Jan 12 30

Bei der 24 Stunden Pflege steht der pflegebedürftigen Person 24 Stunden am Tag eine Pflegekraft zur Verfügung. So kann die Pflegekraft eine perfekte Betreuung sicherstellen, wenn diese gebraucht wird. Es heißt jedoch nicht, dass die Person 24 Stunden am Tag arbeitet. Eine Pflegekraft benötigt auch Ruhephasen und Schlaf, damit die Pflege professionell durchgeführt werden kann. Aus diesem Grund passt sich die Person dem Rhythmus des Pflegebedürftigen an. In der Regel wird versucht eine sogenannte Dreierregelung zu finden, in der die Pflegekraft 8 Stunden arbeitet, 8 Stunden Bereitschaft und 8 Stunden Freizeit hat.

Sollte eine solche Regelung nicht möglich sein, dann werden alternative Regelungen getroffen um perfekte 24 Stunden Betreuung zu gewährleisten, welche für die Pflegekraft und den Pflegebedürftigen tragbar sind. So sind auch dynamische Regelungen möglich, welche trotzdem einen perfekten Betreuungsumfang gewährleisten. Bei jeder Regelung ist es jedoch wichtig, dass sich die Pflegekraft an die Zeiten der Pflegebedürftigen Person hält und sich an diese gewöhnt.