Betreutes Wohnen für Senioren

Eine selbstbestimmte Lebensgestaltung und Hilfebedarf in einigen Lebensbereichen müssen sich nicht ausschließen. Betreutes Wohnen kombiniert das Leben in einem eigenen Haushalt mit Pflegeleistungen im Alltag und richtet sich dabei an Personen, die weitgehend selbstständig sind, jedoch gelegentlichen Unterstützungsbedarf haben.

Damit ist das Betreute Wohnen für Senioren neben dem ambulant betreuten Wohnen und betreuten Wohngemeinschaften eine dritte, spezielle Wohnform, wobei sich die Betreuungsleistungen der Anbieter jeweils unterscheiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betreutes Wohnen ist kein geschützter Begriff. So gibt es unterschiedliche Wohnformen für Senioren, die sich hinsichtlich ihres Organisationsgrades und dem Wohnumfeld stark unterscheiden.
  • Die Kosten liegen zunächst bei der Person, die das Angebot in Anspruch nimmt. Liegt ein Pflegegrad vor, ist jedoch eine teilweise Kostenübernahme einzelner Leistungen durch die Pflegekasse möglich.
  • Die Wohnform eignet sich nicht für alle Personen gleichermaßen. Möglicherweise ist die häusliche Pflege geeigneter.

Was zeichnet das Betreute Wohnen aus?

Das Betreute Wohnen im Alter zählt nicht zu den Heimen im Sinne des Heimgesetzes, sondern es besteht weiterhin ein rechtlich eigenständiger Haushalt mit einem Betreuungsangebot, dessen Leistungen vertraglich geregelt werden. Es gibt jedoch keine einheitliche Definition des Betreuten Wohnens.

Oft sind die Wohnungen barrierefrei und mit einem Hausnotruf ausgestattet, sodass bei Bedarf schnell Hilfe zur Stelle ist. Weit verbreitet ist auch die Anbindung an ein Senioren- oder Behindertenwohnheim. Das Ziel ist die selbstbestimmte Lebensführung in einer eigenen Wohnung und damit einhergehend auch die eigenständige Haushaltsführung. Dazu gibt es verschiedene Wohnformen:

  • in Wohngebiete eingestreute Wohnungen durch unabhängige Wohnungsanbieter, ein Betreuungsträger übernimmt die Pflege und weitere Dienstleistungen
  • Wohnungen in Altenwohnanlagen, bei denen Wohnung und Betreuungsleistung durch einen einzigen Träger erfolgen, oft mit Anbindung zu einem Pflegeheim und Kopplung an weitere Dienstleister wie Sanitätshäuser
  • Wohnungen in Mehrgenerationen-Wohnanlagen, die eine selbstständige Organisation der Betreuungsleistungen erfordern
  • selbstorganisierte Gruppenwohnprojekte, z.B. Senioren-WGs

Meist gibt es die Option, an gemeinsamen Mahlzeiten teilzunehmen und Angebote bezüglich der Freizeitgestaltung sowie Unterstützung bei der Hausarbeit oder der Körperpflege. Anders als in einem Pflegeheim liegt der Fokus hier jedoch auf der Unabhängigkeit der Menschen.

Leistungen des Betreuten Wohnens

  • Wohnraum, der in der Regel barrierefrei ausgestattet ist
  • Serviceleistungen, die sich am Hilfebedarf der Bewohner*innen orientieren
  • Grund- und Zusatzleistungen
  • Ansprechperson, die Hilfen organisiert
  • Rund-um-die-Uhr-Hausnotruf
  • Hausmeisterdienst

Die Kosten beim Betreuten Wohnen

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Angebote variieren auch die Kosten erheblich, zumal diese der freien Preisgestaltung durch die Anbieter unterliegen und durch regionale Unterschiede bei Nachfrage und Angebot extrem voneinander abweichen können.

Kosten für die Miete oder den Kauf

Wohnungen können gemietet oder als einzelne Immobilie bzw. ganze Hausprojekte käuflich erworben werden. Insgesamt variieren die Kosten damit z. B. anhand folgender Faktoren:

  • Miet- und Kaufkosten von Objekten (abhängig von Lage und Standort)
  • Art der Wohnungsausstattung
  • fixe Kosten für Grundleistungen
  • zusätzlich gebuchte monatliche Serviceleistungen

Die Miete orientiert sich am örtlichen Mietspiegel, wobei für den barrierefreien Ausbau ein Zuschlag von rund 20 Prozent anfällt. Neben der Miete inklusive aller Nebenkosten fallen Kosten an für:

  • Telefon- und Kabelanschluss
  • Verpflegung
  • wöchentliche Reinigung der Wohnung
  • einen Zuschlag bei einer zweiten Person im Appartement
  • Betreuungskosten

Grundleistungen und zubuchbare Zusatzleistungen

In vielen Wohnanlagen sind einige Grundleistungen bereits in der monatlichen Miete enthalten. Diese sind über eine monatliche Pauschale abgedeckt – unabhängig davon, ob Sie die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben. Der Leistungsumfang dieser Angebote kann einrichtungsabhängig deutlich voneinander abweichen. Auch hier gibt es regional und einrichtungsabhängig große Unterschiede: Liegt die günstigste Variante bei 15 Euro monatlich, können Residenzen mit einem maximalen Angebot monatlich auch mehrere Hundert Euro verlangen.

