Jul 10 22

01.08.2010 – Mindestlohn in der Pflegebranche

Gilt der Mindestlohn auch für osteuropäische Pflegehilfen?

Nach Schätzungen von “verdi” arbeiten ca. 115.000 Hilfskräfte in deutschen Haushalten. Der Mindestlohn jedoch greift bei diesen Personen nicht, denn sie sind keine “echten Pflegekräfte” auch wenn sie im Sprachgebrauch so genannt werden. Sie sind in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt und werden nach Deutschland entsendet, um die Betreuung zu übernehmen sowie im Haushalt zu helfen. Die Pflege können und dürfen diese Kräfte nicht übernehmen, da bis heute die osteuropäischen Abschlüsse nicht anerkannt werden. Für die Pflege wird zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst benötigt, der von dem Mindestlohn betroffen ist.

Die Gründe in der Zusammenfassung:

  1. Die vermittelten Unternehmen aus Osteuropa, übernehmen überwiegend dieHilfe im Haushalt
  2. Die fehlende Anerkennung von osteuropäischen Abschlüssen, verhindert grundsätzlich die Möglichkeit des “echten Pflegeeinsatzes”

Wobei man daruf hinweisen muss, dass keine exakte Formulierung und Abgrenzung vorhanden ist, um diese Situation klar zu definieren. Es heißt lediglich, dass der Mindestlohn gilt, wenn überwiegend Grundpflegeleistungen erbracht werden.

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