständige Pflegekräfte verlangen pro Monat ca. 2.000 bis 3.000 Euro, während bei einer Vermittlungsagentur ca. 2.500 Euro fällig werden. Hier sind bereits Fahrtkosten, Versicherungen und sonstige Vermittlungsgebühren abgedeckt.
Die Höhe der Kosten hängt zudem neben der Qualifikation auch von den Sprachkenntnissen ab.
Finanzierung polnischer Pflegekräfte
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft nicht direkt. Wohl aber haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse, die sich zur Finanzierung der Pflegekraft eignen. Das sind im Wesentlichen:
- Pflegegeld, ab einem anerkannten Pflegegrad 2
- Verhinderungspflege, bis zu 1.612 Euro im Jahr, zzgl. eines Anteils aus der Kurzzeitpflege erweiterbar auf 2.418 Euro / Jahr, ab Pflegegrad 2
- Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro, schon ab Pflegegrad 1
Die Kosten für polnische Pflegekräfte können Sie im Rahmen der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen. Die Obergrenze liegt hier bei 20 Prozent bis zu einer maximalen jährlichen Summe von 4.000 Euro.
Vorsicht vor Lockangeboten
Es gibt Agenturen, die werben mit einer Abrechnung über die Pflegesachleistungen, d. h. eine Gleichstellung der Pflegekräfte mit professionellen Pflegediensten. Das ist jedoch legal kaum machbar, da hierfür ein Versorgungsvertrag erforderlich ist. Diesen schließen Pflegekassen mit ambulanten Diensten, wodurch auch regelmäßige Kontrollen durch den MDK impliziert sind. Aufgrund der fehlenden fachlichen Ausbildung, der schnell wechselnden Einsatzorte und der Schwierigkeit der Dokumentation in der häuslichen Pflege ist dies kaum möglich. Nehmen Sie sich daher vor solchen Angeboten in Acht.
Legale Beschäftigung der polnischen Pflegekraft
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, bei Aufdeckung drohen empfindliche Bußgelder. Die illegale Beschäftigung mag zwar günstiger sein, doch verzichten Sie damit auch auf sämtliche Sicherheiten. Es mangelt nicht nur an einem Versicherungsschutz, wenn beispielsweise Dinge aus dem Haushalt entwendet werden – bei Krankheit oder Unfällen drohen ernsthafte Konsequenzen. Unabhängig vom Beschäftigungsmodell ist daher eine legale Beschäftigung zu empfehlen, die dem deutschen Arbeitsrecht entspricht.
Gesetzlicher Arbeitsschutz
Oft entsteht der Verdacht der Ausbeutung von Pflegekräften durch zu hohe Arbeitszeiten, fehlende Freizeit oder viel zu geringe Löhne. Dies ist illegal und entspricht nicht dem deutschen Arbeitsschutz, der selbstverständlich auch für ausländische Arbeitskräfte gilt:
- Mindestlohn
- Arbeitszeiten von 40 bis max. 48 Stunden je Woche
- gesetzlicher Urlaubs- und Freizeitanspruch
- keine durchgehende Nachtbereitschaft
- mindestens 8 Stunden ununterbrochene Nachtruhe
Häusliche Anforderungen
Um eine polnische Pflegekraft zu beschäftigen, die in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus lebt, braucht es einen geeigneten Wohnraum für die Betreuungskraft. Für diesen gelten besondere Anforderungen:
- eigenes Zimmer, möbliert und abschließbar
- Tageslicht und Frischluftzufuhr
- uneingeschränkter Zugang zu Bad und Küche
- Telefon- und Internetanschluss
Vor- und Nachteile der Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft
Vorteile | Nachteile |
|
|
Weiterführende Informationen und hilfreiche Links
Die Webseite des Verbandes für häusliche Pflege und Betreuung: http://www.vhbp.de/
Aktuelle Covid-19-Informationen rund um die Ein- und Ausreise aus Polen: https://polen.diplo.de/pl-de/04-news/-/2314358
Aktuelle Höhe des Pflegegelds nach Pflegegraden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html
Bleiben Sie heldenhaft informiert!
Ja, ich möchte exklusive Informationen rund um das Thema Pflege, die Pflegefinanzierung sowie nützliche Checklisten und Tipps. Ich stimme hiermit der Verarbeitung meiner Kontaktdaten zu und nehme die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis. Abmeldung und Widerruf sind jederzeit möglich.
Inhaltsverzeichnis
Pflegekräfte – nicht nur aus Polen
Leistungen polnischer Pflegekräfte
Beschäftigungsmodelle für polnische Pflegekräfte
Kosten einer polnischen Pflegekraft
Finanzierung polnischer Pflegekräfte
Legale Beschäftigung der polnischen Pflegekraft
Vor- und Nachteile der Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft