Die 4 Vorteile der häuslichen Pflege gegenüber dem Pflegeheim

Wenn sich Eltern nicht mehr selbst versorgen können, muss eine Entscheidung darüber getroffen werden, wer die Pflege übernimmt. Das bedarf – im Idealfall bereits vor Eintritt des Pflegefalls – einer sorgfältigen Überlegung, da sowohl die häusliche Pflege als auch ein Pflegeheim die Lebenssituation der Beteiligten gravierend verändert. Welche Vorteile die häusliche Pflege insbesondere für die pflegebedürftige Person bietet – wir haben die vier wichtigsten Argumente für Sie zusammengefasst.

1. Häusliche Umgebung

Der wohl größte Vorteil der häuslichen Pflege ist, dass der Pflegebedürftige seine häusliche Umgebung nicht verlassen muss. Es geht weniger darum, dass ein älterer Mensch nicht mehr “verpflanzt” werden soll. Viel wichtiger sind die Möbel und alle anderen persönlichen Gegenstände, die sich im Laufe der Jahre angesammelt haben und die mit zahlreichen Erinnerungen verbunden sind. Sie erzählen Geschichten aus vergangenen Zeiten, die das Herz erfreuen und die dazu beitragen, sich in der häuslichen Umgebung wohl zu fühlen. Das bekannte Wohnumfeld bietet älteren Menschen ein hohes Maß an seelischer Sicherheit und Geborgenheit, wobei die räumlichen Verhältnisse in der häuslichen Umgebung oftmals großzügiger als in einem Pflegeheim sind.

2. Soziales Umfeld

Auch das soziale Umfeld spielt im Zusammenhang mit der häuslichen Umgebung eine zentrale Rolle. Selbst wenn der Aufenthalt im Freien nur noch mit einer ambulanten Pflegekraft oder mit einem Angehörigen möglich ist, trifft man doch immer wieder ein bekanntes Gesicht, mit dem ein paar Worte gewechselt werden können. Das gilt auch für die direkte Ansprache, die zwischen dem Pflegebedürftigen, seinen Angehörigen und möglichen Bekannten stattfindet. Vielseitige soziale und vor allem persönliche Kontakte sind elementar wichtig, um Geist und Seele in Schwung zu halten. Insoweit sind die gewohnten Kontakte mit zunehmendem Alter ein wichtiger Lebensquell, der die Lebensqualität deutlich erhöht. Das Gefühl, auch weiterhin dazu zu gehören und nicht abgeschoben zu werden, festigt das Selbstwertgefühl.

3. Kostenfaktor

Es sind auch die Kosten, die bei einer Entscheidung für die häusliche Pflege eine maßgebliche Rolle spielen und die gegenüber den Kosten in einem Pflegeheim deutlich geringer ausfallen. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet für die häusliche Pflege finanzielle Unterstützung, deren Höhe abhängig ist von der Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad. Nach § 37 SGB XI (Sozialgesetzbuch, elftes Buch) erhalten Pflegebedürftige für selbst organisierte Pflegehilfen, zum Beispiel Familienangehörige, Nachbarn oder private Dienstleister, ein Pflegegeld. Diese Aufwandsentschädigung, die Pflegebedürftige ab dem zweiten Pflegegrad beantragen können, wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Die Höhe beläuft sich in Pflegegrad 2 auf 332 Euro im Monat. In Pflegegrad 3 erhalten Pflegebedürftige 573 Euro, in Pflegegrad 4 monatlich 765 Euro, und in Pflegegrad 5 beträgt das Pflegegeld 947 Euro.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung fallen höher aus, wenn ein ambulanter Pflegedienst für die häusliche Pflege hinzugezogen wird. Dabei handelt es sich nach § 36 SGB XI um sogenannte Pflegesachleistungen, deren Höhe nach Pflegegraden gestaffelt ist. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige ab dem zweiten Pflegegrad. In Pflegegrad 2 beträgt die Pflegesachleistung 761 Euro monatlich, in Pflegegrad 3 wird ein Betrag von 1.432 Euro gezahlt, in Pflegegrad 4 steigt die Leistung auf 1.778 Euro und in Pflegegrad 5 auf 2.200 Euro im Monat.

4. Individueller Pflegebedarf

Der Pflegebedarf kann in der häuslichen Pflege oder “24 Stunden Pflege” auf die tatsächlichen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt werden mit dem Ziel, dass die Selbstständigkeit so lange wie möglich gefördert wird. Angehörige sind mit der Pflege nicht allein, sondern erhalten Hilfe bei der häuslichen Pflege, unter anderem durch eine Pflegeberatung und durch Pflegekurse, in denen Angehörigen die nötigen Kenntnisse für die häusliche Pflege vermittelt werden. Aufgrund der finanziellen Unterstützung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ist es möglich, weitere unterstützende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das gilt einmal für die ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste, die vier Grundleistungen anbieten: Körperbezogene Pflegemaßnahmen, Behandlungspflege, Hilfe bei der Haushaltsführung sowie pflegerische Betreuungsmaßnahmen, wodurch Angehörige eine deutliche Entlastung erfahren. Weitere Hilfsangebote sind unter anderem Unterstützung im Alltag, Essen auf Rädern, die Tages- und Nachtpflege, die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege, die teilweise bis zu einem festgelegten Höchstbetrag von der gesetzlichen Pflegeversicherung finanziert werden.

Insgesamt ermuntert die häusliche Pflege den Pflegebedürftigen dazu, so lange wie möglich, wenigstens in Teilbereichen, selbstständig zu agieren. Auf diese Weise werden Körper, Geist und Seele gefordert und trainiert. Auch für pflegende Angehörige gibt es zahlreiche Angebote, die Atempausen und Entlastung bieten, sodass noch ausreichend Raum für das eigene Leben bleibt.

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