Darüber hinaus gibt es zusätzliche Leistungen, die zubuchbar sind – und dabei zusätzliche Kosten verursachen.

Grundleistungen
  • Betreuung
  • Vermittlung von Hilfsdiensten
  • 24-Stunden-Hausnotruf
  • Gemeinschaftsräume
  • Förderung sozialer Kontakte durch Aktivitäten und Ausflüge
  • Hausmeisterservice
  • Gebäudereinigung
  • Unterstützung bei Behördengängen
Zusatzleistungen
  • Mahlzeiten im Speisesaal oder als Essen auf Rädern
  • Begleitservice
  • Fahrdienste
  • ambulanter Pflegedienst
  • Besucherdienst
  • spezielle Wellnessangebote
  • Reparaturdienste
  • Reinigungs-, Wäsche- und Einkaufsservice

Wer trägt die Kosten beim Betreuten Wohnen?

Grundsätzlich trägt die Person, die das Objekt nutzt, die Mietkosten oder den Kaufpreis selbst.

Sparen lässt sich bei einer geringen Rente unter Umständen durch die Inanspruchnahme einer öffentlich geförderten Wohnanlage. Können Sie einen Wohnberechtigungsschein vorlegen, profitieren Sie hier von deutlich günstigeren Mieten. Es ist zudem möglich, bei einem geringen Einkommen Wohngeld zu beantragen oder Leistungen über das Sozialamt bzw. die Grundsicherung zu beziehen.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse beim Betreuten Wohnen

Liegt ein Pflegegrad vor, erhalten Sie Leistungen durch die Pflegekasse. Hier ist es möglich, diese zumindest zu einem Teil für das Betreute Wohnen zu nutzen, wenngleich die Kasse konkret keine Leistung für Miete und Betreuung im Betreuten Wohnen anbietet. Besteht jedoch kein zusätzlicher Pflegebedarf durch einen Pflegedienst, erhalten Sie Pflegegeld, über das Sie frei verfügen können.

Pflegegrad 1

0 €

Pflegegrad 2

332 €

Pflegegrad 3

573 €

Pflegegrad 4

765 €

Pflegegrad 5

947 €

Nehmen Sie hingegen einen Pflegedienst in Anspruch, der seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnet, verringert sich das Pflegegeld im Rahmen der Kombinationsleistung entsprechend.

Daneben ist es bei einem anerkannten Pflegegrad ab 2 auch möglich, Kosten für den Hausnotruf oder Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes übernehmen zu lassen. Medizinische Leistungen wie das Wechseln eines Verbandes oder auch die Anschaffung von Hilfsmitteln fallen zudem in den Bereich der Krankenkasse.

Kaufvertrag und Betreuungsvertrag

Ziehen Sie in eine Wohnung mit einem Betreuungsangebot ein, sind zwei verschiedene Vertragsregelungen möglich: Mietvertrag oder Kaufvertrag.

Mietvertrag oder Kaufvertrag

Hier sind die üblichen Rechte und Pflichten des Mieters/Käufers geregelt. Ebenfalls enthalten sind die Grundleistungen des haustechnischen Services sowie bei Kaufverträgen unter Umständen die Klausel, dass die Wohnform innerhalb der Anlage für eine minimale Dauer garantiert ist. Achten Sie bei den Vertragsinhalten auf folgende Punkte:

  • Angabe der Appartementnummer, der Größe und der Ausstattung der einzelnen Räume
  • konkrete Zusicherung der Barrierefreiheit der Wohnung nach DIN 18040 Teil 2 vom Vermieter oder Verkäufer, nicht nur einfache Formulierungen wie „altersgerecht“
  • exakte Kostenaufstellung inklusive der Angaben zur pauschalen oder verbrauchsorientierten Abrechnung
  • Miethöhe anhand des Mietspiegels zuzüglich angemessener Zuschläge für bauliche Ausstattung
  • unbefristeter Vertrag ohne Recht zur Kündigung wegen Eigenbedarfs

Betreuungsvertrag bzw. Servicevertrag

Hier sind die pflegerischen und hauswirtschaftlichen Dienste enthalten, die durch Pauschalbeträge gedeckt sind. Ferner sind im Servicevertrag Zusatzleistungen vermerkt, deren Inanspruchnahme mit weiteren Kosten verbunden ist. Es ist unabdingbar, dass beide Verträge nicht miteinander gekoppelt und auch keine Pauschalangebote enthalten sind. Jede Zusatzleistung sollte darüber hinaus transparent aufgeschlüsselt sein und auch nur dann abgerechnet werden, wenn die Leistung tatsächlich erfolgt ist.

Teilweise gibt es beim Betreuungsvertrag eine weitere Unterscheidung zwischen dem Dienstvertrag, dessen Leistungen an den Mietvertrag gekoppelt sind, und Zusatzleistungen, für die gesonderte Verträge geschlossen werden.

Ein weiterer Vertrag kann nötig werden, wenn es zu einer Pflegebedürftigkeit kommt und ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen wird. Diesen schließen Sie direkt mit dem ambulanten Anbieter ab.

Für wen eignet sich das Betreute Wohnen?

Wird die Bewältigung des Alltags zunehmend beschwerlicher und besteht in einigen häuslichen Bereichen ein Unterstützungsbedarf, den Angehörige nicht leisten können, ist der Umzug in eine Wohnung mit Betreuungsangebot eventuell sinnvoll. Hier gibt es Objekte in ganz unterschiedlichen Größen, sodass auch der oder die Lebenspartner*in mit einziehen kann. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Angehörigen nicht in der Nähe wohnen.

Weniger geeignet ist das Angebot bei einem dauerhaften Pflegebedarf, da das Betreute Wohnen insbesondere auch auf weitgehende Eigenständigkeit setzt.

Wie findet man die passende Anlage?

Zunächst stellt sich die Frage, ob Sie lieber in der Stadt oder auf dem Land leben möchten. Vielleicht wollen Sie in die Nähe der eigenen Kinder ziehen oder im Gegenteil in Ihrem gewohnten Umfeld bleiben?

Steht der Ort im Groben fest, dienen das Internet oder die Gelben Seiten als Anlaufstelle, um entsprechende Objekte zu finden. Die Webseiten der verschiedenen Objektanbieter geben einem ersten Eindruck – doch nur die Besichtigung vor Ort kann für die Entscheidungsfindung ein realistisches Bild vermitteln. Achten Sie bei der Besichtigung des Objektes z. B. auf folgende Punkte:

  • Größe der Wohnung
  • altersgerechte Ausstattung (z. B. auch Rollstuhlrampen, ausreichende Türbreiten, bodengleiche Duschen, Haltegriffe etc.).
  • Zugang zu Terrasse, Garten oder Balkon
  • Sind Haustiere erlaubt?
  • Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Einkaufsoptionen und kulturelles Angebot in der Umgebung
  • soziales Miteinander, auch Förderung durch gemeinsame Aktivitäten
  • zubuchbare Leistungen

Hier ist es durchaus sinnvoll, eine Entscheidung auch auf der Basis des eigenen Bauchgefühls und Ihrer Intuition zu treffen. Schließlich wollen Sie sich in Ihrem neuen Heim möglichst schnell wohlfühlen. Ob das der Fall ist, hängt keineswegs ausschließlich von objektiven Kriterien ab.

Normierte Qualität des Betreuten Wohnens

Das Deutsche Institut für Normung hat in den DIN-Normen DIN 77800 und DIN 18040 I und II die Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform „Betreutes Wohnen für ältere Menschen“ normiert. Anbieter können ihre Leistungen dahingehend zertifizieren lassen, was beispielsweise über DIN CERTCO erfolgt, wobei Gutachter*innen des DIS Institutes für ServiceImmobilien sowohl bestehende Angebote als auch neue Konzepte zertifizieren.

Mit der CEN / TS 16118 – Sheltered Housing gibt es zudem seit 2012 einen europäischen Qualitätsstandard. Und auch einige Bundesländer haben eigene Qualitätsstandards veröffentlicht, die Anhaltspunkte in puncto Qualität geben.

Vor- und Nachteile des Betreuten Wohnens

VorteileNachteile
  • altersgerechte Ausstattung erleichtert den Alltag
  • 24-Stunden-Notruf
  • Wahl- und Zusatzleistungen
  • Organisation der benötigten Hilfe
  • soziale Anbindung
  • Eigenständigkeit und Selbstbestimmung bleiben erhalten
  • Aufgeben der bisherigen Wohnung
  • ggf. weiterer Umzug ins Pflegeheim nötig
  • hohe Kosten
  • meist weniger Platz als in bisheriger Wohnung

Alternativen zum Betreuen Wohnen

Mit der Nutzung des Betreuten Wohnens geht in der Regel ein Umzug in ein neues Zuhause einher. Das ist sicherlich nicht für alle Menschen eine angenehme Vorstellung – schon gar nicht, wenn es ein Eigenheim gibt, in dem man seit vielen Jahren lebt. Im Prinzip ist auch hier eine Form des betreuten Wohnens möglich, wenn z. B. ein ambulanter Pflegedienst für bestimmte Leistungen gebucht wird und etwa Unterstützung bei der Körperpflege leistet. Und auch Angehörige, die in der Nähe leben, können bei einer weitgehenden Selbstständigkeit der Betroffenen oft Unterstützung leisten. Voraussetzung für die häusliche Pflege ist lediglich ein barrierefreier Ausbau der Wohnung. Ist weder das eine noch das andere gegeben oder möglich, stellt das Betreute Wohnen sicherlich eine attraktive Wohnform dar, die den Aufenthalt im Pflegeheim mindestens hinauszögert.

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